Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 93 (24.11.1904)
- Date
- 1904-11-24
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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tln waren seitens de- "ostpreußischen Lehrervereins schwerwiegende Bedenken gegen die ganze Kassengrnndung in der beantragten Form erhoben worden. Der ostpr. Verein sah in der geplanten Kasse zunächst eine große Gefahr für die materiellen Interessen der bestehenden Provinzialkasse, zumal der Verbands-Vorstand noch kurz vor der Delegierten-Versammlung unter Außerachtlassung jeder schuldigen Rücksicht gegen diese alten Kassen, im Verbandsbericht die Erklärung erlassen hatte, daß es fortab „Ehrenpflicht für jedes Mitglied des Verbands sein werde, nach Kräften für? die Vergrößerung des Fonds der Verbands-Pensions- 1 Kaffe zu wirken."*) Der Verein betonte ferner, daß in dem Plane der - Verbandskasse nichts von dem verwirklicht sei, was j seiner Meinung nach in erster Linie von einer centralen | Verbands-Pensions-Kasse erfüllt werden müßte, näm- > lich 1) daß sie in ihren Zielen und Zwecken gegenüber den bestehenden Einzelkaffen etwas Neues und zugleich der Gesammtheit der Lehrerschaft — nicht bloß einzelnen Personen derselben — Förderliches biete — und 2) daß sie sich in ihrer praktischen Gestaltung derart an die bestehenden Kassen-Jnstitutionen anschließe, daß sie sich gegenseitig zu einem höheren Zwecke harmonisch ergänzen und mit ihren beiderseitigen Mitteln zu einer größeren praktischen Leistung einheitlich wirken. Nach erfolgter Enbloc-Annahme des Kassenftatuts durch die Delegierten-Versammlung faßte der Verein die Einwende gegen die vorgeschlagene Kassenweise und gegen einzelne Bestimmungen derselben in Form von bestimmten Anträgen zum Statut und legte sie in der vorgeschriebenen Frist dem Kuratorium der Kasse Zur Erwägung und Beschlußfassung vor. Die wesentlichsten dieser Anträge waren: u) aus dem ersten Dheile (Einzelanträge): 1. Zur vorwortlichen Bestimmung: „Die Kasse hat gleichzeitig als Centralstelle für alle im deutschen Reiche bestehenden und noch zu bildenden Hilfs- und Unterstützunaskassen für jüdische Lehrer und Kultusbeamte, sowie für alle diesbezüglichen Förderungsbestrebungen zu gelten." 2. Zu § 2 und 15: „In die Kasse werden .... nur Mitglieder von .Verbandsvereinen ausgenommen, die innerhalb dieser lokalen Organisation keine gleichartige Einrichtung zu ihrer und ihrer Familie Versorgung besitzen oder aus nur örtlich geltenden Gründen in ihre bezirkliche Kaffe nicht ausgenommen werden können." Zu § 15: Für die Aufnahme in die Hilfskaffe ist der Nachweis vollkommenen Gesundheitszustandes nicht-unbedingt erforderlich; jedoch haben sich solche Personen, wie die. welche das 60. Lebensjahr bei der Ausnahme bereits überschritten haben, einer zehnjährigen Karenzzeit zu unterziehen, bis zu deren •) Wie wenn Me provinzialen Hilfskasten nicht daS erste Anrecht an die HUfZlhiltigkelt ihrer Lehrerschaft hatten. glücklichen Ueberstehen sie nur den Rechtsanspruch an ihre eigenen Beiträge zur Kaffe besitzen. (Die Höbe der Beiträge ist nach dem Alter abgestust.) Zu § 19: „Das Kuratorium der Kasse hat sich zusammenzusetzen aus dem Vorsitzenden, stellv. Vorsitzenden und Schriftführer des Verbandsvorstandes, aus drei Mitgliedern vom Ausschuß des D. I. G. B., aus einem Mitgliede der Familie des Stifters des Grundfonds und einigen von der Generalversammlung der-Pensionskasse frei zu wählenden Mitgliedern.^ Zu $ 24: Die ordentliche General-Versamm lung der Pensionskasse findet stets im Anschlüsse an den Delegiertentag des Lehrerverbandes statt. Zu § 25: Eine außerordentliche General-Ver sammlung der Pensionskaffe ist auch einzuberufen auf Antrag des Verbands-Vorstandes. Zu 8 27: Anträge auf Abänderung der Kassensatzungen dürfen auch gestellt werden vom Verbands- Vorstand und vom Vorstande eines jeden Verbands- Vereins. Zu 8 28: Stimmberechtigt in der General-Versammlung der V. P. K. sind auch alle Mitglieder des Verbands-Vorstandes, weitere drei Mitglieder vom Ausschuß des D. I. G. B., sowie sämmtliche Delegirte des Verbandstages. b) Aus dem zweiten Theile (allgemeine Vorschläge für eine Erweiterung der ursprünglich geplanten Kassenorganisation). / Die Organisation der V. P. K. hat sich in der Weise zu erweitern, daß neben der Pensionskasse und der Hilfskasse noch eine dritte Kassen-Abtheiluno, ein „Central-Hilfsfonds". bei der Verbandskasse eingerichtet würde, welcher im näheren Ziele der Unterstützung aller bei den provinzialen Hilfskaffen angeschlossenen Lehrer und Lehrerinnen, im weiteren Ziele aber überhaupt als Stützpunkt für alle auf Förderung und Verbesserung der Versorgungswrhältnisse der jüdischen Lehrer und Lehrerinnen in Deutschland gerichteten Bestrebungen zu dienen hat. Dieser Central-Hilfsfond soll seine Mittel entnehmen: 1. aus ist der verwendbaren Einnahmen der V. P. K.; 2. aus Beiträgen der um den Central- Hilfsfond sich gruppirenden „Centralen Vereinigung jüdischer Lehrer-Versoraungskassen insDeutschland" und 3. aus laufenden Subventionen von „reinen" Unterstützungskassen und Unterstützungsfonds für Versorgung jüdischer Lehrer in Deutschland. Die Förderung der allgemeinen Ziele und Aufgaben der Central-Vereinigung. wie auch die generelle Bestimmung über-die Verwendung der Mittel des Central-Hilfsfonds hat durch einen „Allgemeinen Lehrer-Kaffentag" zu geschehen, der stets im Anschluß an den Delegirtentag des Verbandes und die General-Versammlung der B. P. K. stattzufinden hat.