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Der Israelit · 1904-12-15 · Heft 99 (15.12.1904) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 99 (15.12.1904)
Date
1904-12-15
Page
– (sequence 11)
Language
German
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2149 Zur Ehegesetzarbrrrrg ln Oesterreich. Wien. Der Oberste Gerichtshof hat vor Kurzem eine wichtige Entscheidung über Ehetrennung gefallt. Es . handelte sich um die -krage der Trennung einer zwischen Konfessionslosen geschlossenen Civilehe trotz des im Laufe der Ehe erfolgten Eintrittes des einen Ehetheiles in die katholische Kirche. Ein Katholik und eine'Israelitin wurden konfessionslos und gingen sodann eine Civilehe ein. Die Gattin trat später in die katholische Kirche ein. Der Gatte begehrte nun die Trennung der Che und führte als Trennungsgrund unüberwindliche Abneigung gegen seine Gattin an; auch' letzter? gab an, gegen ihren Gatten eine unüberwindliche Abneigung zu empfinden, und erklärte sich aus. diesem Grunde mit dem Ehetrennungsbegehren einverstanden. Das Gericht nahm die von den Ehegatten behauptete gegenseitige Abneigung als vorhanden an. Der Ehebandsvertheidiger machte jedoch den Revisionsgrund dahin geltend, daß die Ehetrennung aus dem Grunde der unüberwindlichen Abneigung im Falle des Uebertrittes eines Ehetheiles zum Katholizismus nicht zulässig sei. weil die Voraussetzung hierfür, nämlich, daß aus diesem Grunde beide Ehegatten die Auflösung der Ehe verlangen, juristisch unmöglich sei, nachdem der katholisch gewordene Ehetheil die Trennung nicht mehr verlangen darf. Das Landesgericht und das Oberlandesgericht erklären indes die Ehe für getrennt und der Oberste Gerichtshof hat nunmehr diese Entscheidung mit folgender Begründung bestätigt: ..Die Ehetrennnng kann aus dem Grunde der unüberwindlichen Abneigung nicht im Klagewege, sondern nur im Einverständnisse beider Ehegatten begehrt werden. Also bloß die Willensübereinstimmung der Ehegatten in diesem Punkte iss erforderlich. Daß aber beide Ehegatten auch gesetzlich berechtigt seien, die Ebetrennung mit ihrer vollen Wirkung, das ist mit der Möglichkeit der Wiederverehelichung bei Lebzeiten des anderen Ehegatten, zu verlangen, bildet keine Voraussetzung dieses Trennungsbegehrens. Vielmehr ergibt sich aus § 116 a. b. G. B., daß der katholisch gebliebene Ehetheil die Trennung verlangen kann, obgleich der andere Ehegatte zum Katholizismus übergetreten, also zu einem Trennungsbegehren in diesem Sinne nicht mehr befugt ist. Die Bewilligung der Trennung beruht daher nicht auf einer unrichtigen rechtlichen Beurtheilung, woraus sich die Abweisung der Revision ergibt/ Praktischer ttaterriät M Hebräischen. Paris, 8. Dez. In der hiesigen jüdischen Volksuniversität finden jetzt fünf Mal wöchentlich praktische 5lurse des Hebräischen statt. Es wird dabei mach der bekannten'Berlitzinethode verfahren. Das Hebräische wird den Kindern im Hebräischen gelehrt. Die Erfolge sind geradezu staunenSwerth. Fast alle Schüler sind wohl im Stande eine leichte Converfation im Hebräischen zu führen. Für jeden, der eS noch nicht verlernt hat. jüdisch zu fühlen, ist es eine grenzenlose Freude, -das klassische Hebräisch der Propheten im' Munde der Kinder zu hören. Ich habe vor einiger Zeit einer Hochzeit beigewohnt, bei der ein fünfjähriges Mädchen ein hebräisches Gedicht vorgetragen hat. Selbst Männer, die das Hebräische vollkommen ignoriren, haben vor Rührung geweint. Ein Knabe, der Schüler der obengenannten Kurse ist,'hat mir die große Freude verschafft, mich im Hebrstiscken anzureden, als ich in Begleitung eines französischen Gelehrten war. Mein christlicher Freund hat mir darauf gesagt: „Diese Erscheinung, auf den Straßen' von Paris reines Hebräisch im Kindermunde zu vernehmen. ist nicht nur vom jüdischen, sondern auch vom rein menschlichen Standpunkt hochinteressant.- Renan, den witzige und eitle Köpfe, sowohl Juden als auch Christen, zu verkleinern suchen, hat dieses wunderschöne Wort gesagt: „Le vrai komme de progrfcs doit avoir pour point de ddpart le culte absota pn pass4“ ' ...? Und ist es nicht merkwürdig und hochinteressant sestzustellen. daß eine Sprache, die man schon langst in ' gewissen Kreisen als todte Sprache zu betrachten pflegte, trotz alledem noch so viel Lebenskraft und Lebensfähig-- keit besitzt, um von. Kindern gelernt und selbst gesprochen zu werden/ Der Lehrer, der diese Kurse leitet, Herr Dimant. ist seiner Aufgabe voll und ganz gewachsen. Seine Pflichttreue ist höchst röhmenswerth. Er ist sich auch der Bedeutung seiner Mission bewußt und Man darf hoffen, daß unter seiner Leitung diese hochinteressanten Kurse sich entwickeln und immer größere Umfange nehmen werden. Pt. Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaption^ . . . Heidingsfeld, 7. Dezember. , Hochgeehrtester Herr Redakteur! Auf die in der dieswöchentlichen Nummer de- „Israelit" im Briefkasten der Redaktion von Dr. D. in Fürth eingesandte Erklärung über bn» tx* Vn» möchte ich Sie ersuchen, auch die Meinung von n*© mWm awmxp pp'*: ppv 2» nob& welche derselbe in seinem pen ine anführt, in Ihrem geschätzten Blatte aufzunehmen.' Nachdem derselbe auch die Erklärung von Herrn Dr. D. gibt, auch anführt, schreibt er dann: sto cm **9 sw tw) bin *vn V9 umn wbs imm pb wp nytrp kVx ntoxri pm tä Vi» stoi brvo sv nw imx puren Aaa? Trat? nawi gnyt bnm 37»

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