Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 83 (19.10.1903)
- Date
- 1903-10-19
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1803 der Frage an, ob der Vergleich vom 24. Juli 1901 rechtsgiltig ist oder nicht. Nach den Statuten der isr. Kultusgemiende Westheim war allerdings die dortige israelitische Kultusgemeindeverwaltung berechtigt, in dem damaligen Stadium der Verhandlungen die Vermögenshöhe der einzelnen Kultusgemeindemitglieder durch Vergleich festzusehen; aber unter allen Umständen mußte die Einschätzung in der statutenmäßig vorgesLriebenen Weise erfolgen, nämlich in Sitzungen, zu. welchen alle Mitglieder der israelitischen Kultusgemeindeverwaltung geladen und wenigstens drei derselben erschienen sein müssen; bei der Veraihung und Beschlußfassung über eigene Angelegenheiten müssen die jeweils betheiligten Mitglieder abtreten und durch einen Ersatzmann erseht werden. Bei den Sitzungen, die nachträglich über den Vergleich vom 24. Juli 1901 abgehalten wurden, waren fünf Kultusgemeindeverwaltungsmitglieder anwesend, darunter aber zwei, - deren eigene Vermögenseinschätzung bei dem Vergleich in Frage stand. Diese hätten bei der Berathung und Beschlußfassung über ihre eigene Angelegenheit durch je einen Ersatzmann vertreten werden müssen, was aber nicht der Fall gewesen sei. In der ersten Sitzung sei der Vergleich überhaupt abgelehnt worden, später stimmten zwei Mitglieder dem Vergleich bezüglich zweier Punkte zu, und erst im Februar 1902 konnte die Kultusgemeindeverwaltung dem Bezirksamt die einstimmige nachträgliche Genehmigung des Vergleichs anzeigen. Aber auch diese Anzeige ist wieder von den zwei Vetheiligten mitunterschrieben und auch in dieser Sitzung hatte keine gesonderte Berathung und Abstimmung über jeden einzelnen Punkt und keine Zuziehung eines Ersatzmannes stattgefunden. Der Vergleich vom 24. Juli 1901 ist also nicht ordnungsmäßig zu Stande gekommen und der bezirksamtliche Beschluß war daher als auf diesem Vergleiche beruhend aufzuheben. Amerika Baltimore, im Sept. Selten dringt von hier ein Bericht in Ihr wertstes Blatt, und doch gibt es auch hier Verichtenswerthes genug, was auch Interesse in der alten Heimath finden würde. Und gerade vom Standpunkte des überlieferten Judenthums würden Schilderungen der verschiedenen Schättirungen des Judenthums, wie sie sich in Amerika ausgebildet haben, von einer berufenen Feder vielleicht auch noch das Gute haben, den Eingewanderten ihr Spiegelbild vorzuhalten und so möglichenfalls diese auf sich selbst besinnen lassen. Was Schreiber dieses zu diesem Präludium veranlaßt/ ist die eben vollzogene Einweihung der neuen Synagoge der Gemeinde Shearith Israel, der in ihren eigenen und in den Augen der sie umgebenden Judenheit orthodoxesten Gemeinde Baltimors. Ich gebrauche absichtlich den Superlativ, obgleich ich wohl weiß, daß man dem Gesetze eben nicht mehr, als treu sein kann, oder wenn man dies und jenes nicht befolgt, man eben nicht mehr gesetzesireu ist, aber es gibt hierzulande auch darin Abstufungen. Es gibt hier sich orthodox nennende Gemeinden, in deren Synagoge die Geschlechter gemeinsam sitzen, die Orgel am Sabbat ertönt etc. — Aber Baltimore Hai auch außerhalb seiner Stadtgrenzen den Ruf der frömmsten Stadt in den Vereinigten Staaten; ich möchte jedoch gar zu gern wissen, worin diese Frömmigkeit besteht? Die Kaschrus-Verhältnisse sind in solcher Unordnung, daß nach den Feiertagen ein auswärtiger Rabbiner Herkommen wird, um womöglich Ordnung zu schaffen. ' - Ich will nun zu meinem Thema übergehen. Mit gemischten Gefühlen thue ich es. Einestheils verdient ja die Gemeinde alle Anerkennung für die Opferwilligkeit, mit der sie das neue Gebäude errichtet hat. Aber andererseits soll sich das Herz eines Jehudi nicht zusammenkrampfen, wenn deutsch-jüdische Glaubensgenossen, die beanspruchen, als orthodox angesehen zu werden, ein Gotteshaus erbauen, bei dessen Einrichtung und Einweihung nichtjüdische Einflüsse mitspielten. Ist es etwa jüdisch, bei der Einweihung ein musikalisches Instrument zu gebrauchen, dessen Namen allein schon in der Synagoge zu verwenden verboten ist. (Siehe das Rechtsgutachten Nummer 12 des Gaon R. Mosche Sofer s. A. in mirn 'im nbu.) Und wenn auch entgegengehalten wird, daß die Musik am Sabbat nicht gespielt hat, so ist solche ja auch an Wochentagen verboten. (Siehe das angeführte Werk Nr. 19, wo der Lissaer Gaon s. A. schreibt: iD'rrr? '133 '•]? rpB*3 fn tzlN3 Jfl 2W3 3"3N'33 1'L»tz UM und daß darin nicht nur die Orgel, sondern jedes musikalische Instrument eingeschlossen, kann daselbst nachgelesen werden.) Ist es ferner jüdisch, dieses Organ und den Männerchor in der Frauengallerie aufzustellen? Oder, in der Frauengallerie junge Leute zu plazieren, die den Damen die Plätze anweisen und auf Ordnung halten sollen, und somit so leicht in den Versuch des Flirtens mit den jungen Damen zu bringen? Ist es ferner jüdisch, das Almemor abzuschaffen und den Platz des Thoralesens mit dem desntzvn zu vereinigen? Und die Gemeinde Shearith Israel hat nicht einmal die Rechtfertigung für sich,' daß Mangel an Raum die Ursache für diese unjüdische.Neuerung sei. denn es sind noch sehr viele leere Plätze, da. Ich. komme nun zum Hauptpunkt. .. 5.7 - - -- Die Frauengallerie ist derartig eingerichtet, 7 daß die Damen ganz frei sitzen und jrbvsdp. jiibdqnpat mit. Leichtigkeit aüszuführen ist,.. wenn . auch-..nicht mit Worten,-aber doch mit Zeichen., Wie, man da die zum Gebete nöthiae nwp hernehmen.-kann» ist mir dunkel. Es ist doch so selbstverständlich, daß Derartiges in einem jüdischen Goteshause nicht vorkom-