Mannheim
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Der Israelit · 1920-01-22 · Heft 3 (22.1.1920) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
61 (1920)
Issue
Heft 3 (22.1.1920)
Date
1920-01-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 No. 3 ändern« gsbedürftig zu bezeichnen. So z. B. fetten der Lehrer- und der Rabbinerabgeordnete nicht, wie der Entwurf Witt, von den Kolleg' nfchaften, sondern vom ganzen Vo!ke gewühlt werden, das entspreche den demokratischen Grundsätzen mehr! Die saneta majoritas sah nicht ein, daß gerade das demokratisch ist, daß man alle Stände heranzieht und sie selber ihre Vertreter wählen läßt, aber ihnen nicht solche aufzwingt. Nicht viel demokratischer und klüger scheint uns der Antrag, die Bestimmung über die Mitwirkung der Vertreter der Tberkirchenbehörde an den Arbeiten der verfassunggebenden Versammlung dahin abzuändern, daß den Vertretern der Oberkirchenbehörde das Recht jederzeit während der Aussprache das Wort zu ergreifen, nicht zustehen solle, sondern nur dann, wenn sie von der Versammlung zum Sprechen aufgefordert werden, und auch da nur, um Auskunft zu geben. Also gerade die Fachleute, und Männer der Erfahrung sotten mit dem Knebel im Munde der Versammlung beiwohnen!! Sind wir also in dieser Hinsicht einig mit dem Entwürfe der Oberktrchenbehörde, so müssen wir umso schärfer gegen eine ungerechtfertigte Bestimmung desselben Widerspruch erheben. Aehnllch wie die Kirchenverfassung von 1912 selber versagt auch der Entwurf, von dem wir sprechen, denjenigen Ausländern, die noch nicht 5 Jahre lang einer würtembergychen Gemeinde angchöreu, das Wahlrecht. Wie können Juden soiche Unterschiede unter ihren Brüdern machen und Gruppen dieselben Rechte verweigern, dte demGlaubensgenoffen als so lchem zustehen?! Das widerspricht emerfeiis allen menschlichen und jüdischen Empfindungen und den Rechtsgrundsätzen, und liefert auf der anderen Seite den Gegnern und Feinden der jüdischen Gleichberechtigung,das kräftigste Triebwaffer auf ihre Mühlen. Abgesehen von der sittlichen Verkehrtheit dieser Bestimmung verrät sie aber auch ein gerüttelt Maß Unklugheit. Bereits ist die Zahl der in den Großgemeinden schon seit länger als fünf Jahren wohnenden Ostjuoen so bedeutend, daß dte wenigen in den letzten fünf Jahren neu hrnzugekommenen nicht ins Gewicht fallen; der Zweck, den gewisse Kreise mit dieser bösen Klause!, anstreben, wird also nicht erreicht. Weg daher mit einer Bestimmung, dte unpolitisch, unsittlich nnd zweckwidrig genannt werden muß! Sorrefpoaoenzen nnd Aachrichtev. KsiLh. AEkfMker a. M, 20. Jan- Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß wir für Angaben religionsgesetzlicher Art im Anzeigenteil insbesondere für die rituelle Besch affenh eit der von den Inserenten als rituell äugezeigten Lebensmittel keinerlei Verantwortung übernehmen. Es ist Sache der Leser, sich darüber vor Bestellung zu erkundigen. Dis neue 3eif im baSiidißn üuienfum- Mannheim, 12. Jan. Der badische gesetzestreue Verein erläßt einen Aufruf an die jüdische Bevölkerung, dem wir Folgendes entnehmen: Die neue Entwicklung der pcliljschcn Verhältnisse stellt auch die jüdische Bevölkerung Badens vor neue Aufgaben. Die bisherige Oberrats- und Synodalverfasiung wird voraussichtlich eine tiefgreifende Umgestaltung erfahren und die Art die ser Umgestaltung wird für die weitere Entwicklung der religiösen Verhältnisse v»n großer Bedeutung sein. Die gesetzestreue Judenhett, die an dem religiösen Leben den größten Anteil nimmt, mutz Der JSraeNt. s diese Vorgänge mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen, sie muß darüber wachen, daß bei