Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1903-04-09 · Heft 28-29 (9.4.1903) · page 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 28-29 (9.4.1903)
Date
1903-04-09
Page
– (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2449890-2449918--58027-2524939
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

dere Rechtssatz genommen, „Seele um Seele" wird im besondere Falke schon zum Losegeld, wird schon beim Ersatz des Thieres angewandt. Mutz da der Gesetzgeber es nicht selbst als etwas Wohlthätiges begrüßen, wenn die Satzung nicht mehr ganz wörtlich genommen wird? Solche zarten Andeutungen, wie er sie gibt, können nicht zur Abschreckung der Massen dienen; wenn der Ausdruck lautet „den Fehler geben", so ist die Deutung „den Fehler bezahlen" in aller Nähe da. Tadeln mag er das als Zweideutigkeit, wenn er will. Wenn er den Vegrisf der Stetigkeit im Religionsgesetz in Verbindung mit dem Entwicklungsgesetz festhalten will, so wird er in diesen scheinbaren Halbheiten den Geist des Erbarmens sehen, wird sie weit höher schätzen, als die Hammurabi'schen offenen und trockenen VerstümMelungsgesetze. Nicht umsonst haben um diese Satzungen Pharisäer und Sadduzäer gestritten.*) Letztere drangen auf wörtliche Ausführung, während die Pharisäer, auf der mündlichen Ueberlieferung fußend, eine Geldstraf e für genügend erachteten. Sicher haben sie die Absicht des Gesetzes richtig verstanden, haben aus den eigenthümlichen Ausdrücken gefolgert, datz das Geben dort soviel heiße, wie bezahlen, und nicht wie Fehler zufügen. In den pharisäischen Gegengründen kommt auch der von Porcia im „Kaufmann von Venedig" angeführte vor, daß der Entgelt genau dem Vergehen entsprechen, daß genau so viel oder so wenig Blut fließen solle, wie bei dem verletzenden Schlage selbst. Damit ist über diese Art vergeltender Gerechtigkeit der Stab gebrochen. Deut. 24,12 heißt es bei der schamlosen Frau: „haue ihr die Hand ab, schone nicht!" Da erklären die Pharisäer, es bedeute: „Du sollst ihre Hand best! m m e n, abschätzen," es auch äls Geldsache behandelnd. Man wäre geneigt, die sckddüzäische Ansicht für die echte und ältere, die pharisäische für eine Umdeutung zu halten. Aber die sprachlichen Eigenthümlichkeiten: obiger Stellen legten ja einen Trieb zum Zurücktreten derartiger Strafen nahe, und da wird sicher eine nebenherlaufende Ueberlieferung die Trägerin der mildernden Bestimmungen gewesen sein. Fm Bewußtsein der Pharisäer lebt die Anschauung, ihre Lehre sei die wahre und unverfälschte, und die Sadduzäer gelten als mindergläubige Partei, die nur staatliche Rücksichten kennt und das Religiöse zurücktreten laßt. Andere Stellen der Thora bestätigen diese Ansicht. So heißt es Deut. 21,23: „Wenn an einem Manne eine - todesrechtliche Sünde ist und er wird getödtet, indem Du ihn an den Baum (Galgen) hängest, so darfst Du am Galgen ihn nicht über Nacht lassen, denn eine Lästerung Gottes ist der Gehängtes und Dü darfst DeiNen'Voden üM derÜMinigen, den der Herr. Dein *) Siebe die betreffenden Abschnitte in, «Zusammenhang der Mischnah? r. Tbeil. - - . Gott Dir zum Erbe gibt." Diese Stelle spricht für sich selbst Die Ueberlieferung (Mifchna Sanhed. 64) besagt, daß nach der entscheidenden Ansicht Frauen überh a u p t nicht gehängt werden dürfen; nach R. Jose muß die Leiche sofort vom Galgen abgenommen werden, wogegen das Uebernachtlassen schon ein größeres Vergehen ist. Ja. statt des Abschreckenden, wird dadurch die Sünde den Leuten noch vertrauter; sie sagen sich „weßhalb wurde dieser gehängt? Weil er den Gottesnamen gelästert hat, und so wird der Gottesname entweiht." D. h., so verfehlt das Gesetz seinen Zweck oder erreicht das Gegenth'eil von dem, was bezweckt wird. Und im Midrasch (s. Raschi z. St.) heißt es: „Sieht man den Verwandten des Herrschers entehrt, so entehrt man den Herrscher selbst. Der Mensch ist im Ebenbilde Gottes geschaffen, so ist in ihm die Gottheit entehrt." Hier entfernt sich die rabbinische Deutung a u ch nicht vom Geiste der Schrift, sondern sie führt nur deren Andeutungen aus. R. Melr sagt (Sanh. das. 5) im Zusammenhang mit diesem Gesetz: „Wenn der Mensch (und zwar der Verbrecher) leidet, was sagt dann die Gottheit? Mich schmerzt's am Haupte, mich sch merz t's am Arme! Wenn Gott so trauert um das Blut (Leben) der Bösewicht e r, wieviel mehr um das der-FroMmen!" Und weiter (Deut. 25,2—3): „Wenn der Bösewicht Schläge verdient hat, so soll ihn der Richter hinlegen lassen, und vor seinem Angesicht soll man ihn schlagen nach seinem Vergehen, nach der Zählung; vierzig soll er ihm aufzählen, nicht mehr, er könnte darüber... - eine große Anzahl Schläge ihm geben, und Dein Bruder wäre entehrt vor Deinen Augen." Und die Mifchna gestaltet diese Andeutungen in gleichem Geiste aus (Mäkkot 3,10—14): Nach der Hauptansicht bekommt der Verurteilte statt der 40 nur . 39; auch eine geringere Zahl wird ihm zuerkannt, wenn die Aerzte Ihn für unfähig hielten, mehr zu ertragen. Aenderungen des Maßes zum Schlimmeren dürfen, auch wenn der Arzt sich geirrt, nicht mehr gemacht werden, höchstens daß, wenn ihm 39 nicht zuerkannt sind und der Arzt seine Ansicht züm Schlimmen ändert, der Angeklagte vollkommen frei ausgeht. Und wiederum sagt die Mifchna (Makkot 3,15): „Alle, die der Ausrottung (durch Gottes Hand) schuldig sind, werden, sobald sie gegeißelt worden, von der Verschuldung befreit, denn es heißt: „Es könnte Dein Bruder entehrt werden in Deinen Augen, sobald er die. Geißelung empfangen, ist er wieder Dein Bruder." Und im Einklang damit (Abot 1,5): „Wenn die Parteien vor Dich treten, halte Beide für schuldig; wenn sie j; (nach Fällung des Urtheils) Dich verlassen, halte Beide - für gerecht, nachdem sie.das Urtheilauf sich genommen j haben." In der Unterwerfirng unter das'suhnenoe ^Ek^ richt liegt di'e Sühne? lüW mchr.die Ehre dies klagten schont und ihn sticht züm' Äeußersten treibt!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.