Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 102 (24.12.1903)
- Date
- 1903-12-24
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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f * 'I^jj .iTViif dpa1T 2271 lokalitäten (Neue Friedrichstraße 35) seine Chanuakahfeier ab. Die diesmalige galt von den bisherigen Veranstaltungen als die schönste und erhebendste, der außer der zahlreichen Taubstummen (Mitglieder und Nichtmitglieder) auch deren Gönner und der Vorstand des „Hilfsvereins für jüdische Taubstummen in Deutschland" beiwohnten. Zuerst wurde vom ersten Vorsitzenden, Herr Willy Oppenheimer ein kurzes Gebet, sowie eine Predigt nebst einer Erklärung über Chanukah in der Laut- und Gebärdensprache abgehalten; dauauf fand die Bescherung für arme bedürftige Taubstummen, sowie Kinder statt. Die Erwachse-. nen bekamen nützliche Kleidungssachen, ebenfalls auch die Kinder, selbstverständlich fehlten dabei die Spielsachen .Nüsse und Küchen nicht. Das Fest endete mit der Bewirthung von Chokolade. Berlin, 20. Dez. (Sixtus IV. gegen die „Künstlerkarten" mit der Trientiner „Ritualmordlegende".) In München hat man vor Kurzem den — durch die Konfiskation verhinderten — Versuch machen wollen, für den „Ritualmord" durch eine Postkarte Stimmung zu machen, die nach in Trient noch vorhandenen Abbildungen die „rituelle Tödtung des Veato Simonino" von Trient darstellt. Man kann sich in der, leider so zahlreichen, Litteratur darüber unterrichten, wie diesem Vlutmärchen in Folge der durch unerhörte Folterungen der Juden erzwungenen aber stets sofort widerrufenen Geständnisse weithin Glauben geschenkt wurde, obwohl der Bischof Hinderbach von Trient in einem Briefe an den Papst die Folter als Ursache der Geständnisse betont hatte und der kleine Simon erst an Ostern und nicht vor Ostern verschwand, womit auch die antisemitische Begründung hinfällig wurde. Nicht bekannt aber waren bis vor Kurzem die von Sixtus IV. gegen den Trienter Aberglauben und seine furchtbaren Folgen ergriffenen energischen Maßregeln. Der ausgezeichnete italienische Kunstgelebrte Corrado Ricci, der jetzt als Direktor der Uffizien nach Florenz berufen ist, hat in der Februarnummer 1901 der italienischen in Bergamo erscheinenden Kunstzeitschrift „Emporium" einen Aufsatz über den „Beato Simonino" veröffentlicht, in dem er seiner Entrüstung und seinem Grauen vollen Ausdruck gibt und die viel später entstandenen Abbildungen, die jetzt noch in Trient zu sehen sind, sowie einige der im Jahre 1476 verbreiteten und jetzt neugefundenen Hetz-, bilderchen wiedergibt. Möglicherweise hat er dadurch ganz unabsichtlich die vom Staatsanwalt in München konfiszirte „Künstlerkarte" eingegeben. Zugleich gibt er aber erstmalig ein Rundschreiben des Papstes Sixtus IV., worin Jedermann verboten wird, über Simonino zu predigen, zu schreiben und Abbildungen zu verbreiten. Der Doge Pietro Mocenigo von Venedig beeilte sich, das päpstliche Breve an alle Poestas und Capitani der Republik weiterzugeben; und ein Exemplar davon, das sich unter Nr. 724 der „Lettere Ducali" in der „Bibliotheca Claffense" zu Ravenna. befindet, ist das erwähnte. Es folgen Ausführungs¬ und Strafbestimmungen, .der italienische Text, der Text des Anschlags an den öffentlichen Stellen y. s. w. Das Datum des Rundschreibens des Dogen ist der 8. November 1476, dasjenige, an welchem der Stadttrompeter und Herold von Ravenna es anschlug, ist der 23. Dezember. Der Satz über das Breve des Papstes lautete in Uebersetzung: „Der Papst schrieb an alle Fürsten und Herren ein Breve, in dem er erklärt und unter der Strafe der Exkommunikation befiehlt, daß jener Knabe zu Trient, von dem man sagt, die Juden hätten ihn getödtet, nicht abgebildet werden darf, und daß darüber nichts geschrieben und nicht gepredigt werden und das Volk nicht gegen die Juden aufgehetzt werden darf, welche die Kirche zum Zeugniß der Passion unseres Herrn tolerirt, bis Seine Heiligkeit, nachdem die Wahrheit erforscht und an's Licht gebracht, in einer Sache, die Sie allein angeht, nach Belieben entschieden hat." Bei diesem Verbot der „Künstlerkarten" durch Sixtus IV. aus dem Hause Rovere ist es geblieben. Damals wurden alle Abbildungen, deren man habhaft werden konnte, vernichtet. Aber immer wieder versuchen es die Hetzer von Neuem, und da die unfehlbaren Päpste in diesem Falle ihren heftigsten Anhängern nichts sagen können, muß der Staatsanwalt gegen die Hetzereien in Anspruch genommen werden. Altona (Elbe), am 5. Chanukahtage. Von Herrn Oberrabbiner Dr. M. L e r n e r erhalten wir folgende Zuschrift: Gestatten Sie mir zur Berichtigung der in Ihrem geschätzten Blatte reproduzirten irrigen Angabe, nach welcher in Kiel Aschenurnen beigesetzt werden, folgendes Schreiben, das mir von verehrl. Vorstand dieser Gemeinde zugegangen, hiermit zu veröffentlichen. Kiel, 27. Nov. 1903. Der Inhalt Ihrer gefl. Zuschrift vom 23. November. Journ. Nr. 172,' betr. Beisetzung von Aschenurnen auf dem jüdischen Friedhof, haben wir dankend vorgemerkt. Wenn die Frage wegen Beisetzung solcher Aschen an uns herantritt, werden wir diese Angelegenheit als eine religiöse Frage behandeln und in solchem Falle dem Oberrabbinat die Entscheidung überlassen. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. - I. A.: I. Frankenthal,' ' An das Oberrabbinat Altona. . Rußland. -- Mschinew, 22. Dez.' Die Rechtsvertreter der während der Krawalle geschädigten Juden haben bereits einen Protest gegen das Verfahren der Odeffäer Gerichtskammer bei der Vernehmung der Zeugen sotvie gegen Ablehnung des Antrages auf Vertagung der Verhandlungen zwecks Ergänzung der Voruntersuchung eingelegt. In diesen Tagen wird außerdem eine Straf-