Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 101 (21.12.1903)
- Date
- 1903-12-21
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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tonnten: David Malant hat am 26. April, als die Räuber in seine Wohnung . in der Kiewskajagaffe eindrangen, sich zum Polizeikommissariat gezüchtet und dort vor den Fenstern , des Polizeimeisters Chansenkow AuffteLung genommen, dessen Gemahlin auf die Strohe schaute und den Vorgängen, die sich dort abspielten, zusah. Er bat sie flehentlich, ihm in ihr Haus Einlaß zu gewahren, um sein Leben in Sicherheit zu bringen: die Frau verweigerte ihm jedoch die Bitte. Der Anführer der Rotte,' der im Hause Malants „arbeitete", war der Angeklagte Plomodjealo, der auf Veranlassung Pronins gegen Kaution auf freiem Fuße belassen worden ist. Plomodjealo gab durch Pfiffe seinen Genossen Signale, die in Gegenwart der Polizisten zahlreiche Behausungen, darunter die des Zeugen, plünderten; erst als Plomodjealo das viertemal die Wohnung Malants mit Beute aus dessen Besitze, sowie aus dem Laden des benachbarten Hirsch Weibberg verließ, erfolgte seine Verhaftung, die aber nicht lange dauerte. Plomodjealo leugnet alles, obwohl ihm von den Beschädigten ganz genau vorgehalten wird, wie er und seine Genossen gewuthet und wie sie sich aller Werthgegenstände bemächtigt hatten. Es wird unter anderm auch darauf hingewiesen, daß Plomodjealo, der vor den Excessen ein armer, in dürftigen Verhältnissen lebender Fuhrmann war; seit den Ereignissen an Sonn- und Festtagen fein gekleidet auf den Straßen promenirte und als wohlhabender Mann auftrat. .Auch die Zeugen L i p l a n s k i und Nudelmann bestätigen die führende Rolle Plomodjealos bei den Plünderungen. Dieses letzte ausführliche Kreuzverhör führte zu einem Eoup seitens des Verteidigers S ch m a k o w, der nach einer Philippika gegen die Advokaten der Juden, die angeblich ungebührlich das Verhör in die Länge zogen, plötzlich eine Nummer der „Neuen Freien Presse" aus der Rocktasche zog und dem Präsidenten mit folgenden Worten überreichte: „Hier ist ein Beweis dafür, daß'die Juden Rußland' vor der ganzen Welt verunglimpfen und in den Staub zerren. Der Prozeß wird bei geschloffenen Thüren durchgeführt, in keiner Zeitung in ganz Rußland darf nur Ein Wort über die Verhandlung gedruckt werden, die Oeffentlichkeit ist ausgeschlossen: es sitzen aber hier offenbar Advokaten. die sich Stenogramme oder aber jedenfalls sehr ausführliche Notizen über die Verhandlungen anfcrtigen, so daß auf irgend welche Weise ein ausländisches viel gelesenes Weltblatt Tag für Tag in der Lage ist, die eingehendsten Berichte über den Prozeß zu publiziren. Da wäre doch schon besser, die Thüren des Gerichtssaales aus den Angeln zu heben und allgemeinen Zutritt zu gewähren." ' . Die Reden, die hierauf von den Anwälten K a - rabtschewski, Grusrnberg und Genossen vor ihrem Rücktritte gehalten wurden, waren Plaidoyers, welche die gesammte politische Bedeutung des Prozesses und das Interesse der ganzen Kulturwelt an dessen Ausgang in das rechte Licht setzten. Die Rede des in ganz Rußland gefeierten Karabtschewski zumal war ein Meisterwerk forensischer Rhetorik und legte in überzeugendster Weise dar, daß die vornehmste Aufgabe der Justiz gerade die Aufdeckung derjenigen Momente sein mühte, welche der Gerichtshof sorgfältig in Folge höheren Auftrages zu verhüten bestrebt sei. Die Rede hat durch Zusammenfassung aller wesentlichen Umstände des Prozesses sowohl in juristischen als in politischen Kreisen berechtigtes Aufsehen erregt. . Heute war der Gerichtshof nach dem neuen System in der Lage, zweihundert Zeugen zu vernehmen, da nämlich die meisten nur dazu vorgeladen waren, um lediglich über die Excesse als solche auszusagen; so wurden denn die meisten Zeugen sogleich wieder entlassen. Selbst die drei Aerzte Fraenkel. Tschorba und Wassiliewitsch. welche über den Befund der Leichen der Ermordeten auszusagen hatten, wurden summarisch vernommen. Sie deponirten, daß der junge Baranowitsch und Galanter ihren Tod durch Hiebe mit einem stumpfen Instrument gefunden. Die Schädeldecke des Baranowitsch war eingeschlagen, und eine zehn Zentimeter weite Wunde war auf dem Kopfe zu erkennen; desgleichen war der Schädel des Galanter zerschmettert. Bei der Beschleunigung und Oberflächlichkeit, mit welchen derzeit die Zeugen vernommen werden, ist zu erwarten, daß das ilrtheil in dem ersten Prozeß bereits in wenigen Tagen gefällt werden wird; die Schlußplaidoyers zu Gunsten der Beschädigten werden in Folge der Abwesenheit der Anwälte entfallen. Die übrigen Theilprozesse durften erst nach den russischen Feiertagen Zur Austragung gelangen. Aus den Zeugenverhandlungen und die Art und Weise ihrer Vernehmung kam man zu der Ueberzeugung, daß der Ursprung der Excesse weit von Kischinew zu suchen ist, in einer der Geheimkanzleien eines allmächtigen Günstlings. Damit ist jede Hoffnung, den Sieg der Wahrheit herbeizuführen, zunächst aufzugeben. Kischinew, 20. Dezember. Im Kischinewer Prozeßverfahren haben, nachdem die Vertreter der Zivilkläger den Gerichtssaal verlassen hatten, der Vorsitzende und der Staatsanwalt in schnellstem Tempo einige hundert Zeugenaussagen erledigt, die alle für die Aufdeckung des Thatbestandes nichts bedeuten. Die Zeugen wurden getvöhnlich nur gefragt, ob sie Angaben über die Höhe des Schadens machen könnten. Die Erörterung, ob die Polizei bei der Organisirung der Krawalle betheiligt gewesen sei, wurde vom Vorsitzenden verhindert. Das Resums des Staatsanwalts lautete, daß zwei Angeklagte des Mordes schuldig, die übrigen nur wegen Ausschreitungen zu bestrafen seien.