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Der Israelit · 1903-12-14 · Heft 99 (14.12.1903) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 99 (14.12.1903)
Date
1903-12-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Mm 2197 Vertheidiger Romanenko (lächelnd): Wissen Sie nicht, dass auch in Amerika Excesse gegen die Juden stattfinden? — Präs.: Diese Frage ist unstatthaft. — Der Vertr. der Beschädigten, Karabtschewki: Kommt es, soweit Ihnen bekannt ist, in Amerika vor, daß Juden aus dem Grunde verfolgt werden, weil sie Juden sind? — Zeugin: Bestimmt nicht! Der Zeuge S t i w i l, ebenfalls aus der Vorstadt Rischkanowka, bestätigt, daß die Plünderer seiner Behausung sowie der Wohnung seiner verheirateten Tochter ansässige christliche Bürger waren. — Advokat Grusenberg: Haben diese Leute vor der Polizei nicht Furcht gehabt? — Zeuge: Die Leute haben auch mir gegenüber behauptet, es wäre ein Befehl da, die Juden sieben Tage lang zu brandschatzen; die Polizei hätte Auftrag, die Christen unter ihren Schutz zu nehmen, falls die Juden sich wehren sollten. Einer der Anführer war der zwanzigjährige Nikolaj Srmonowitsch, den der Untersuchungsrichter nicht einmal vernehmen wollte, angeblich wegen der Minderjährigkeit des Burschen. Vertheidiger Schamonin beantragt, daß man den Vizepräsidenten des Bezirksgerichtes, Kanonowitsch, als Zeugen vorlade; er (Schamonin) besitze eine Abschrift eines Briefes: den Kanonowitsch an den Priester Johann von Kronstadt gerichtet hat, und in welchem er ihm für dessen Spende zu Gunsten der Familien der Excedenten Dank abstaitet. In diesem Briefe hat Kanonowitsch als Präsident der Wohlthätigkeitsgesellschaft „Vessarabetz" (einer Schöpfung Kruschewanss dem Priester auch versichert, daß die Juden allein ~ an allen Vorgängen schuld waren, und daß der größere Theil der Verhafteten, die jetzt als Angeklagte sich hier befinden, gänzlich unschuldig sei. Die Anwälte der Juden schließen sich diesem Anträge an; Advokat Grusenberg hebt besonders hervor, es sei von Wichtigkeit, einen Mann wie Kanonowitsch, Vizepräsidenten des Bezirksgerichts, darüber zu vernehmen, ob nach seiner Ansicht der Staatsanwalt bei denselben Gerichte unschuldige Menschen in's Gefänaniß gesetzt hat; falls sich dies bestätigt, nehmen wir an, daß jener hohe Funktionär vollgiltige Beweise für seine Behauvtungcn Vorbringen kann, und im Namen der Beschädigten, die ich vertrete, erkläre ich, daß wir unter keinen wie immer gearteten Umständen unsere Schadenersatzansprüche an Personen richten wollen, die ganz unschuldig sind. Der Antrag, Kanonowitsch vorzuladen. wird trotz der Befürwortung der Vertreter beider Parteien vom Gerichtshöfe abqelehnt. Ein Vorsteher des Waisenhauses Namens T r a - vani bestätigt auf Grund eigener Wahrnehmungen, daß eine Organisation zur Veranstaltung der Excesse vor dem Osterfeste in Kischinew bestanden habe. Zwei Wachleute haben beobachtet, wie im Stadtviertel Tontan geplündert wurde und die Polizei die Juden hin- > derte, sich zu vertheidigen. Der Wachmann Urbisch gibt, eine detaillirte Schilderung der Zerstörungen in dem Viertel; nach Ansicht des Zeugen haben die Ausschrei- ' hingen im dritten Stadtbezirke zu gleicher Zeit an sechs Stellen begonnen: in der Asiatskagasse waren am Montag um 10 Uhr Vormittagseine größere Anzahl Juden — an dreihundert — versammelt, sie überfielen fünfzehn christliche Bursche. — Präs.: Das dürfte wohl sehr übertrieben sein! — Einer der Anwälte fragt, ob die ..dreihundert Juden" bewaffnet waren. — Zeuge: Ja. mit Stöcken und mit Aexten! — Der Anwalt fragt weiter: «Haben die Juden einen von den fünfzehn Burschen getödtet öder verwundet? — Zeuge: Vier Todte und Verwundete gab es von beiden Seiten! (All- / gemeines Gelächter.) — Präs.: Wie ist es denn möglich, daß Mfzehn Bursche aus einer zwanzimal überlegenen Schaar zwei Personen tödten oder schwer verletzen konnten? — Der Zeuge schweigt verlegen. — Auf die Frage, warum er nicht.eingegriffen habe, da er doch bewaffnet gewesen sei, entgegnet er, er habe keinen Befehl gehabt und dürfe ohne Instruktionen ^on der Waffe keinen Gebrauch machen. Feige C h a d s ch i, die Tochter des erwähnten Zeugen S t i w i l. hat von Nachbarinnen in der Vorstadt Rischkanowka gleichfalls vernommen, daß Polizeileüte die Nachricht verbreiteten, es sei eine Woche hindurch gestattet, die Juden zu plündern. Damit schloß die Sitzung. Kischinew, 8. Dezember. Der Prozeß ist mit dem heutigen Tage in ein neues Stadium getreten: der größte Theil der Advokaten beider Parteien hat sich veranlaßt gesehen, die Vertretung niederzulegen und ostentativ den Gerichtssaal zu verlassen. Gestern hatten bereits die Vertheidiger Metaksa, Schamonin, Perewersow, Ganuschkin und Stanow (denen es darum zu thun ist, ihre Klienten aus den unteren Volksschichten durch Heranziehung der eigentlichen Schuldigen zu entlasten) den Antrag ge stellt, es mögen der ehemalige Gouverneur v. Raaben, sowie der gewesene Polizeimeister Chansenkow, ferner Balinski. Sinadino und der Student Malai vorgeladen werden; zugleich sollten die Verhandlungen unterbrochen und die ganze Angelegenheit an die Voruntersuchung zurückgeleitet werden. Heute, 11 Uhr Vormittags, gab der Gerichtshof die Entscheidung bekannt: Diese oder ähnliche Anträge können unter leinen Umständen berücksichtigt werden, da von maßgebender Seite die Bestimmung getroffen wurde, daß alle nicht unmittelbar auf die Prozeßführung bezughabcnden Gegenstände von derselben strenae ausgeschaltet und ferngehalten werden; diese Entscheidung sei unwiderruflich. Darauf erhebt sich Schamonin und gibt im eigenen sowie im Namen seiner ' « Mwaltskollegen aus Moskau folgende. Erklärung ab:

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