Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 78-79 (4.10.1904)
- Date
- 1904-10-04
- Page
- – (sequence 36)
- Language
- German
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1666 Der Sabbat nach der Hochzeit hieß „Schabbos-Schenkwein." Hier muß man unwillkürlich an das ähnliche „Weinkauf" denken, eine kleine Zecherei zur Besiegelung eines abgeschlossenen Geschäftes. eines Ver- oder Einkaufs, eines Handels oder Tausches. (Siehe Adelung.) Am Schabbos-Schenkwein ward die junge Frau von anderen Frauen in die Synagoge geführt, von ihnen auch beim Beginn der Vorlesung der Thora wieder nach Hause geleitet, wo dann Kuchen. Pasteten u. s. w. umgereicht wurden, zu welchem Mahle die Freunde und Verwandten des Hauses und besonders die gewesenen Hochzeitsgäsie ein jeder eine oder mehrere Flaschen Wein zum Geschenke gemacht hatten. — In der Frankfurter Kleider- und Gastereiordnung, die im Jahre 1715 auf zwanzig Jahre von den Vorstehern der» Gemeinde gegeben ward, wird die Austheilung während der Synagoge Morgens verbaten und nur das Schenkweinmahl (süuda schel Schenkwein) nack dem Vesper- (ipinckah) Gebet gestattet. Noch andere hochzeitliche Festlichkeiten gab es. 1. Das „Sivlones." S.ivlones bedeutet nach Kidduschin 50, Bab. bathr. 146 soviel als Geschenk; Mus. Aruch s. v. hält das Wort für das griechische vußokrj, lateinische symbola. Beitrag oder Antheil. den jeder zu etwas, zum Beispiel zu einem Schmause oder Picknick gibt, welches Wort in der That der Jeruschalmi hat. vergleiche Aruch s. v. symbnl: indessen könnte unser siblonoth ebenso gut aus dem chaldäischen und selbst aus dem hebräischen kommen, von sabal, tragen, indem den Abend vor der Hochzeit Braut und Bräutigam einander Geschenke zuschickten, unter welchen nothwcndig sich e i n Gürtel befinden mußte als Zeichen der festen Verbindung, And was dann mit e'nem Mable. dem S i v l o n o s - Äahl, gefeiert ward. 2. Das Kerowim-Mahl. Kerowim-Berwandte. Einen Tag nach der Hochzeit fand ein engeres Mahl nur für die nächsten Verwandten statt. Ein solches Mahl diente zur häuslichen Heerschau, gleichsam zur Konstatirung des neuen Berwandtschaftsimb Famailienverhäktniffcs. welches ' durch Abgang oder Zuwachs, wie es eben eine Hochzeit mit sich bringt, eine kleine Verschiebung erlitten, ein neues Bild bot. Beim Kerowim-Mahl trat dies Bild erstmals in Erscheinung. 3. Das- Meünues-Mahl. (Meünues vom chald. — auch Esther 1, 8. — anas-zwingen. Gewalt anthun.) Es erinnert an die trüben Zeiten in Israel, wo das ZN8 primae noctis in schmählicher, fluchwürdiger Art in die strenge Sittenreinheit Israels Häuser eingrisf. In der Freude soll der Jude stets auch des Leids gedenken, das über unser Volk' hereingebrochen. — Das Bewußtsein, im Golus zu leben, soll ihn gerade in der Stunde des heiteren Glückt?" und der höchsten Herzensfreude nicht verlassen; es soll vor Uebermuth schützen. Man nennt dies „secher lechorban," die Erinnerung an den zerstörten Tempel: sie soll den Taumel der Freude dämpfen. Daher wurde schon bei Verlobungen ein Glas oder eine Tasse zerschmettert, beim Hochzeitsmahle blieb ein Gedeck unvollkommen, der Bräutigam streute sich Asche auf's Haupt u. s. w. Noch eine Anzahl anderer Gebräuche, theils vor. theils mährend und nach der Hochzeitsfeier ließe sich aufzählen; wir erinnern nur an den „Marschalik," einen Possenreißer. Komiker, der Braut und Bräutigam und wohl auch die Tafelgesellschaft belustigen sollte. Das Genannte möge indcß genügen und nur nochmals betont werden, daß man alle derartigen Gepflogenheiten mit dem religiösen Denken und Fühlen in Verbindung setzte. Ben Menachem. SÄ von LuLwig 1F. Dolitzer. (RultuSwehen, Logen, Humane Einrichtungen, Philanthropen.) Ebensowenig wie in Amerika die Regierung mit der Verwaltung der Eisenbahnen und Telegraphen etwas zu schaffen hat, interessirt sie sich für Dinge der religiösen Sekten. Hier baut der Staat keine Kirchen und tümmert sich demzufolge auch nicht um Spnagogön und Friedhöfe der Juden. Die Newyorker haben keine einheitliche Kultusgemeinde — sie sind zersplittert zu kleineren und größeren Gemeinden in allen religiösen Schattirungen. Diese Gemeinden haben natürlich ihre eigenen Beamten: Den Präsidenten und Vize- Präsidenten, den Schatzmeister und das Synagogenpersonal. In. den Rahmen ihrer Funktion fällt außer Abhaltung von Gottesdiensten der Religionsunterricht, an schulpflichtige Kinder, da ein solcher in den New-- Yorker Schulen nicht ertheilt wird. Zu den Tempeln, in denen der alte Kultus beibehalten ist, zahlen zwei vornehme, an der fünften Avenue gelegene Gotteshäuser und die Synagoge der streng orthodoxen portugiesischen