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Der Israelit · 1904-10-04 · Heft 78-79 (4.10.1904) · page 30

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 78-79 (4.10.1904)
Date
1904-10-04
Page
– (sequence 30)
Language
German
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1660 Statthalter, seit seiner Ernennung bis nun, den Juden gegenüber. einen einwandfreien und korrekten Standpunkt einnimmt und das; Eure Ercellenz als Leiter des Justizministeriums bei Beförderungen im Justizdienfte sich von konfessionellen Momenten nicht leiten lassen. Doch lerder ist diele Hochhaltuna der verfassungsmässigen Gleichberechtigung nicht in allen Ressorts bemerkbar. und so ist beifvielsweise der Dienst in der Politischen Berwaltung eine den Juden unzugängliche Domäne. Aufgabe einer erleuchteten und modernen Regierung wäre es aber, den öffentlichen Geist erziehlich und bildend zu beeinflussen und mit leuchtendem Beispiele auch der autonomen Verwaltung und allen Arbeitgebern voranzugehen. Ich bin überzeugt, dass mir Eure Excellenz in Ihrer gereiften politischen Abgeklärtheit dieses freimiithige Wort nicht verübeln werden, denn es ist dies in verfassungsmässig regierten Staaten die Pflicht aller Volksvertreter." H o l l a n. d. Haag. In Holland ist ein Jude zum Staats minister ernannt worden und zwar Professor Karl Asser. der berühmte Rechtslehrer der Universität in Amsterdam. Aber es ist nicht das erstemal, dass in Holland ein Jude Minister wird. Schon 1860 wurde Michael H. Godefroi zum Justizminister der Niederlande ernannt. Er war ein guter Jude und bei keiner Gelegenbeii scheute er davor zurück, die Interessen seiner Glaubensgenossen wabrznnehmen. Als der Handelsvertrag zwischen den Niederlanden und der Schweiz zu Stande kommen sollte, setzte er durch, dass die Bundesregierung in Bezug auf die Emanzipation der Inden in der Schweiz bestimmte Zusicher"naen gab. Dasselbe tbat er beim Zustandekommen des Handelsvertrags mit Rumänien. Der neue Siaatsminister der Niederlande. Tobias Michael Karl Aster, stammt aus einer berühmten holländischen Juristensa nilie. Er ist ein Reffe des Minister Godefroi, wurde zu Amsterdam im Jahre 1838 geboren und studirte daselbst. 1876 wurde er ausserordentlicher Professor für internationales Handelsrecht an der dortigen Universität. Seit Jahrzehnten nimmt er theil an allen Konferenzen über internationales Recht. Wiederholt ist er zum Schiedsrichter verschiedener Staaten gewählt worden, so bei einem Streit zwischen Russland und Amerika, ferner zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten. .187.6 wurde er Staatssekretär und 1893 Mitglied des Staatsrathes. Bei dem Friedenskongress in Haag (18991 wurde er zum Vertreter Hollands ernannt. In dieser Stellung hat er wiederholt, auch von dem lieben Russland, verschiedene Auszeichnungen empfangen. Seine Werke über internationales Recht und über Handelsrecht erfreuen sich hohen Ansehens-. In früheren Jahren nahm er auch Antheil am Gemeindeleben und bis 1888 war er Mitglied des Kuratoriums für das Rabbinerseminar in Amsterdam. Russland. Petersburg. Wenn man von den unaufhörlichen Niederlagen der russischen Armee liest und damit die Nachrichten in Verbindung bringt, die über die innere Verwaltung des Zarenreiches in's Ausland dringen, so muss man immer wieder an das alte Römerwort denken: Wen Gott verderben will, den schlägt er mit Blindheit. Man hätte doch erwarten sollen, daß der Krieg die russische Regierung veranlassen würde, alle Kräfte zur Stärkung der Armee und zn ihrer besseren inilitärischen Ausbildung anzuspannen. Es erweist sich aber, dass auch die militärischen Befehlshaber an etwas ganz anderes zu denken haben, nämlich an die/ AuStilgung der revolutionären Propaganda im Heere. In der letzten Zeit regnet es förmlich Erlasse und geheime Instruktionen über die strenge Beaufsichtigung der Mannschaften seitens ihrer Vorgesetzten und die Bekämpfung der revolutionären „Seuche" unter den Soldaten. Zn welchen in jeder Beziehung verwerflichen und militärisch desorganisierenden Mitteln die russischen Befehlshaber dabei greifen, beweist die Verordnung eines Korpskommandeurs, in der die jüdischen, die polnischen und die Soldaten anderer Nationalitäten in geradezu unerhörter Weise verdächtigt werden. Wir entnehmen dieser Verordnung nur die auf die Juden bezüglichen Stellen: Um der Ausbreitung der politischen Seuche beiden Truppen vorznbeugen, müssen alle den Mannschiften. besonders Juden, zugchenden Briefe unausgesetzt kontrollirt werden. Den Juden muss verboten werden.. Briefe in jüdischer Sprache zu erhalten il\ Solche Briefe dürfen nicht zugestcllt, sondern müssen sofort an den Divisionsstab geschickt werden. Damit solche Briete den jüdischen Soldaten nicht doch etwa durch VerinitUnng von Bekannten und Verwandten zugehen, müssen oft. jedoch nicht in regetn.ässigen Zwischenräumen, die Koffer der Mannschaften durchsucht werden, dann müssen, etwa unter dem Vorwände der Kontrolle der Reinlichkeit, die Stiefel sowie Wäsche und Taschen besichtigt werden. 'Auch die Winkel in der Kaserne. Dachkammern. -Kisten mit schmutziger Wäsche etc., müssen durchsucht werden. Urlaub muss überhaupt eingeschränkt werben, denn die Mannschaften treiben sich nur. wenn sie Urlaub haben. nuf Plätzen und in den Stadt herum. Besonders streng muss man dabei mit den Juden verfahren. Wenn die Inden zum Gottesdienste in die Suvagoge kommavdirt werden, so muss der Aeltefle von ihnen das Kommando fuhren, der die Mannschaften dann nach der Kaserne zurückbringen muss. Einzelnen Juden darf nur mit besonderer Vorsicht Urlaub gewährt werden und zwar nur mit Erlaubniss des Chefs.

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