Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 89 (10.11.1904)
- Date
- 1904-11-10
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2449986-2450066--61761-2524674- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zum Schlüsse mahnte der Vortragende zur allseitigen Aetheiligung an der Neujahrswunschenthebung, forderte zur Beachtung der eingegangenen Vorträge auf, machte aufmerksam auf den vom Kollegen Marx i Gunzenbausen konstruirten Leseapparat. dessen Rein- ' ertrag ebenfalls unserer Kasse zufließe und schloß unter Hinweis auf das seitens der kgl. Staatsregierung unserem Vereine bewiesene Wohlwollen mit einem Hoch ans unser erlauchtes Königshaus, in das die Versammlung begeistert einstimmte. In den geschäftlichen Thcil der Tagesordnung einiretend, wurde zunächst die Wahl der Verwaltung für die nächsten drei Jahre vorgenommen. Als Resultat ergab sich die Wiederwahl der bisherigen Verwaltung. Nur als Ersatzmann wurde Herr Marx Gunzenhausen nengewählt. Der Wahlausschuß bestand aus den Herren Klestadt-Bamberg, Ehrenreich- Höchberg und Zucker-Königshofen. Die im vorigen Iabre als Rechnungsrevisoren gewählten Herren Klesiadt-Bamberg und Rau-Hirschaid gaben alsdann ihr Rcvisionsprotokoll bekannt. Nach demselben war kein Anlaß zu einer Beanstandung vorhanden und es wurde dem Kassirer, Herrn Dr. Braunstbweiger, für seine gewissenhafte Rechnungsführung und dem Schriftführer für die Rechnungsstellung Dank und Anerkennung ausgesprochen. Die Rechnung schließt ab mit einer Einnahme von 17,949 Mk. und nnt einer Ausgabe von 14,657.38 Mk. Der Kassenbestand beträgt demnach 3291.62 Mk. und das Gesa mmtv-rmögen 91,516.62 Mk. Als nächstjährige Revisoren wurden die Herren Ehcenreich-Höchberg und Hellmann-Würzburg aufgestellt. Die Versammlung ertbeilte alsdann der Verwaltung die satzungsgemäß erforderliche Decharge. Der Vorschlag der Verwaltung auf Festsetzung der Unterstützungsiheile von 125 Mk. auf 140 Mk. fand die Zustimmung der Versammlung. Da mit Ablauf dieses Jahres der Verein auf 25 Jahre seines Bestehens zurück blicken kann, so soll mit der nächstjährigen Generalversammlung in Wllrzburg, als dem Gründungsorte und Sitze des Vereins eine Jubiläumsfeier begangen werden. Die Verwaltung hatte darüber Berathung gepflogen und ihre durch den Berichterstatter. Herrn Dingfelder, der Versammlung unterbreiteten Vorschläge fanden einstimmige Annahme. Als wichtigste Punkte seien erwähnt: 1. Zur Generalversammlung in Verbindung mit der Jubiläumsfeier werden der 16. und 17. Juli in Aussicht genommen; 2. soll eine Festschrift ausgearbeitet werden; 3. jedes Mitglied hat einen Mindestbeitrag von 3 Mk. zur Deckung der entstehenden Kosten zu leisten und 4. die Verwaltung kooptirt sich zu einem Festausschuß, dem das ganze Arrangement überlassen wird. Hierauf erhielt Herr L. Anfänger-DfemmelLdvrf das Wort zu seinem Vortrage: „Die rechtliche Stellung des j ü d i s ch e n L e h r e r Der Inhalt des Referates läßt sich etwa folgendermaßen kurz wiedergeben: . Die Erfolge der Wirksamkeit eines im öffentlichen Leben stehenden Mannes können um so größer fein, je mehr sowohl sein Amt an sich als seine Persönlichkeit vor der Oeffentlichkeit hochgestellt und hochgeschätzt werden. Es wäre darum dem jüdischen Lehrer irt Anbetracht der Wichtigkeit und Heiligkeit seiner Aufgabe die höchste Achtung und Wertschätzung zu wünschen. Leider ist dies in der Regel nicht der Fall/ Die rechtliche Stellung des jüdischen Religionslehrers ist überhaupt eine meist unklare, vielfach sogar eine unwürdige, fast rechtlose. Mit allen Kräften ist nach Besserung dieser Verhältnisse zu streben und zwar ist es Sache des Lehrervereins, geeignete Schritte zu thun. An der Hand zahlreicher Beispiele und Belege werden nun die einschlägigen Verhältnisse rein sachlich geschildert, lieber den derzeitigen Anstellungsmodus mit seinen Probewettrennen, seinem Nepotismus u. ä.' Auswüchsen wird der Stab gebrochen, hierbei auf Württemberg hingewiesen, wo nach einer verlesenen Zuschrift des Kollegen Herrn Spatz-Affaltrach in Zukunft sogar die ausschließlichen Kantoren in Stadt und Land nach Dienstalter etc. regierungsseitig ernannt werden sollen. .Künstlich ausgedehnte Vakaturen könnten bermieden werden, wenn die Gemeinden in der Jnterimszeit zu Beiträgen für die Reliktenkaffe herangezogen würden, ähnlich wie bei den Interkalarkassen der Volksschullehrer. Eine gemischte Kommission könnte am besten die Anstellung regeln. Für den angestellten Lehret ist zunächst eine Klarstellung seines Verhältnisses zu den diversen Vorgesetzten nöthig. Sodann ist auf feste, unkündbare Anstellung und Sicherstellung des gewährten Gehaltes und Einkommens hinzuarbeiten. Nicht darf es im Willen und Ermessen der Gemeinde liegen, den Lehrer einfach wegzuschicken oder ihm nach so und so viel Jahren sein Gehalt zu kürzen. Ebenso bedürfen die Rechte und Pflichten des Lehrers älS Mitglied der Gemeinde einer genauen Fixirung, jede Willkllrlichkeit mutz ausgeschlossen sein. Gemäß 8 18 des neuen bäurischen Schuldotationsgesetzes ist auf Schulgeldbefreiung der Kinder jüdischer ResigioySlehrer hinzuarbeiten. . . . Hinsichtlich des Nebenamtes als Kantor ist dem Lehrer ein entsprechender Einfluß gesetzlich einzuräumen. Mehrere vorhandene Regierüngsentschließnngen (Wcrktagsgottesd'.enst, Beerdigungen) sind Anläufe in dieser Hinsicht. Um dem Lehrer.als,Schachter die nothwendige Unabhängigkeit zu wahren^ erscheint es zweckmäßig, die Sache durch Privatverträge - zu regeln. Im Allgemeinen vertritt jedoch Referent die