Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 68 (25.8.1904)
- Date
- 1904-08-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1438 vielleicht sonst noch einen Verein, der sein ganzes Programm niedergelegt findet in der allumfassendsten Förderung von Thauroh. Awaudoh und Gemilntz Ehassodim, sie zu fördern ohne Unterschied wo und bei wem. welches Land und ob zum Verein gehörig, wenn'» nur die alte Thauroh. die wahre Awaudoh und echtes Gemiluß Chassodim ist. Sollte man nicht meinen, dass ein solcher Verein jedweder Propaganda entrathen könne, dass ihm alle wahrhaft jüdischen Herzen zufliegen, alle im Dienste der heiligen Sache stehenden Hände sich vereinigen müßten, ihre Mittel zn heben, ihre Mitglieder zu mehren und ihre Zwecke zu fördern? Es stnd naturgemäß in erster Linie die Lehrer auf den kleineren Plätzen, die die Woblthaten der „freien Vereinigung" erfahren und von denen alljährlich zahlreiche Gesuche an sie gerichtet werden — und da weiß der Artikelschreiber gegenüber den hämischen Steinhardt'schen Angriffen nichts anders vorzubringen, als eine mattherzige Negation, daß nämlich der Präsident der „freien Vereinigung''. Herr Rabbiner Dr. Breuer, ein Feind der Lehrer — nicht sei? Ist es ihm nicht bekannt, daß unter Leitung eben dieses Prästdentcn der „freien Vereinigung". ..den als Feind zu bezeichnen man noch nickt berechtigt ist", in Frankfurt eine Jeschiwah besteht — cbenfalls die einzige in ihrer Art in ganz Deutschland — die aus eiaenster Initiative ihres Leiters ihre Pforten weit den Lehrern geöffnet hat. sie Semester für Semester einlädt, nach Absolvirung des Seminars noch ein bis zwei Jahre in ihren Räumen — selbstverständlich unentgeltlich und unter sorgfältiger körperlicher Verpflegung — ausschließlich dem Thorastudium unter Leitung dieses „Nicht-feindes" zu verbringen, ihnen prinzipiell den Vorzug gibt vor den Rabbinatskandidaten. und Ist es ihm auch dann noch zweifelhaft, wer mehr für die „Fortbilduna" der Lehrer tbut, der Leiter der Jeschiwah. der sie in seinem Kursus bis zum selbstständigen, selbsttbätigen Gesetzesstudium bringt, oder der Lehrerverband, der ihnen — Mavbaum emvsieblt. Diese nackten Thatsachen sprechen so deutlich. daß jeder weitere Kommentar überflüssig ist. — Wenn dann ferner Herr Mannheimer der „freien Der einigung" „den Vorwurf inkorrekten oder mindestens unverständlichen Verhaltens" nicht ersparen zu dürfen meint, da sie von ihren besten Stutzen rechter wie linker Hand, da sie von den Lehrern keinen einzigen in ihren Vorstand - - soll wohl heißen „Ausschuß", da im Vorstand gemäß den Statuten ihunlickst nur in Frankfurt wohnhafte Personen sein sollen — ausgenommen hat. so ist dagegen folgendes zu erwidern. Der Ausschuß der „freien Vereinigung" wird nicht vom Vorstand, sondern von den Mitgliedern der „freien Vereinigung" gewählt, die alle stimmberechtigt stnd und ihre Stimuie an dem alle drei Jahre stattswdenden Vereinstage abzugeben haben. Eine stattliche Anzahl von Lehrern sind nun allerdings. Herr Mannheimer sagt es selbst, seit langem Mitglieder der „freien Vereinigung". Warum nun. fragen wir so laut als möglich, warum ist in dieser langen Reihe von Jahren kaum je ein Lehrer am Vereinsiag anwesend gewesen, während doch die Lehrerversammlungen, die Berichte sagen es wenigstens, alle stets zahlreich besucht sind? Warum sind die Lehrer, die ja alle stimmberechtigt sind, nicht erschienen, sich auf etliche unter ihnen zu einigen und diese dann vorzuschkaaen, die. wir wissen es aus bester Quelle, mit Bestimmtheit gewählt worden wären? Wen trifft nun der Vorwurf „inkorrekten oder unverständlichen Ver Haltens"? Und wenn Mohamev nicht zum Berge kommt, hat er das Recht sich zu wundern, daß es so lange dauert, bis der Berg dann zu ihm kommt? Mögen diese Zeilen dazu beitragen, daß die jüdijckcn Lehrer über das sie umködernde Getriebe hinweg endlich einsehen, wo ihre wahren Freunde zu finden. Ein Mitglied der „freien Vereinigung". And dem Reg.-Vcz. Qdnabriick. 22. Aug. Die Strafkammer zu Osnabrück hat soeben ein Urtbeil gefällt, das geeignet ist. Kopfschütteln zu erregen. Kegen einen Schlachter zu Freren. Filialgemeinde von Lingen a. Ems. war ein Strafbefehl von 2 Mk. seiten« des zuständigen Landrathsamtes ergangen, da dieser sein 7-jähriges Töchterchen nicht in die Religionsschule zu Freren schickte. Gegen diesen Strafbefehl legte der Schlachter Berufung ein und das angegangene Schöffengericht zu Freren erkannte auf Freisprechung mit der Motivirung, daß nirgends in Preußen der jü dische Religionsunterricht ein obligatorischer Unter richtsgegenstand der Volksschule sei und deßhalb eine Bestrafung auf Grund des § 125 der Hannov. Polizei Verordnung nicht erfolgen könne. Die gegen dieses unbegreifliche Urtheil eingelegte Berufung hatte leider keinen Erfolg. Die Strafkammer erkannte auf Verwerfung der Berufung. Daß dieses Urtheil von einer tief einschneidenden Bedeutung für unser Schulwesen ist. bedarf wohl keiner Hinzufügung. Vielleicht gelingt es. durch das Einlegen der Revision gegen obiges Erkenntniß der Sache einen erwünschten Ausgang zu verschaffen. Wir werden ans die Angelegenheit des Näheren zurückkommen. K. AnS Baven. Ein Umbkick über die Ergebnisse der Synodalwablen im Großherzogthum Baden wird in Nr. 62 des „Israelit" in ziemlich ausführlicher Weise gehalten, dabei aber vergessen, für die eigene conservative Partei eine strenge Kritik zu üben. Das Verordnungsblatt des Qberraths therlt uns nämlich mit. daß in Karlsruhe, der Metropole des Landes, eine große Lauheit sich gezeigt hat. daß von 429 Stimmberechtigten nur 22 gewählt haben, und daß die neologen Mitglieder der Gemeinde Karlsruhe, die Herren Dr Rickard Bielefeld. Rechtsanwalt und Bernhard Fuchs mit 22 Stimmen aus der Wahlurne hervorgingen. Daraus gebt aber gewiß deutlich hervor, daß