der Neuordn un g der Dinge die Grundlagen des Judentums erhallen bleiben und daß für das Geuieindeleben die Grundsätze der Ueberlieferung diemaßgcbende Richtschnur bilden. Nur aber einen solchen Einfluß ausüben zu können, ist der Zusammenschluß aller erhaltenden Kräfte notwendig. Bet der Neugestaltung der Verhältnisse tu der Landessynacwge wird den Organen derselben eine weit größere Selbständigkeit eingeräumt werden UlS bisher und eS wird das Bestreben aller derer sein wüsseu, denen die Erhaltung der Thora Herzenssache ist, daß die streng gesetzestreue Richtung, dabei zu i h r e m N e ch t kommt und daß ihr ein ihrer Be, deutung und ihren religiösen Interessen entsprechender Einfluß gesichert, daß ihr vor allem volle Bewegungsfreiheit und Schutz gegen jede Vergewaltigung gewährleistet wird. ES wird Sache unseres Vereins sein, bei den Wahlen, die in nicht allzuferner Zeit stattfinden werden, dahin zu wirken, daß die jüdische Bevölkerung über diese Fra. gen aufgeklärt wird, und daß die Gesetzestreuen in den Vertretungskörpern in entsprechender Stärke erscheinen. Das gesetzestreue Judentum ist durchaus nicht gegen einen gesunden Fortschritt, und wir werden alle Maßregeln begrüßen und unterstützen, die eine Stärkung des religiösen Lebens versprechenaber wir wissen, daß unser Heil, daß das Hei! drS Judentums nur nuf der Erhaltung der Thora beruht. In den Leiden des Krieges ist vielen die Erkenntnis aufgegangen, wß nicht das matelialistische Jagen nach Geld r-nd Gut zum Glück führtin den schweren Prüfungen, die ihnen auserlegt wurden, haben sie es eingesehen, daß nur die Kraft der Religion, nur die Kraft der Thora imstande ist, uns in der Not der Zeit aufrecht zu erhalten. Deshalb muß die Losung sein: Förderung der Thora, Förderung des praktischen j udentu m s, vor allem bei der Jugend, auf der die Zukunft beruht! Und darum möge jeder sich beeilen, die Mitgliedschaft unseres Vereins zu erwerben. Unterschrieben ist der Aufruf von den Vorstands« »uitgliedern: Eduard Bauer, Mannheim. I, Bloch-Dreifuß, Jakob Daube, Freiburg. Leopold Haas, Karlsruhe. Alfred Hertz, Mannheim. Samuel Jeselfohn, Neckarbischossheim. Julius Kaufmann H, Ladenburg. Bernhard Kaufmann, Mannheim. Dr. Jonas Simon,Heidelberg. Kein gesetzestreuer Jude Badens dürfte grade in diesem Augenblick in den Reihen des Vereins fehlen, der durch seine zielbewußte Arbeit sich Anrecht akkf Vertrauen erworben hat, der aber nur wirken kann, wenn ihm die Ge- Gksamtheit die nötigen materiellen Mittel und moralischen Kräfte zur Verfügung stellt. Wsn«ßeim, 16. Jan. Bezirksrabblnep Yr. L ö w e nft t i n in Mosbach wurde zum Konferenzrabbmer und Mitglied des badischen Oberrats der Israeliten ernannt. (Für diejenigen Leser, die sich des Prozesses erinnern, den der badische Oberrat im Jahre 1906 gegen den „Israelit" führte und in dem dte Behandlung des unbequemen orthodoxen Bezirksrabbiners eine erhebliche Rolle spielte, wird düse späte Ernennung besonderes Interesse habest. Red,) Urnenbeisetzung in jlMcken Srliöhöfcn- MSirHen, 16. Jan. Nachdem nunmehr die Entscheidung des Verwaltungsaerichtshofes in, der Frage der Urnenbeisetzung auf dem israelitischen Friedhofs in Aschaffenburg zugestellt wurde, seien aus den außerordentlich interessanten Entschetdungscründen folgende Momente hervorgehoben: Es wird ftstgestellt und ausführlich begründet, daß auch jetzt noch nach Inkrafttreten der deutschen und bayerischen Verfassungen das Judenedikt von 1813, soweit in demselben die besonderen Verhältnisse der jüdischen Religionsgesellschaft geordnet sind, weiter Geltung hat, und zwar um deswillen, weil das Judenedikt nicht als Verfassungsgesetz