Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 82 (17.10.1904)
- Date
- 1904-10-17
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1741 Arrangement leitenden Beamten bezeichnender Weise alle ganz im Hintergrund aufgestellt wurden, mußten sich mit einem kurzen Dank oder einem stummen Lächeln begnügen. Eine erfreuliche Ausnahme machten die Vorstände der einzelnen Odessaer Synagogengemeinden, zu denen der Czar folgende für das gesammte ruffische Judenthum bestimmten bedeutsamen Worte sprach: Ich freue mich, konstatircn zu können, daß die Juden Rußlands alle aus dem Lande lastenden Sorgen voll und ganz theilen. Solche goldene Worte des allmächtigen Selbstherrschers sind geeignet, bei den russischen Juden die rosigsten Hoffnungen zu erregen. Wenn der Czar einsieht, daß die Juden alle Pflichten der Staatsbürger erfüllen und die Lasten des Landes unverkürzt tragen helfen, so müßte er auch dafür sorgen, daß sie auch alle Rechte eines jeden russischen Staatsbürgers genießen. Die vom Fürsten Uchtomski geleiteten „St. Petersburger Wjedomosti" ziehen bereits aus den Worten des Ezaren die logischen Konsequenzen und fordern die russischen Antisemiten in allem Ernst auf. angesichts der C zarenworte ihre Hetzereien gegen die Juden einzustellen. Sprechsaal. London, wen :n rcx. Bekanntlich war sri strenge dagegen, alte Lescartcn zu korrigiren. wie er in seiner Vorrede zum iarr, tcd u. a. O. schreibt. Um sich aber Klarheit der Gedanken zur Beurtheilung der alten mtcnv zu ver. schaffen, wandte er zuweilen künstliche Mittel an. So wird in ^"n-v 'v-.pH erzählt, daß er uw auf dem Tische seines Studirzimmers Goldstücke anhäuste, was ihn in eine heitere Gemüthsstimmung versetzte. Ihr gelehrter Korrespondent, Herr Rabbiner Verisch Winter ru scheint keine derartigen Mittel angewandt zu haben. Daher wurde er in der Argumentation, betreffs V'np für den seligen Rabbi Moses Sopher etwas mißgestimmt, so zwar, daß er aus irs jcumi asrn unrichtig kopirte, als habe ttc sra für seinen seligen Vater Rabbi Moses Sopher kl Monate und 12 Tage lang B>np gesagt. Allein es heißt dort nicht 11 Monate und 12 Tage, sondern nach der nun festgestellten Version 12 Monate weniger 12 Tage. Ich kann mich jedoch keineswegs mit der Idee befreunden, daß solches der Fall war. Wohl lehren einige hervorragende Kabbalisten, man müsse volle 12 Monate B>np sagen, weil durch die im Kaddisch ausgesprochene Heiligung des Weltenschöpfers vvn vrrp nicht nur die durch Verletzung der Religionspflichten begangene Entheiligung — am W>n — gesühnt wird, sondern auch das Recitiren des Kaddisch in öffentlicher Versammlung die Seele des Dahingeschiedcnen zur höchsten Stufe der Veredlung im p? p bringt, wie ausführlich in nxn ‘ans dargelegt wird. Rach dem Sohar wird eine irdische Zeitperiode als \y» Zeitperioden in den himmlischen Regionen xibvi xiw angerechnet, (wie auch in der That die Zeit in den Regionen entfernter Planeten rascher als auf Erden verfließt!) folglich dürften ztvei Drittel des Monates als ein ganzer Monat gelten. Allein diese Annahme würde unseren Fall nicht genügend erklären, denn abgesehen davon, daß der iv'v sns bvz pxa nicht gegen den allgemeinen Minhag verstoßen hätte, so lehrt uns doch dessen Vater s. A. in rs* "id sps njn .w imo onn nswi daß nur die Söhne eines vorsätzlichen Selbstmörders länger als 11 Monate lang tnp sagen sollten, da der Grund warum im Gewöhnlichen nur 11 Monate lang gesagt wird: «Damit der Sohn nicht den Anschein gibt, als würde er seine dahingeschiedenen Eltern als vorsätzliche Gesetzesuberircier, die im Jenseits 12-monatliche urna Strafe erhalten, sühnen wolle, hier nicht anwendbar ist. Ferner möchte ick; als Beweis anführen, daß Rabbi Moses Sopher sicherlich keine derartige letztwillige Verfügung iraf, weil sein berühmter Lehrer Rabbi Nathan Adler von Frankfurt a. M. in seinen vnp w, die in JVW i =p v'3'n veröffentlicht sind, deutlich sagt: nnx sr mnv d*bhti M' rnp anu wtz'SX. Sicherlich würde diese Verordnung von R. Moses Sopher und seinem Sohne ivD sns respektirt worden sein. Es ist vollständig wahr, was Rabbiner Winter sagt, daß Brr» im engeren Sinne ausschließlich Mondmonat bedeutet, aber wir müssen die Grundidee der 12 Monate ea\-ia Strafe erfassen, warum sind es gerade 12 Monate. In der von Raschi Sabbath 331» citirten Hirns heißt es: w1) uisps nsr n« vnns trm no «ft ente raob mnsB> ne yotpos is eynan ijx ws tzs xs' (td 's erkv *,xb c'B>m r(x „wie die Wochen ihre (bestimmtes Anzahl haben <"nach Monaten), so haben auch die Monate ihre (bestimmte) Anzahl (nach Jahren), woraus sich die 12 Monate des oamas cwi vvvv ergeben. Es existirt aber kein Mondjahr, ebenso wie es keinen Sonnenmonat gibt, folglich kann sich die Anzahl der Monate nur auf das Sonnenjahr beziehen. — Auch ist dies philosophisch begründet. denn lange vor der Periode, daß .die Israeliten nach dem Mondlaufe die Zeitrechnung für die Festtage berechneten, existirtr doch wohl schon daS himmlische Strafgericht des Brr» s*> D3\nas dw*i tscro was sich ja deutlich bei der Strafe der Sintfluth; die 12 Monate und 11 Tage dauerte, kund gab. — Es mag für Ihre wertsten Leser von Interesse sein zu erfahren, daß ein stochgestellter Pfarrer in Canterbury, der Dean Für rer, unseren Chief Rabbi Dr. Adler befragte, ob im Judenthum ein Dogma bezüglich «ewiger Höllenstrafeexistire. Die Antwort des Chief Rabbi's