Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 93 (24.11.1904)
- Date
- 1904-11-24
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Außer den Anträgen von Ostpreußen Amren noch solche von Hamburg und Mitteldeutschland beim Kuratorium eingegangen. Letztere wurden vom Kuratorium ihrem wesentlichen Inhalte nach angenommen und dafür auch sofort die Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde nachgesucht. Bezüglich der ostpreußischen Anträge aber faßte das Kuratorium den Beschluß: »In Anbetracht, daß diese Anträge einschneidende Aenderungen der Grundlagen, auf denen die Kaffe beruht, enthalten, erachtet sich das Kuratorium für inkompetent, ohne die Meinung der Einzelvereine über diese Aenderungen eingeholt zu haben. Stellung zu desen Anträgen zu nehmen und empfiehlt sämmtlich; Anträge des Vereins auf Aenderung der Statuten und auf Einrichtung eines allgemeinen Lehrer-Kaffentages mit den (von den Antragstellern dazu gegebenen) Erläuterungen den Einzelvereinen zur Vorbereitung zu überweisen." Die eigentliche Absicht des Kuratoriums mit diesem Beschlüssewurde erst deutlich durch einen zweiten, in derselben Sitzung gefaßten Beschluß, welcher besage: „Die Kasse tritt in Kraft am ersten Tage nach Ablauf des Monats, in dem die Aenderungen der Satzungen die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gefunden haben." Durch die Ueberweisung der ostpreußischen Abänderungsanträge an die Verbandsvereine zur begutachtenden Aeußerung über dieselben glaubte sich das Kuratorium der Pflicht entbinden zu können, diese Anträge dem Amendementbeschlusse der D. V. entsprechend, noch vor der Eröffnung der Kasse zur Erledigung zu bringen. Der diesen Ueberweisungsbeschluß begleitende zweite Beschluß des Kuratoriums, daß die Kasse am ersten Tage nach Ablauf des Monats, in dem die Aenderungen der Satzungen die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gefunden haben, in Kraft treten soll, wurde außerhalb des Kuratoriums zunächst so verstanden, daß er sich auch auf die aus der eingeleiteten Berathung der ostpreußischen Anträge ergebenden Abänderungsbestimmungen beziehe. Als später aber eine Andeutung in den Zeitungen die Absichten des Kuratoriums klar erkennen ließ, vrotestirten gegen eine solche rechtswidrige Behandlung der zur Berathung stehenden Anträge nicht blos der zunächst betheiligte ostpreußische Verein, sondern auch die Vereine Westpreußen, Schlesien-Posen und Hannover. Dieser mehrseitige Einspruch von Verbands- Vereinen gegen eine vorzeitige Eröffnung der V. P. K. und gegen die damit verbundene gesetzwidrige Behandlung der ostpreußischen Anträge hatte beim Kuratorium aber doch nur den Erfolg, daß die Eröffnung der Kasse noch etwas länger, als ursprünglich beabsichtigt war. hinausgeschoben wurde. Am 30. September 1900 faßte das Kuratorium dann ohne Rücksicht auf die noch unerledigten Anträge des ostpreußischen Vereins den Beschluß auf sofortige Eröffnung der Verbands-Kasse.*) - . r Dieser, auch wegen seiner Fassung und Begründung merkwürdige Eröffnungsbeschlnß lautete wörtlich: „In Anbetracht, daß der Verbandsvorstand sowohl, als auch die Mehrheit der Ein.zelvereine für sofortige Eröffnung der Kasse eintreten, beschließt daS Kuratorium, die Kasse nunmehr am 1. Oktober zu eröffnen und die weitere Behandlung der Anträge des Vereins jüdischer Neligionslehrer Ostpreußens dem Delegirtentag des Verbandes der jüdische» Lehrcrvereine anheim zu geben." An diesem Beschlüsse war alles falsch und willkürlich, was nur als wesentlicher Theil desselben in Betrachtung genommen werden kann. Erstens war es falsch, daß der Verbands-Vorstand je einen Beschluß auf sofortige Eröffnung der Kasse gefaßt hat. was ein Schreiben des damaligen Verbandsvorsihenden, Herrn Blumenfeld-Adelebsen, an den Schreiber dieses ausdrücklich bestätigte. . Zweitens widerspricht es den Thatsachen, daß sich die Mehrzahl der Verbandsvereine damals für die sofortige Eröffnung der Kasse erklärt hatte. Bis zum Datum der Kuratoriumssitzung hatten nach? dem. eigenen Berichte des Kuratoriums erst 8 von den: 18\ Verbandsvereinen eine Erklärung zur Sache abgegeben. Davon traten 3 Vereine (Ostpreußen, Westpreußen und Schlesien-Posen) generell für die vorliegenden Anträge ein; 4 Vereine (Berlin, Brandenburg, Großherzoatbum Hessen und Hannovers erklärten sich gegen eine zeitige Berücksichtigung derselben und ein Verein (Mitteldeutschland) ließ ausdrücklich in seinem Beschlüsse erkennen, daß er bezügl. der rein technischen Anträge des ostpreußischen Vereins, die keine'Veränderung der Grundlagen der Kasse zur Folge haben können, eine weitere Erwägung des Kuratoriums erwartet, bezgl. deren Entscheidung der Verein dem Kuratorium keine specielle Anweisung geben mochte. Selbst nur die einfache Zählung dieser Voten gibt also weder eine unbedingte Mehrheit unter den sich bis dahin zur Sache geäußerten Vereinen, noch gar, wie der Veschlußfatz des Kuratoriums es darstellt, eine Mehrheit der Verbandsvereine im ganzen gegen die zeitige Berücksichtigung der ostpr. Anträge. Daneben bleibt es aber vollständig unzulässig, daß das Kuratorium überhaupt eine Entscheidung über die beregten Anträge getroffen, ehe die von ihm selbst eingeleitete Voräußerung der Vereine als abgeschlossen gelten konnte. Ein wesentlicher Theil der Verbandsvereine, die ihre Jahresversammlungen erst gegen Ende des JahreS abhalten, konnten sich über die Sache noch gar nicht *) Zu krackten ist. dah alle entstandene Verzögerung im Abschliisse der Statutenberathung nickt etwa durck die oftpr. Anträge an sick. sondern nur durck die vom Kuratorium bezüglich derselben beliebte Behandlung verursacht wurde. Das Kuratorium-hätte, wenn es gewollt, ebenso aut. wie die VerbandSoereine in kürzester tfrift ganz allein über diese Anträge schlüssig werden können.