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Der Israelit · 1904-10-10 · Heft 80 (10.10.1904) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 80 (10.10.1904)
Date
1904-10-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1674 die kirchlichen Organe verwerfen vielfach bewußt und absichtlich die ärztliche Behandlung. Sie bemühen sich, die Geisteskranken mit „Zwnsluft" oder durch „Teufelsaustreibung" nach der Methode des Kapuzinervaters Aurelian in Wemding zu heilen. Wollen sich die „Förderations"-Aerzte als Fachmänner in dieser Beziehung der geistlichen Autorität unterwerfen? Dann thäten sie besser, sich ihre Kolleggelder wiedergeben zu lassen. Celle. Jüdische Fideikommisse bestehen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts dahier, das wegen der bevorstehenden Neuregelung des Fideikommißwesens von Interesse sein dürfte, im Deutschen Reiche zu Recht. In dem Testamente eines im.Jahre 1756 verstorbenen jüdischen Erblassers, eines mit irdischen Gütern reich gesegneten Grotzkaufmanns. war bestimmt worden, daß die Halste des zum Nachlasse gehörenden Vermögens „zum beständigen Aufnehmen einer Familie". „zu einem ewigen und unauflöslichen Fideikommiß-Kapital und Gut" gewidmet sein solle. Es war dann'in dem Testament die Nachfolgeordnung bis in'S Kleinste, sogar über das Aussterben des Mannesllammes hinaus, geregelt; es waren „je- und allezeit" 300 Gulden für arme Verwandten ausgesetzt; es war verordnet, daß allezeit eine Anzahl jüdischer Gelehrter gehalten werden sollten; und es waren endlich als „Anhang des Geld- oder Geschaftsfideikommisses". welches somit die Hauptsache sein sollte, auch Häuser und Gärten dem Fideikommiß gewidmet, so daß sie mit solcher Qualität auf ewige Zeiten behaftet sein sollten. Da. wie das Gericht feststem, auch Juden um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts vor der Errichtung von Fideikommissen nach den aus dem Gewohnheitsrecht zum allgemeinen Privatrecht gewordenen Normen nicht ausgeschlossen waren, konnte es nach den wiedergegebenen Anordnungen keinem Zweifel unterliegen, daß es sich um ein deutschrechtliches Familienkideikommiß von ewiger Dauer handelte. Dem stand auch die etwaige Unfähigkeit der jüdischen Geschlechtsfolger des Stifters. Grundeigenthum zu erwerben. nicht im Wege, und es widersprach dem ebensowenig die mit dem Fideikommiß verbundene Verpflichtung. das Geschäft weiterzuführen, da irgendwelche Verpflichtungen (die Vewirthschaftung einer Grundstücks u. dgl.) stets an ein Fideikommiß geknüpft sind. Cöln-Deutz, 3. Okt. Der gestrige Simchas- Thora war für unfern Lehrer und Kantor I. Blume n t ha l sowie für die ganze Gemeinde ein doppelter Freudentag. Nach Beendigung des Morgengottesdiensies erschien in der Wohnung des Lehrers der Herr Polizei-Inspektor Kautz und überreichte ihm mit herzlicher Ansprache den ihm anläßlich seines 50-jäßrigen Dienst- und 48-jährigen Ortsjubiläums in Anerkennung dieser langjährigen Thatigkeit auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts Allerhöchst verliehenen Kronenorden 4. Klaffe. Wie schon früher in diesen Blättern gemeldet, findet eine zu Ehren des verdienten Jubilars seitens feiner Gemeinde, seiner früheren und jetzigen Schüler geplante größere Feier am 19. Oktober, dem 70. Geburtstage, im MLnfier'schen Saale Hierselbst statt. Memel. 4. Okt. Die hiesige Kreis-Synagogen- Gemeinde ist durch Berufung ihres verehrten Rabbiners Dr. Carlebach zum Rabbiner u. Seminardirektor nach Cöln in eine sehr prekäre Lage gerathrn. Eine von allen Gemeindemitgliedern Unterzeichnete Petition an den Vorstand und eine Reihe von einstimmigen Versammlungsbeschlüssen verlangen, daß von Seiten der Gemeinde-Verwaltung alles aufgeboten werde, den um die Entwicklung der Gemeinde hochverdienten Rad seiner hiesigen überaus segensreichen Thatigkeit zu erhalten. Herr Dr. Carlebach soll dann auch zugleich die von dem verewigten Gaon R. Gabriel innegehabte Stelle allein bekleiden, wahrlich ein Zeichen höchsten Vertrauens. Wie man sagt, ist auf die eindringliche Bitte des Vorstandes und der Repräsentanz von Herrn Rabbiner Dr. Carlebach noch kein definitiver Bescheid erfolgt. X. BreSlau, 4. Okt. Zu den Krawallen in Sosnowice schreibt die „Oberschlesische Volkszeitung": Die Untersuchung hat bis jetzt ergeben, daß der erste Stein auf Menschen seitens der jüdischen Beter auf die am anderen Ufer stehenden Nachäffer flog und diese dann wieder warfen, nachdem sie bisher ihre Steine nur in das Wasser geworfen hatten, um dem jüdischen Brauche nachzuaffen. Von den Exzedenten sind bereits eine Anzahl verhaftet worden. Ein Theil wurde in Haft behalten, ein Theil freigelassen. Die Hauptschuldigen auf nichtjüdischer Seite sind fast durchweg Glasarbeiter der Sosnowicer Glasfabrik. Um einer Wiederholung der Krawalle vorzubeugen, beschlossen die Juden, km nächsten Jahre die Zeremonie an der Przemsa nicht mehr zu halten. Auch in diesem Jahre hatte der Rabbiner sie dringend davor gewarnt, da bisher stets Neckereien und Hänseleien mit dem Mob vorkame». Ungarn. Bndapcst. In verschiedenen Blattern tauchte die Nachricht auf. daß der einzige namhafte Philosoph Ungarns. Dr. Bernhard Alexander, zum Christenthum Lbergetreten und unmittelbar darauf vom Minister zum ordentlichen Professor der Dudapefter Universität ernannt worden sei. Me wir aus erster Quelle wissen, beruht diese Nachricht auf einer Erfindung. Die Ernennung erfolgte ohne de» Uebertritt. — Die Kanzleidirektion des fünfte» Preßburger Korpskommandos, Kommandant Erzherzog Friedrich, hat vor einiger Zeit einen KorpS-

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