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Der Israelit · 1903-10-19 · Heft 83 (19.10.1903) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 83 (19.10.1903)
Date
1903-10-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1802 meinde der benachbarten Berliner Juden. David Michel hieß der erste Potsdamer Schutzjude, der unter der Regierung des Großen Kurfürsten im Jahre 1690 von Oesterreich her einwanderte. Ein anderer Schutzjude, Hirsch David, erhielt von König Friedrich Mlhelm l. das königliche Monopol für eine Sammet- und Seidenfabrik, die es in der Provinz Brandenburg zu hoher Bedeutung brachte. In den nächsten Jahren siedelten sich dann noch weitere Juden hier an und gründeten Fabriken, sodaß in den Jahren 1730 bis 1750 die Anfänge einer jüdischen Gemeinde zu finden sind, deren erster Rabbiner der aus Polen stammende Jachiel Michel war. Unter Gewährung von 600 Reichsthalern als Zuschußgelder durch Friedrich den Großen konnte sich die jüdische Gemeinde an der Plantage 1, dem jetzigen Wilhelmsplatz, an derselben Stelle, wo jetzt die neue Synagoge steht, ein Gotteshaus erbauen, das am 19. Dezember 1767 eingeweiht wurde. Schon . unter Friedrich Wilhelm I. waren aber den Potsdamer Juden schwere Lasten auferlegt. Sie mußten Trauschein- und Kalendergelder, letztere für die Gesellschaft der Wissenschaften, erstere für das Große Militärwaisenhaus, zahlen. Ebenso mußte jede jüdische Familie bei jedem Feuer eine Abgabe zahlen. Auch bei der Verhcirathung eines Juden oder Jüdin wurde zur Rekrutenkasse gezahlt. Zu diesen Lasten trat durch Kabinetsordre Friedrichs II. vom 21. März 1769 das sog. Porzellangesetz, das 1788 wieder aufgehoben wurde. Die Potsdamer jüdische Gemeinde mußte nach diesem Gesetz für 300 Reichsthaler Porzellan aus der Porzellanmanufaktur in Berlin zum weiteren Verkauf übernehmen, während jeder einzelne Jude, auch der geringste und ärmste, der gleichen Verpflichtung für sich selber unterlag. Friedrich der Große beabsichtigte, dadurch das preußische Porzellan im Auslande berühmt zu machen, legte aber damit den Juden schwere Verpflichtungen auf. Erst nach Aushebung dieses Gesetzes kamen für die sich ständig entwickelnde Gemeinde bessere Zeiten. Heute besitzt diese 130 wahlfähige Mitglieder. Remagen. Der „Verein zur Hebung und Verbesserung der sozialen Lage der Juden" versendet soeben seinen jährlichen Rechenschaftsbericht. Dieser Verein unterstützt Knaben und Mädchen von jüdischen, unbemittelten Eltern, welche Lust und Fähigkeit für ein Handwerk oder für technische sowie landwirthschaftliche Berussarten haben, und läßt dieselben ein solches erlernen. Da der Verein bei Abschluß der Lehrverträge darauf zu sehen hat, daß es den Lehrlingen möglich ist, den religiösen Vorschriften nachzukommen, so wäre es ihm sehr erwünscht, auch Adressen von jüdi- ° scheu Handwerksmeistern zu erhalten, die geneigt sind, unter dieser Bedingung Lehrlinge aufzunehmen. Meldungen von Lehrlingen und Meistern sind an den Vorsitzenden, Herrn Mor. Faßbender, zu richten. München. Der Verwaltungsgerichtshof beschäftigte sich vor einigen Wochen mit folgender Angelegenheit: Aus Anlaß der Beschwerde des Handelsmannes Jos. Klingenstein und Gen. in Westheim gegen einen Beschluß des Bezirksamtes Hammelburg, betr. die Umlagenerhebung in der israelitischen Kultusgemeinde Westheim, wurde der angefochtene bezirksamtliche Beschluß aufgehoben und die Streitsache zur neuerlichen Verhandlung an das genannte Bezirksgericht zurückverwiesen. Im Jahre 1901 fand in der israelitischen Kultusgemeinde Westheim eine Neueinschätzung des Vermögens der Kultusgemeindemitglieder statt, die als Grundlage für die Berechnung der Kultusumlagen gelten sollte. Gegen das Ergebniß dieser Einschätzung erhoben fünf Mitglieder der genannten Kultusgemeinde Einspruch mit der Begründung, sie seien viel zu hoch eingefchätzt worden. Schließlich kam unterm 24. Juli 1901 vor dem Bezirksamt Hammelburg zwischen den Beschwerdeführern einerseits und dem Vorstand der Kultusgemeindeverwaltung ein Vergleich zu Stande auf der Basis, daß das Vermögen der einzelnen Beschwerdeführer etwas niedriger angesetzt wurde, als es seinerzeit von der Einschätzungskommission geschehen war; dieser Vergleich fand aber erst nachträglich im Februar 1902 die Zustimmung der Kultnsgemeindeverwaltung. Nun legten aber der Handelsmann Josef Klingenstein und einige andere Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinde Westheim Beschwerde gegen die auf Grund der Neueinschätzung und des Vergleichs vom 24. Juli 1901 erfolgte Berechnung der Umlagen für die Besoldung des israelit. Volksschullehrers ein. indem sie geltend machten, durch die zu niedrige Einschätzung der fünf an dem fraglichen Vergleich betheiligten Kultusgemeindemitglieder seien sie — die Beschwerdeführer — benachtheiligt. weil dadurch ihre Kultusumlagenquote eine höhere geworden sei, als wenn, die fünf anderen Mitglieder richtig eingeschätzt worden wären; der Vergleich vom 24. Juli 1901 sei nicht rechtsgiltig, da er nicht in ordnungsmäßiger Weise zu Stande gekommen sei. — Das Bezirksamt Hammelbukg wies die Beschwerde ab. indem es den fraglichen Vergleich für rechtsgiltig erklärte. — Auf die Beschwerde des Josef Klingenstein und Genossen erließ nun der Verwaltungsgerichtshof Urtheil, wie Eingangs erwähnt. In formeller Beziehung heben die Urtheilsgründe zunächst hervor, daß die Beschwerdeführer sich zwar nicht gegen die Art und Höhe der Einschätzung ihres eigenen Vermögens beschwert haben/ sondern gegen diejenige des Vermögens anderer Kultusgemeindemitglieder. Aber trotzdem sei die Beschwerde zulässig, weil sie sich im Weiteren gegen die Umlagenberechnung für israelitische Schulausgaben richtet, es sich also um die Bestreitung der Umlagenpflicht für israelitische Kultusbedürfnisse handelt. In 1 materieller Beziehung komme es auf die Entscheidung

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