Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 97 (7.12.1903)
- Date
- 1903-12-07
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Frankreich. Paris, 4. Dez. Die im Kriegsministerium vorgenommene Prüfung der Dreyfus-Akten ist nunmehr abgeschlossen. General Andr6 hat die Akten an den' Justizminister zurückgehen lassen, zugleich mit dem Er- . gebnl'ß seiner Enquete und mit Konklussion, welche auf die Nothwendigkeit einer Revision des Prozesses von .Rennes lauten. Diese Revision wird demnach sofort eröffnet'werden. j i -77- Offiziell wird mitgetheilt, daß die Revisionskommission im Justizministerium bereits mit der Prüfung der Revision der Dreyfus-Affäre befaßt ist. In der „Petit Republ." widmet Jaurös diesem Ereigniß eine, kurze, „Gerechtigkeit" überschriebene Notiz, die lautet: Das Revisionsverfahren in der Dreyfusaffäre ist wieder eröffnet. Die Regierung hat sich dem Willen des Parlaments angepaßt. Auf dem regelmäßigen und gesetzlichen Wege ruft der zweimal verurtheslte Unschuldige ' die Justiz seines Landes an und sein Appell wird gehört werden. Die Uebelthäter, welche so viele Verbrechen gegen ihn fabrizirten, werden erdrückt vom Uebermaß ihrer eigenen schlechten Werke. Sie ' haben so viele Fälschungen angehäuft, daß selbst nach dem schrecklichen Urtheil von Rennes noch genug neue Thatsachen blieben, um die Revision unvermeidlich und die gesetzliche Rehabilitation gewiß zu machen. Jetzt, da die Geister beruhigt sind, wird Licht in das Innerste aller Gewissen dringen. Zola hatte gesagt: Die Wahrheit ist unterweas; sie ist ihrem Ziele nah. Rußland. Homel, 3. Dez. Von hier ist Folgendes zu berichten: Am 9. November wurden einundzwanzig Juden aus dem allgemeinen Gefängniß in's Polizeigefängniß übergeführt, um dort ihre drei Monate abzusihen: Zwar mußte die gegen sie erhobene Anklage ' wegen beabsichtigter Plünderung eines Waffenladens fallen gelassen werden, allein der gute Freund der Homeler Juden, der Herr Gouverneur von Mohilew, ließ sic auf Grund der durch den Belagerungszustand ihm ertheilten Vollmacht trotzdem zu je drei Monaten Polizeihäft verurtheilen. Im Gefängniß sind nach Abgang der einundzwanzig Personen noch weitere vieründzwanzig Juderi verblieben, denen wegen Teilnahme an einem Straßenauflauf der Prozeß gemacht .Werden soll. - Zum sehr großen Bedauern der Behörden . ist wenig Aussicht vorhanden, daß sich ein anständiger \ Gerichtshof finden wird, der diese Juden verurtheilen ''sollte:''Es ergab sich nämlich, daß am 1. September wie Juden zwar in großer Anzahl auf den Straßen standendaß sie aber keinen einzigen Christen attäquirt s haben.- Die Behörden versuchten nun eine Anklage auf " Grund der'Ereignisse vom 29. August, wo die Juden die Christen verjagt und als Sieger den Kampfplatz behauptet haben, zu konstruiren. Aber diejenigen. welche von den Juden angegriffen wurden, haben sich nicht gemeldet, sodaß die Anklagebehörde nicht vor-- gehen kann, da keine Geschädigten da sind. Es ist daher an alle Dorfältesten der Befehl ergangen, nach dm Geschädigten zu suchen; allein man fand ste nicht ... Auf der anderen Seite schreiten die Behörden sehr widerwillig zur Verhaftung der christlichen Plünderer, obgleich die Geschädigten zahlreich zur Stelle sind. Wahrend bei der Arretirung eines Judm schon die bloße Angabe eines einzigen Zeugen, daß der Betreffende am 1. September auf der Straße gesehen worden ist, genügt, wird es sehr schwer, dir Verhaftung eines Plünderers durchzusetzen. So nannte ein christlicher Zeuge eine Gruppe von Leuten, welche ein bestimmtes Haus demolirt haben. Der ihn vernehmende. Pristaw leitete seine Amtshandlung damit ein, daß er dem Zeugen, „weil er die Seinigen verräth," mehrere Ohrfeigen verabfolgte. Diese schlagenden Gegenbeweise waren auch so überzeugend, daß der Zeuge seine Aussage zurücknahm. Einen geschädigten Juden, der dem Untersuchungsrichter die Namen der Plünderer seines Hauses nannte, ftagte dieser, ob er dem jüdischen Rechtsanwalt Krasilstschik (der den Homeler Krawall bearbeitet), für die Protokollirung seiner Aussage einen halben oder einen ganzen Rubel bezahlt, hat. Es isi sogar vorgekommen, daß der Polizeimeister einen christlichen Plünderer genannt hat. .Aber selbst hier sträubte sich der Untersuchungsrichter, den genannten Barfüßler zu verhaften und schürz dem Polizeimeister vor, sich zu überlegen, ob er sich nicht vielleicht in der Person irre. Es bedurfte einer ganz energischen Aufforderung von Seiten des Polizeichefs, um die Verhaftung zu bewirken. Trotz allen Sträubens der Gerichtsbehörde sind in der letzten Zeit dennoch mehrere Christen verhaftet worden, theils weil sie bei der Demolirung thatig waren, theils aber auch, weil bei ihnen geraubtes Gut vorgefunden wurde. Die in den ausländischen Blättern sowie auch im russischen „Wosschod" erschienenen Korrespondenzen haben der hiesigen christlichen Intelligenz einen heilsamen Schrecken eingejagt, da die betreffenden Kreise nun befürchten, auf Grund dieser Zeitungsberichte wegen Theilnahme am Krawall angeklagt zu werden. Großes Entsetzen hat namentlich eine Korrespondenz in der „Times" hervorgerufen. Der frühere Hausminister Alexanders III., Graf Woronzow-Dafchkow, hat die betreffende Nummer seiner Schwester, der Fürstin Paschkerwitsch, eingeschickt. Die Fürstin übertrug den Artikel in's Russische und gab die Uebersetzung dem Jsprawnik des Kreises Hömel, der in der Korrespondenz wenig rühmend erwähnt wurde. Es dauerte nicht lange, und die Korrespondenz wanderte in Hunderten von Abschriften von Hand, zu Hand. Der Artikel hat dem Kreisrichter Melnikow sogar so imponirt, daß er sich bei den Juden förmlich f. i