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Der Israelit · 1904-11-03 · Heft 87 (3.11.1904) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 87 (3.11.1904)
Date
1904-11-03
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1861 der Ort. woher sie ertönt, kann nur ungewiß angegeben werden.*) Und wie sollte eS auch denkbar sein, daß d i e se S (besetz ans diesem Nolle hervorgegangen sei? Man bedenke: Ein Volk, das 210 Jahre in Egypten gelebt hat, in einem Lande, das sittlich verkommen war. in einem Lande, wo Knechtstnn, Heuchelei. Herabwürdigung des Menschen zum Thiere sich gegenseitig die Vorherrschaft streitig machten, .ein solches Volk, das in diesem Lande verhöhnt, verspottet, verachtet und mißachtet war; ein solches Volk, das die PariaS dieses Landes bildete, sollte Ideen gezeitigt haben, die allen Zeiten, als Richtschnur dienen sollten, sollte Gedanken erzeugt haben, die den Wechsel oller Zeiten überdauern sollten; Gedanken, deren Brosamen noch heute den Grundstein der menschlichen Gesittung, des menschlichen Adels ausmachen. Ein Volk, das 210 Jahre jede freie Willensäußerung im Keime ersticken mußte, daS unter Knutenhieben zur bartesten Arbeit getrieben wurde, konnte keine Grundsätze offenbaren, die durchweg von Milde, Liebe. Wahrheit und Gerechtigkeit durchweht sind. Also darin eben, daß dieses Volk unmittelbar nach seinem Auszuge aus Egypten, unmittelbar nach dem Verlosten des Sündenpfuhles die höchste Stufe edler Menschenbestimmung erklommen, daß es in einem Moment die durchgreifendste geistig-sittliche Umgestaltung durchaemacht hatte, daß es unvermuthet, mit verblüffender Raschheit von seinen sittlichen Gebrechen geheilt und Träger der herrlichsten Tugenden und Ideen geworden war. darin eben liegt der stärkste, der unwiderlegliche Beweis dafür, daß die Thoragesetze nicht aus dem Volke, sondern a n das Volk kamen. Mit Recht ruft Saadja, der Gaon von Sura. aus: •mit «b «vvv nnv pi» v. Wer hätte es vermocht, aus dem Unreinen das Reine hervorgehen zu lasten. Wer soll es gewesen sein, der die logischen Schlußfolgerungen des gesunden Menschenverstandes durchkreuzt hätte; wer soll es gewesen sein, der die klarsten Naturgesetze hätte durchbrechen und gegen sie handeln können, wenn nicht der Eine: wenn nicht Gott, der diese Gesetze geschaffen? Unmittelbar nach dem Auszuge aus cnxo. als das Volk noch gleichsam in den Fesseln der Sunde lag, sollte ihm die Thora offenbart werden, aber nicht nach der Besitznahme von nachdem es 40 Jahre mit einem we und sin« täglich verkehrt und die leuchtenden Tugenden ihrer Persönlichkeit gesehen und bewundert hatte. (Schluß folgt.) •) Bgl. nro I« brr SlrMiWMficti Aur-abr. S. 2R. nicht als obligatorischer Unterrichtsgegenstand' der Volksschulen zu betrachten sei, wurde nicht stattgegeben und zwar, wie bestimmt verlautet, aus formalen Gründen. Das zuständige Landrathsamt in Lingen bezw. dos zur richterlichen Entscheidung über den erlassenen Strafbefehl in Höhe von 2 Mark angegangene Amtsgericht zu Freren mußte zuerst auf einen Verweis erkennen. Das war jedoch nicht geschehen. Das OSnabrücker Urtheil mit seiner Aufsehen erregenden Begründung hat somit die Rechtskraft erhalten. Um nunmehr diele für die jüdischen Schulen so bedeutsame Angelegenheit endgiltig zum Austrag zu bringen, ist eS nothwendig, bei einem analogen Fall von Schulversäumniß unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen vorzugehen, um schließlich d!e letztinstanzliche Entscheidung des Kammergerichtes herbeizuführen. In laudenkenden Kreisen wird das Osnabrücker Urtheil zu den bedenklichsten Konsequenzen Veranlassung geben. k. Jüdischer ReligionSrmlerricht. Aus dem Bezirk Osnabrück. 30. Ott. Der Revision gegen das bekannte Osnabrücker Straskammerurtheil, wonach der jüdische Religionsunterricht Der Prozeß wegen der Judenhetze in Hömel. Am 24. Oktober bat in Homel der Prozeß wegen der Krawalle, die anfangs September v. Js. in Homel stattfanden, begonnen. Angeklagt sind 44 Christen und 36 Juden. Es sind 1101 Zeugen vorgeladcn worden, von denen 130 nicht erschienen sind. Die Anklage-Akte sucht die Schuld für die Exzesse auf die Juden zu wälzen, weil diese sich nach den Ereignissen in Kischinew bewaffnet und am 29. August bei einem Streite zwischen einer Händlerin und einem Förster die für diesen Partei nehmenden Russen angegriffen hätten. Selbst ein Offizier und einige Soldaten seien von den Juden bedroht worden. Dann heißt es in der Anklageschrift wörtlich: Auf Grund der Summe aller Angaben, welche die Voruntersuchung in Sachen der Judenausschreitungen in Homel am 1. September 1903 zusammenbrachte, hat man mit Sicherheit feststellen können, daß den nächsten Anlaß zu den ersteren die am 29. August stattgefundene Mißhandlung der Christen durch die Juden gegeben hat, und daß die Ursachen des tiefen Antagonismus zwischen der christlichen und jüdischen Bevölkerung in dem schon seit langem bemerkbar gewordenen ' Benehmen der Juden den christlichen Bewohnern gegenüber zu suchen fmk Der Rassenhaß zwischen den Einwohnern von Homel, welcher durch die Ereignisse vom 29. August verstärkt wurde, hatte in der Stadt eine Menge beunruhigender Gespräche und das Gerücht hervorgerufen. daß die Eisenkahnarbeiter der größten örtlichen Werstätten am ersten besten Werktage an den Juden für die erwähnte Durchprügelung der Christen Rache nehmen werden. Diese Gerüchte waren auch zur Polizei gedrungen,, und daher hatte dir örtliche Polizei am 1. September Maßnahmen getroffen, um einen Zusam-

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