Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 83 (20.10.1904)
- Date
- 1904-10-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2449986-2450060--61602-2524501- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
tretung, tvahrend alles andere mehr oder weniger Unterlassungssünde ist. Aber auf diese Haarspalterei kommt es, nachdem wir das Austrittsgesetz haben, gar nicht an. Man sägt vielfach, „Hirsch wäre nienials für die Erreichung dieses Gesetze» eingetreten, wenn man ihm nicht soviel Gewaltthätigkeit entgegengesetzt, sondern ihm damals gleich die Frucht gereicht hätte, die er wünschte, und die jetzt seine ihm untreu gewordenen ehemaligen Kampfcsgenossen genießen: die Befreiung von den Kultussteuern. Wenn heute ein solcher Modus gewährleistet wird, würde der Austritt unnöthig.* Man denkt nun gar nicht daran, daß seitdem eben durch Inkrafttreten des Austritt s g e s e tz e s sich die Lage völlig geändert hat. Hirsch hatte noch den Steuerzwang eines gar nicht für die heutigen bloß gottesdienstlichen, sondern für die vor 1848 politisch gebildeten jüdischen Zwangsgemeinden erlassenen Gesetzes vom Mai 1847 vor sich. Ohne zwingenden Grund, der von außen an ihn herantrat, mochte er gar nicht auf den Gedanken gekommen sein, die Abänderung eines bestehenden Gesetzes ins Werk zu setzen. Soviel Einfluß auf die maßgebenden Faktoren der Gesetzgebung hat so einfach ein Jude im allgemeinen nicht. Das wird man doch wohl zugeben müssen. Jetzt aber, nachdem dank der Verhältnisse, die Rabbiner Hirsch zu diesem großen Erfolge geradezu trieben, das Gesetz, besteht, bekennt sich jedes Mitglied einer Synagogengemeinde nicht mehr zwangsweise, sondern freiwillig zu derselben. Es ist eine müßige Ueberlegung, was Hirsch gethan oder gelassen hätte, wenn es der Frankfurter Reforingemeinde nur eingefallen wäre, lediglich die Orgel eknzuführen, ob er auch der Orgel wegen die Möglichkeit des Austritts gefordert hätte. Vielleicht nicht. Jetzt aber ist die Möglichkeit gegeben, und unser Handeln kann sich naturgemäß nur darnach*regeln, welche Verhältnisse heute die gegebenen sind. Bei uns handelt es sich heute um die Frage: Willst Du aus freien Stücken einer Reformgemeinde angehören? Dabei kann man aber die Grenze durchaus nicht so fest bestinlmen, wo das Zibbur aufhört und die Reformgemeinde, die sich vom Zibbur dann getrennt hat — und nicht umgekehrt — anfängt. Die Orgel ist zumeist das Stadium, in welchem die Reformbestrebungen ihr H ö h e z i e l erreicht haben. In ihr sind gleichsam die schon längst von allen Seiten aufgestiegenen „Dunst"malereicn von Judenthum kondensirt und haben in ihr greifbare Gestalt angenommen. Vorher gingen vielfach Anstellung von Pfaffen als Inhaber von Rabbinerstellen, Schauspielern als Vorbeter, Konzertmeister als Chordirigentcn. Gesetzesverächtern als Lehrer, Gesetzesübertretern als Schächjer, — die Bcaräbnißstatte ward zum Lustgarten umgewandelt, an Stelle der „heiligen Bruderschaft* war der bezahlte „Henkersknecht* getreten, Einsegnungen, Konfirmationen, öffentliche Sabbatentweihungen waren vorangegangen-vielfach Dinge, die mindestens so zu verurteilen sind, wie die Orgel-Es wäre also zu früh vom Gesetz Gebrauch zu machen, wenn z. B. die Orgel nur erst beschlossen ist? Der Beschluß gibt kund, daß die Verwaltung nunmehr das, was sie bisher unter dem Deckmantel desselben, nur etwas „modernisirtern" Judenthums durchgeführt, frei als Christianisirung. wenigstens als offenen Ab- > fall vom Judenthum zu thun, wagen will. Was macht es da für einen Unterschied, ob mir meine Paar Pfennige zurllckgezahlt werden? Daß es ebenso wenig einer großen Gemeinde wie einem für sein angestammtes Judenthum begeisterten armen Teufel in diesem Falle auf die Groschen ankommt, davon sind wir überzeugt. Von dem Schwindel von den „getrennten Budgets" redet man nicht, daran glaubt ja niemand im Ernst; das ist blos ein Lockmittel für die Dummen, die sich nicht klar darüber sind, daß es kein Unterschied ist, ob ich meine Baarschaft auf zwei Hosentaschen vertheile oder sie in einer trage. Heute handelt es sich um die klare Frage, ob ich. selbst ohne einen Pfennig Steuer zu zahlen, mit meinem Namen, mit meiner Person und — mit meinen Kindern einer Neformgemeinde freiwillig angehören will. Bei dieser Sachlage wird kein ehrlich Liberal e r einen Orthodoxen verurtheilen, wenn er thui, was er für seine Pflicht hält, und was sein religiöses Empfinden ihm vorschreibt. Er wird das Austrittsgesetz nicht als das rothe Tuch der Kriegserklärung, sondern als die weiße Parlamentärflagge des Friedens erkennen. (Schluß in der ersten Beilage). Berliner Repräsentantenfitzung. Die am 10. Oktober stattgefundene Repräsentantensitzung war sehr kurz. Der Steuersatz der jüd. Gemeinde wurde auf 11/20 Prozent der staatlicherseits veranlagten Steuer festgesetzt. — Die Herren Sachs, Fraenkel und Hirsch stellten den Antrag, an den Sabbaten Schrift-Erklärungen halten zu lassen, falls die Predigt ausfällt. — Für die Errichtung von Kursen zur Ausbildung von Seminaristinnen wurde für das erste Jahr 780 Mk., für das zweite 1930 Mk. und für das dritte 2330 Mk. bewilligt. Herr Professor Blaschke beantragt, außer dem König!, auch die Privatseminare davon in Kenntniß zu setzen. — Die Zahl der Chormitglieder in der Synagoge Kaisetstraße wurde um 2 Männer und 18 Knaben vermindert. — In die gewünschte Kommission, betreffs Aufnahme des He- . brätschen in den Lehrplan der Volksschulen toerden die Herren A. Hirsch und Blaschke gewählt, in den Ausschuß Hl Herr Hans Friedländer. — Für festgottcßdienstliche Veranstaltungen in der Friedhofs-Syna-