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Der Israelit · 1903-12-10 · Heft 98 (10.12.1903) · page 27

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 98 (10.12.1903)
Date
1903-12-10
Page
– (sequence 27)
Language
German
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t*&BiSaeää& 2198 drücklich zu Protokoll gab, weigerte sich Freynat, jenen Beamten in die Anklage einzubeziehen. Freynat wollte auch die wahrheitsgetreuen Angaben des Zeugen nicht in das Protokoll aufnehmen und ihn zwingen, eine andere Darstellung zu unterfertigen. Atatzky wollte diese Entstellung seiner Aussagen nicht zulasten und verweigerte zu wiederholtenmalen die Unterschrift und wollte stch entfernen, worauf ihm der Untersuchungsrichter nachlief und versprach, daß er den beanstandeten Passus richtigstellen wolle, was aber nun doch offenbar nicht geschah. Der Zeuge hat über den Untersuchungsrichter Freynat bei höheren Instanzen Klage geführt, darunter Leim QberprvkuraLor Pollon, vorläufig ohne «Erfolg. Die Aussage Atatzkys, mit welcher die heutige Verhandlung schloß, machte nachhaltigen Eindruck. Kischinew, 3. Dezember. Die gestrige Verhandlung begann mit der Vernehmung des Zeugen Leb K u l b e r g, eines Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr. Nachdem am Ostermontag die Unruhen einen drohenden Charakter angenommen hatten, legte Kulberg ferne Feuerwehruniform an und stellte sich in strammer Haltung an die Ecke der Nikalajewskaya- und Venderskayagasse; die Exzedenten hielten ihn für einen militärischen Funktionär, und diesem Umstande war es zu verdanken, daß das ganze Revier verschont blieb. Das ist aber auch ein Beweis dafür, wie leicht eine, wenn auch nur geringe Anzahl pflichttreuer und energischer Polizeibeamten die Exzesse hätten verhindern können. Die Exzedenten trauten stch in die Nähe Kulbergs nicht heran; es gelang ihm sogar, Leute anzuhalten, die mit geraubten Gegenständen vorbeizogen, und er hat im Laufe des Tages nicht weniger als 56 Plünderer einzeln gepackt und der Sicherheitswache übergeben. Kulberg hat von der Straßenecke aus, wo er Posto gefaßt, an 15 Banden, je 15 bis 20 Burschen, vorbeiziehen sehen, deren jede unter dem Kommando eines Führers stand. Einer dieser Führer war der Goldschmied Mito; er trug einen dicken Stock, der an den Enden beschlagen war; andere Führer, die Kulberg kannte, waren die Brüder Lwow, Söhne des Militärspitalinsvektors. Kulberg hatte dies seinerzeit dem Untersuchungsrichter Freynat mitgetheilt, der diese Thatsache jedoch nicht zu Protokoll nehmen wollte. Der Revierauffeher Sapinski schildert die Entwickelung der Unruhen am 20. April und behauptet, er.habe, stch den Banden entgegenstellen wollen,, sei aber von ihnen mit Steinen bewogen worden. In seinem Revier wurden 15 Verhaftungen vorgenommen. allein nur gegen drei der Verhafteten wurde die gerichtliche Untersuchung eingeleitet; zwölf wurden lediglich dem Friedensrichter wegen Storung der Ordnung angezeigt. Sapinski erzählt ausführlich, in welcher Weise die Plünderungen im Hause Nr. 8 der Äsiatskayagasse und die Mordthaten in derselben Gaffe im Hause Nr. 13 stattgefunden haben; er behauptet aber, selbst hiervon nichts gesehen zu haben, da das betreffende Revier. j einem anderen Inspektor unterstehe. Der Zeuge be-. j stätigt, daß die Juden nirgends aggressiv aufgetreten I seien; nur in einem Falle bemerkte er, daß jüdische! Knaben -gegen einen der Exzedenten Namens Mustapa. i Steine schleuderten. Sapinski hatte den Juden besohlen, in ihren Wohnungen zu bleiben und nicht auszugehen; auf die Frage, warum er diesen Befehl gegeben, erwidert er, er habe dies aus dem Grunde veranlaßt, damit die Verhaftung der Exzedenten leichter, bewerkstelligt werden könne. Er selbst hat wegen Zertrümmerung der Fensterscheiben zwölf Personen ver-. hastet; wegen schwerer Delikte hat er auf Gründ eige-' ner Wahrnehmungen angeblich keine Gelegenheit gefunden, einzuschreiten. " Es entspinni stch nun eine längere Kontroverse zwischen ben Rechtsanwälten beider Parteien. Einer der Vertreter des Angeklagten Romanenko wendet sich an den Präsidenten mit der Bemerkung, nach seiner Ansicht lasse der Gerichtshof mit zu viel Geduld die Ausdehnung des Kreuzverhöres seitens der Kläger zu; wenn dies der Staatsanwalt thäte, würde er keinen Einwand erheben, aber er halte es für unberechtigt, daß den Privatanwältrn bei Aussagen der Zeugen so. schrankenlose Freiheit gewährt werde. Die Advokaten Karabtschewski, Rosenberg und Kalmanowitsch revliziren, daß ste es als ihre erste Pflicht betrachten, die wahren Schuldigen zu ermitteln, und die Verteidigung sollte vielmehr damit einverstanden sein, daß das Maß der Schuld der hier befindlichen Angeklagten durch Heranziehung der im Hintergründe sich verborgen haltenden Hauptschuldigen wesentlich, reduzirt werde. Der nächste Zeuge ist der Schuhwaarenhändler Ferdmann, dessen Laden sich an der Ecke der Charlampjewskaya- und Jekaterinenskayagaste befand. Als die Räuber bei ihm eindrangen,, standen der Polizeipristaw Lutschinski nnd der Revierinspektor Jahlonski in der Nähe; das aufgestellte Militär zerstreute nur die Juden, die sich den Exzedenten entgegenstellen wollten. Den Revierinspektor fragte Advokat Kalmanowitsch: Waren Sie dabei, als die Räuber in das Geschäft des Ferdmann eindrangen? — Zeuge: Ja, ich war zugegen. Ich begab mich mit in den Laden, da ich fonst fürchten mußte, daß die Leute ihren Zorn gegen mich kehren werden. — Kalmanowitsch: Sie waren doch bewaffnet. Sie hatten Säbel und Revolver! — Zeuge: Ja. aber ...! — Kalmanowitsch: Aber Sie hatten nicht die Erkaubnitz, stch einer Waffe zu bedienen! Der Zeuge antwortet auf diese Frage nicht, zeigt aber auf den Angeklagten Weto und sagt zum Beweis, daß er seiner Pflicht genügt habe: „Diesen da habe ich

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