Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 85 (27.10.1904)
- Date
- 1904-10-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1792 t genau innehält. trotz aller angeblicher oder wirtlicher Gewissensbisse. die auch hier geltend gemacht werden. Das wäre der korrekte Standpunkt eines Ministers, der nickst katholischer als der Papst, der nicht schächtfreundlicher als solche jüdische Bittsteller sein n.ill, der seinen Petenten in einer Privataudienz vertraulich die Hand drückt und ihnen sagt: Ich denke über das Schächten genau so wie Sie selber; ich begreife, daß Sie als Verbandjuden stch den Anschein geben müssen, als gingen Sie selbst für den Köhlerglauben der orthodoxen Juden in's Feuer, aber Sie begreifen, daß für den Minister diese Rücksichten nicht maßgebend sein können. Sie haben Ihre Schuldigkeit gethan und haben um Beibehaltung des Schächtens als orthodoxe Schrulle petitionirt; ich glaube in Ihrem Sinne zu handeln, wenn wir die ganze Schächterei nicht noch begünstigen, sondern sie zum alten Eisen werfen, sie ruhig ihrem Schicksal resp. den Kommunen überlassen, das wird am sichersten mit der Zeit zur gänzlichen Aufhebung dieses orthodoxen Aberglaubens führen. Das und nichts weniger als das. wären einige der Nächstliegenden Konsequenzen, die sich aus der Behauptung ergeben, ein Schächtverbot bedeute einen Eingriff in die Gewissen nur der orthodoxen Juden. Entspricht aber diese Behauptung der Mehrheit und Wirklichkeit? Es wird kein Mensch, gehöre er dem Verbände deutscher Juden oder demjenigen des preußischen Ministeriums an, darüber im Zweifel sein, daß er sich bei der Frage über die Verbindlichkeit oder Nichtverbindlichkeit des Schächtens um eine ausschließlich religiöse Angelegenheit handelt. Ich weiß in diesem Augenblick nicht, ob der Verband deutscher Juden in seinen Statuten nicht auch die prächtige Klausel hat. welche aus einem jüdische» Verband alles Jüdische d. i. Religiöse ausschlietzt und ob somit der Verband sich ohne Verletzung seiner Statuten um das Schächten Überhaupt kümmern kann. Wenn er es dennoch thut, so hat er damit eo ipso seine Herzensmeinung offenbart, daß für ihn das Schlachten der Thiere auf demselben Niveau steht, auf dem die Rücksicht des Thierschutzes. vielleicht auch der Sanität, kurz jedes Schlachthaus-Reglement sich befindet. Nur die Orthodoxen fühlen ihr Gewissen verletzt, wenn die Schlachtthiere, deren Fleisch sie genießen wollen, anders als nach jüdischem Ritus getödtet werden. Nur die Orthodoxen? Wir haben in Deutschland Hunderte von Rabbinen, die sich in orthodoxe, liberales ne ologe und radikale von einander scheiden. Hätten die Theologen des Judenverbandes auch nur einen einzigen Rabbiner. welcherRichtnng auch immer. vorher befragt, wie es damit in Wirklichfeit siebe, lo hätte er leicht erfahren können, daß es mich nicht einen einzigen Rabbiner gibt.' auch wenn er der äußersten Reform huldigt, der dem Schächten seine Verbindlichkeit und seinen eminent religiösen Charakter absvricht. Als vor einigen Jahren von Seiten der Thierschüher eine Agitation in Scene gesetzt wurde um den Kopfschlag oder Genickstich unmittelbar nach vollzogenem Schächtakte einzufuhren, hat Herr Rabbiner Dr. Plato, Seminardirektor in Köln, das Unzulässige einer solchen Manipulation nachgewiesen und deutsche Rabbiner aller Richtungen, Orthodoxe wie Reformer, haben sich diesem Nachweis angeschloffen und ihn bestätigt. Also, selbst gegen eine solche verhältnißmäßig untergeordnete Abweisung von dem bisherigen Usus haben sich die Reformrabbiner Schulter an Schulter mit den Orthodoxen erhoben. Wie kann man angesichts dieser offenkundigen Thatsache die Behauptung wagen, die Verbote des Schächtens gehe nur die Gewissen der Orthodoxen an? Der erste, der vor ca. vierzig Jahren wissenschaftliche Gutachten zu Gunsten des Schächtens eingcholt hat. war der heutige Ober-Rabbiner von Budapest, Dr. Keyserling, der damals Rabbiner in der Schweiz war, ein Rabbiner, dem man gewiß nicht zu nahe tritt durch die Behauptung, daß er sich selber nicht zu den Orthodoxen zählt. In der verdienstlichen Schrift, mit der er die Veröffentlichung dieser Gutachten begleitet, weist er darauf bin. wie der Radikalismus selbst Abraham Geigers vor der Verbindlichkeit der hier in Rede stehenden Neligionsgesetze Halt machte. Der zweite Rabbiner, der durch die liberalen Verhältnisse genöthigt war, den Handschuh aufzunehmen, den Unverstand und Böswilligkeit der jüdischen Schächtdepntation hingeworfen hatten, war Herr Dr. Engelbert. Rabbiner zu St. Gallen. Er hat die einschlägige Litteratur durch zwei ebenfalls sehr verdienstliche Schriften bereichert, in welchen er mit aller Verve tiir die Verbindlichkeit dieses Religionsgesetzes eintritt. Herr Rabbiner Dr. Engelbert gehört ebenfalls der ausschweifendsten Reformrichtung an. aber das bat ihn nicht gebindert, mit vielem Geschick und großem Eifer für diese unerläßliche Gemeindeinstitution seine ganze Persönlichkeit einzusetzen. Sollen wir erst alle die Rabbinen Deutschlandaufzählen, die seitdem bis auf den heurigen Tag, ohne Rücksicht auf ihre religiöse Richtung, durch Wort und That für das Schächten eingetreten sind? Man geht gewiß nicht zu weit, wenn man behauptet: . 6iüt in ganz Deutschland heute nicht einen einzigen Gemeinderabbiner, welches auch seine religiöse Richtung sonst sein möge, der die Verbindlichkeit dieses Religionsgesetzes bestreitet und in einem Schächtverbot nicht eine Verletzung der Religions- und Gewissensfreiheit erblickt!" Wohl ist es wahr.- daß rabiate Thierschützlcr. Antisemiten u. bergt niemals müde wurden, dir Behauptung zu vertreten und zu wiederholen, das Schach-