gilt, demnach auf Grund des Vorbehalts der bayerischen Verfassungsurkunde § 94 diesrS aufrecht erhalten ist. Nach jüdischer Lehre sowohl, wie auch nach dem Judenedikt steht dem Rabbiner die Aussicht im allgemeinen Angelegenheiten gegenüber der Kultusgemeinde zu. Zu diesen Angelegenheiten gehört auch das rimalmäßtge Begräbnis. Dies ergibt sich auch aus der bekannten Ministerial-, 81 Januar löü entschlteßung vom 29. Juni 1863, welche uller^ dings nicht als normgebende Verordnung, son, dern nur als Vollzugsanwetsung und Zusam, menfaffung der einschlägigen Grundsätze zu er^ achten ist, wie sich dieselbe allmählich entwickelt haben. Hienach und nach der speziellen Friedhofs' ordnung stand dem Rabbiner der Einspruch gegen die Urnenbeisetzung zu. Wenn auch die Ansicht der Rabbiner in der Frage der Versetzung der Urnen erheblich auseinander geht, so kommt in Betracht, daß die jüdischen Glaubensgenossen in Bayern zwar eine Privatkirchengesettschast bilden, aber keine Gesamtorganisation besitzen. In religiösen Angelegenheiten bleibt sonach jede Kultnsgemeinde auf die Autorität ihres eigenen Rabbiners angewiesen. flouöas lisroel in Elfag-kofhringen- StraßSrrrg, 2. Jan. In der Mitte Dezember stat-gehabten Generalversammlung der hiesigen Ortsgruppe, in der Reuwahl der Vorstandsmitglieder vorgenommen wurde, beschloß man dte energische Wiederaufnahme der Propaganda-Arbeit. Oesteweirh. Fiöuöas Jisroel in Men. Nie«, 10. Jan. Am Dienstag Abend sprach Herr Wolf Papp-nheim in einer stark besuchten Delegiertenversammlung des Verbandes der orthodoxen Bethausvereine über Werdegang und Ziele der Agudas Jisroel. Nach angeregter Diskussion wurde beschlossen, in allen orthodoxen Bethäusirn Propagandaversammlungen für die Aguda zu veranstalten. Ueber die Beteiligung an den Gem eindewahlen fanden wieder lebhafte Auseinandersetzungen statt, ohne daß eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. vsr ttsmpl um Sie iüiifcfie Ultimi- Wien, 12. Jan. Die „Oestsrr eichisch-J sraelttische Union" fordert in einem Rundschreiben sämtliche Kultusgemeinden Oesterreichs auf, sich in Eingaben an die StaatSkanzlei gegen dte staatsrechtliche Anerkennung der jüdischen Nationalität auSzusprechm, weil ble Erfüllung dieser Forderung zur gleichzeitigen Durchführung der von den antisemitischen Par. teien daran geknüpften Folgerungen führen mühte. Es sind dies: Ausschluß vom Recht dcS Grunderwerbs, Ausschluß aus dem Heere, Prozentnorm bei der Beamtenernennung so-' wie beim Schul- und Bildungswesen, Ausschluß aus dem Richterstande und der Staatsverwaltung. Volon. Illarfchauer Briet- Pslsn und Ukraine — G«i»ratian — Amerikanische . «eiiehuriaen — Marzv-sarsen. Nsrjch»«, 10. Januar. Vor kurzem ging eine Notiz durch die jüdischen Zeitungen, wonach dte polnische Regierung mit dem ukrainischen Ministerium darüber verhandelt hätte, die jüdische Autonomie in der Ukraine außer Kraft zu setzen und das jüdische Ministerium in Kiew aufzulösen. Dazu wird nun von offizieller Stelle mitgeteilr, daß das Gerücht jeglicher Unterlage entbehre. Vietmehr haben dte polnischen Vertreter von der ukrainischen Regieruag bestimmte Garantien für dte Sicherheit vo» Leben und Gut aller Bewohner der Ukraine ohne Unterschied der Confession oder Nationalität verlangt. Besonders sei vom damaligen Mintsterpräsidöntr» PaderewSkt Schutz der Juden vor Programm verlangt worden- An der Beseitigung dejüdischen Ministers habe die polnische Regierung kein Interesse. . In Lodz wurden die geschäftlichen Boziehungen mit Amerika wieder ausgenommen. ES wurde ein Abkommen zwischen amerikanischen

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