Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 99 (14.12.1903)
- Date
- 1903-12-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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2199 was-Toroh am Lausitzerplatz 1000 Mt.- Zur Beschaffung von Inventar für die neugebaute Mädchenschule, Kaiserstraße 30, wurden 20,000 Mk. bewilligt. Die Rechnungsabschlüsse für 1902/03 wurde dechargirt. Die Gemeinde Bne Brith erhielt eine Subvention von 400 Mk., zur Anschaffung eines Kinderleichenwagens wurden 2000 Mt. ausgesetzt.' Die Herren Isidor Sachs, Ämis Sachs, Dr. Cohn und Dr. Minden werden in die freie Kommission zur Vorberathung der Wahl von Mitgliedern der Verwaltungs- Kommission gewählt. E. R. Aschcrölcbc», 8. Dez. Nachdem im hiesigen 'Schlachthause das Schachten seit 1. April b. I. untersagt ist, richtete die hiesige Gemeinde vor vier Wochen nochmals eine Eingabe an den Magistrat, das betr. Verbot Zurücknahmen zu wollen, oder es der Gemeinde zum mindesten fiei zu geben, wenigstens ihren nöthigsten Bedarf an Fleisch durch Schächten im hiesigen Schlachthause decken zu können. Doch dies Gesuch wurde rundweg abgeschlagen und der Gemeinde zugleich eröffnet, daß das Verbot ein bleibendes sein wird. Darauf suchte die Gemeinde einen anderen Ausweg. Sie veranlaßte nämlich einen hiesigen Metzger je nach Bedarf in dem eine Stunde von hier entfernten Dorfe Wilsleben, schachten zu lassen und dann dieses Fleisch hier feil zu bieten. Dies gelang wider Erwarten sehr gut, ohne daß man mit den städtischen Behörden in Konflikt gerieth. — Zur Nachahmung event. empfohlen! Memel, 6. Dez. Auf Anregung des Herrn Rabbiner Dr.Earlebach ist hier am 5. November d. I. (15. Eheschwan 5664), Abends 9 Uhr. der Verein nnw: imen ins Leben gerufen worden. Der Zweck des Vereins ist die Forderung und Verbreitung jüdischer und hebräischer Wissenschaft, ferner die Pflege geselliger Zusammenkünfte unter den jüdischen jungen Leuten. Dieser Zweck soll erreicht werden: durch regelmäßige Veranstaltung von Vorträgen und Verlesungen, ferner durch zwangloses, geselliges Beisammensein. Die Vorträge finden am Montag und Donnerstag jeder Woche, Abends 9 Ahr, und am Sabbat Nachmittag Wf* Ahr statt. Der Vorstand ist aus einem Ehren- und fünf Vorstandsmitgliedern gewählt worden. Gleich bei der ersten Versammlung haben sich 34 Mitglieder dem Vereine angeschloffen. Die Vorträge werden rege besucht. Bemerkt sei noch, daß bei der Gründung des Vereins Herr Rabbiner Dr. Earlebach einstimmig zum Ehrenmitgliede, Herr Zahnarzt Jacobs o h n zum Vorsitzenden, Herr Bcrthold Jaffa zum stellvertretenden Vorsitzenden, ferner die Herren I. Weißmann, A. Simsohn und S. Schaufferzu Beisitzern gewählt wurden. ‘ München, 8. Dez. (Die Pension s Verhältnisse der bayrischen Lehrer.) Das neue bayrische Schulbedarfsgesetz vom vorigen Jahre, über welches in diesen Blättern seiner Zeit ziemlich eingehend referirt wurde, hat auch eine Neuregelung der Pensionsverhäliniffe der bayrischen. Lehrer veranlaßt. Wohl hat dieselbe zunächst in der Hauptsache nur Bezug auf die Lehrer an öffentlichen Volksschulen oder diesen gleichzuachtenden Lehranstalten. Hierher gehören nun auch die Lehrer an den jüdischen Elementarschulen Bayerns. Doch scheint die Neuregelung in ihren Grundzügen auch mancher anderen Kategorie der jüdischen Lehrer möglicherweise den Weg zu einer Pensionsversorgung zu ebnen, weshalb die einschlägigen Verhältnisse hier einer kurzen Besprechung unterstellt werden mögen. Treten wir zunächst an die allgemeinen Einrichtungen Ijeran, wie sie eo ipso auch für die jüdischen Elementarlehrer gelten. Mit Ausnahme von Ober- und Niederbayern haben alle Regierungsbezirke Bayerns eine größere oder kleinere Anzahl von Elementarschulen, Unterfranken deren beispielsweise 23. Nach seitheriger Praxis hatte jeder einzelne Kreis seine eigenen Pensionsstatuten. Durch allerhöchste Verordnung wurde nun bestimmt, daß eine gleichmäßige Regelung des Pensionswesens der bayrischen Volksschullehrer zu erfolgen habe, und es war demgemäß eine Kommission im Kultusministerium gebildet worden, zu der man auch Lehrer aus allen Kreisen einberief, und welche ein Normalstatut für das ganze Königreich ausarbeitete. Dieses Normalstatut, welches sowohl den Verwaltungsräthen der Pensionsverekne der einzelnen Kreise, als auch den Landräthen zur Begutachtung und Stellungnahme vorgelegt wurde, bedingt gegen die frühere Praxis manche Abweichung. Allerdings ist die gleichmäßige Regelung gewissermaßen nur in den Mindestpensionssätzen vorhanden, während es den einzelnen Kressen unbenommen ist. darüber hinauszugehen. Die Mindestpensionssätze stellen sich für die jüdischen Elementarlehrer zwischen 600 Mk. vom ersten, bezw. 720 Mk. vom fünften und 900 Mk. vom Dienstjahre der definitiven Anstellung ab bis über 1700 Mk. nach zurückgelegiem 45. Dienstjahre. In Unterfranken beträgt die Pension mit 10 Dienstjahren 900 Mk. und steigt vom 11.— 45. Dienstjahre um jährlich 24 Mk. Sämmtliche Volksschullehrer sind verpflichtete Mitglieder der Pensionskreiskassen und haben ein einmaliges Eintrittsgeld von 24 Mk. und als jährlichen Beitrag l1/» pCt. der zu beanspruchenden Pension zu entrichten. Reben diesen verpflichteten Mitgliedern kennt das Normalstatut noch berechtigte Mitglieder. Es sind dies.aus dem Volksschullehrerstande hervorgegangene, nichtpragmatische Lehrpersonen für Elementarfächer an staatlichen und Kreisanstalten, wie die Hauslehrer und Lehrerinnen bei den Strafanstalten, Arbeitshäusern, Staatserziehunasonstalten, die' Reallehrer an den Waldbauschulcn .die Lehrer an der Unteroffizierschule u. s. to* Wohl wird es im allgemeinen zu den Selten-.