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Der Israelit · 1904-12-08 · Heft 97 (8.12.1904) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 97 (8.12.1904)
Date
1904-12-08
Page
– (sequence 11)
Language
German
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2101 heiligen Schrift: „Ziehe Deine Schuhe von Deinen Füßen, denn die Stätte, an der Du stehest, ist heilig." Diese Stätte ist geheiligt durch das Grab derer, die hier seit zwei Jahrhunderten ruhen und in der Erinnerung der Nachkommen fortleben, und die Chewra Kaddischa kann den bedeutungsvollen Tag nicht vorübergehen lassen, ohne die ihrigen zu ehrfurchtsvollem Sinnen und Gedenken hier zu versammeln. Marcus Ilten war es. der alles daran setzte, den Glaubensgenossen, die sich in Königsberg und Umgegend angesiedelt hatten, einen Gottesacker zu gewinnen, und ein tragisches Geschick wollte es, daß er auch drr erste war, den man zur ewigen Ruhe bettete. Da man ihm das Grab schaufelte, that man den ersten Schritt zur Begründung einer Gemeinschaft, aus deren kleinem Kreise sich eme im Vaterlande hochangesehene Gemeinde entwickelt hat. Und in der Nähe liegt das Grab des Mannes, der ausgeführt hat. was jener begonnen hat, Bendix Jeremias. Nicht allein die Chewra ist eS, die an diesem Tage dankbar zurückblickt, sondern die ganze Religionsgemeinschaft. Wie haben sich die Zeiten gewandelt! Vor zwei Jahrhunderten fühlten sich die Bekenner Israels hier nicht sicher, und heute bilden sie eine große Zahl überall verdienstvoll und angesehen wirkender Mitbürger. So ist denn das Wort des Dichters wieder in Erfüllung gegangen: „Die Stätte, die ein guter Mensch betrat, ist eingeweiht; nach hundert Jahren'klingt sein Wort und seine That dem Enkel wieder." An die Predigt schloß sich ein von Oberkantor Birnbaum gesungenes Scelengebet für Marcus Ilten und olle verstorbenen Vorsteher des Vereins, die ihre Kraft fteudig in den Dienst der Liebesthätigkeit gestellt, Kranken und Sterbenden zur Seite gestanden. Toten die letzte Ehre erwiesen und Trauernde getröstet haben. Den Beschluß der Feier machte ein von Rabb. Dr. Vogelstein nach altjüdischer Sitte gesprochenes Wort der heiligen Schrift. Trennung von Staat und Kirche in Frankreich. Paris, 5. Dez. Der Berichterstatter der Konkordats-Kommission der Kammer, Briand, hatte eine lange Unterredung mit C o m b e s, der mehrere wichtige Aenderungen an der Vorlage zur Trennung von Staat und Kirche zugestand, um deren Zustandekommen im Plenum zu erleichtern. Combes willigte besonders ein, daß die Güter der todten Hand, welche aus der Zeit vor dem Konkordat existiren. dem Staat resp. den Gemeinden anheinlfallen. Ferner gestand der Ministerpräsident zu, daß die protestantischen und israelitischen Kultus-Vereine zur Bildung von Verbänden nicht auf die Grenzen der Departements be-. schränkt sein sollen. Russische Auswanderer in Bonbon» London. 3. Dez. In der Themse kamen am 30. November wieder drei Schiffe an, die über 300 Auswanderer brachten, zum großen Theil russische Juden, zum kleineren nichtjüdische russische Peservisten. Die Leute waren über die deutsche Grenze geschmuggelt worden und hatten sich in Rotterdam eingefchifft. Vom 21. bis zum 30. November hat das jüdische Asyl für Obdachlose 1760 derartiger Einwanderer ausgenommen, gegen 952 im Vorjahre. Die Leute sind meistens vollständig unbemittelt. Sie sprechen es offen aus. daß der Krieg sie aus dem Lande trieb. Viele haben ihre Frauen und Kinder mitgebracht. Einer der Reservisten sagte: ..Während wir kämpfen, erhalten unsere Frauen und Kinder einige Rubel monatlich, aber wenn wir fallen, dann hört die Bezahlung sofort auf, und was sollen unsere Frauen und Kinder dann thun?" Ein anderer erzählte, daß er etwa 120 Mk. in Gold in seine Kleider eingenäht hatte. Ein russischer Posten an der Grenze hielt ihn fest, durchsuchte ihn und nahm ihm das Geld ab, ließ ihn dann aber über die Grenze laufen. Wenn man die Leute nach ihren Absichten fragt, so sagen sie alle, sie hätten Verwandte in Amerika und würden von dort Billete erhalten. In London sieht man diesen Zuwachs an unbemittelten Leuten angesichts der ohnehin herrschenden Arbeitsnoth mit großem Bedenken an. Russische Justiz. Moskau, im Dez. Der „Deutschen JSr. Ztg." wird geschrieben: Ein klassischer Fall von russischer Justiz hat sich dieser Tage ereignet. Rabbiner Steinmonn aus Nishni-Nowgorod wollte nach Smärgon reisen und hatte direktes Billet. Da er in Moskau mehrere Stunden Aufenthalt hatte, wollte er zu Fuß nach dem Brisker Banhof gehen und sich dabei die Stadt ansehen. Dabei wurde er verhaftet, da er als Jude sich „die Stadt nicht ansehen dürfe!" DaS Gericht in Smargon verurtheilte den Rabbiner nach Paragraph 63 Str.-G.-B., „weil er den ihm angewiesenen Wohnort verlassen." zu 60 Kopeken Strafe.' Juden dürfen also nicht allein in Moskau ohne besondere Erlaubniß nicht wohnen, sondern nicht einmal von einem Bahnhof zum andern gehen und sich dabei die Stadt ansehen. Ausschreitungen gegen die Juden in WilebSk. Witebsk, 4: Dez. Der „Sewerosapadnf- Kraj" berichtet folgende Einzelheiten über die in Witebsk neuerdings vorgekommenen Ausschreitungen gegen die Juden: Schon einige Wochen vorher verbreiteten sich, die Gerüchte über die bevorstehenden Ausschreitungen gegen

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