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Der Israelit · 1903-12-03 · Heft 96 (3.12.1903) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 96 (3.12.1903)
Date
1903-12-03
Page
– (sequence 26)
Language
German
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bekannt, daß sich aus dem Pachtverhältnisse ein Streit ergeben hätte. Kischinew, 25. November. Heute wurden zunächst zwei russisch-orthodoxe Geistliche vernommen, die unter Eid aussagten, daß das vor dem Osterfeste verbreitete Gerücht, die Juden hätten eine Kirche verunreinigt und den funktionirenden Priester ermordet oder auch nur geschlagen, gänzlich erfunden gewesen sei. Der bereits wiederholt genannte antisemitische Polizeikommissär S o l o n k i n sagt aus, daß die Juden auf dem Weinplatze in großen Schaaren, mit Stocken bewaffnet, postirt gewesen seien und durch ihr Verhalten aufreizend auf die Christen gewirkt hätten. Der Zeuge verwickelt sich aber in Widersprüche. Auf die Frage, warum er nicht eingeschritten sei, antwortet er, er habe dies mit den zwei oder drei Wachleuten, die auf dem Platze ihm zur Verfügung standen,-nicht thun können. Der Vorsitzende fragt: Warum haben Sie die Unterstützung des in der Nähe dislozirten Militärs nicht in Anspruch genommen? Solonkin antwortet: Ich glaubte nicht, daß dessen Intervention nöthig sein würde. Ferner macht der Zeuge die höchst bemerkenswertbe Aussage, daß auf dem Tschufliplatze beim Ausbruche der Excesse kein einziger Jude sich befunden und daß das dort befindliche Karussel des Sonntags wegen gesperrt war. In Anbetracht dessen erscheint die auch in das offizielle Comuniqu^ der Regierung übergegangene Angabe, daß anläßlich der auf jenen; Platze abgehaltenen Volksbelustigungen ein Jude einer christlichen Frau und ihrem Kinde einen Stoß versetzt hätte und daß dies die eigentliche Ursache der Ausschreitungen gewesen sei, thatsächlich unbegründet. Der Vizedirektor der Strafanstalt bezeugt, daß der Agitator Pronin zu ihm gekommen sei und ihn ersucht habe, eine von ihm verfaßte Proklamation unter den Sträflingen zu vertheilen; auf Verlangen mehrerer Rechtsanwälte wird die Proklamation zur Verlesung gebracht. Pronin beschimpft darin in der gewohnten Weise die Juden, bringt allerlei Verleumdungen gegen sie vor und stellt die Excesse in einem Lichte dar, daß die Mörder und Räuber nicht nur als gerechtfertigt, sondern sogar als Helden erscheinen, die sich um das russische Volk besondere Verdienste erworben hätten. Dabei ergab sich die überraschende Thatsache, daß Pronin. der Verfasser dieses Pamphletes, zugleich derjenige war, welcher den in Rußland am kaiserlichen Hofe und im Volke große Verehrung genießenden Priester Johann von Kronstadt, nachdem dieser aus eigener Initiative eine die Excesse verdammende Epistel an die Christen veröffentlicht hatte, durch erdichtete Darstellungen beeinflußte und bewog, seine Kundgebung zurückzuziehen und ein zweites Sendschreiben mit entgegengesetzter Tendenz zu erlassen. Nachdem Pronin - Pamphlet verlesen worden war, zog Vertheidiger Schmak.ow aus der Rocktasche ein Blatt hervor und reichte es dem Präsidenten mit den Worten: „Hier ist der zweite Brief des Priesters Johann von Kronstadt. Ich bitte, auch dieses Dokument zu verlesen, da es Pronin's Darstellungen in vollem Maße bestätigt." Die Rechtsanwälte der Juden, voran Kelmanowitsch, protestiren energisch gegen dieses Verlangen und erklären: Schon aus Achtung vor der ehrwürdigen Person jenes Priesters müssen wir dagegen Einspruch erheben, daß dieses Schriftstück, welches von Anfang bis zum Ende auf den in Pronin's Pamphlet enthaltenen gewissenlosen Entstellungen der Thatsachen und den vom Verfasser dem arglosen Seelenhirten gelieferten, irreführenden Kommentaren beruht, hier vorgebracht werde, zumal da dies auf die Angeklagten den schlimmsten Einfluß ausüben würde. Nach kurzer Verathung beschließt der Gerichtshof,' den zweiten Brief des Priesters Johann weder zu verlesen noch zu den Akten zu legen. Pronin wird nun in einem dreistündigen Verhöre vernommen. Er bekennt sich als Verfasser des Pamphlets: „Wer ist der Schuldige?", worin er den Juden alle möglichen Verbrechen zur Last legte. . Auf die Frage, womit er seine Behauptungen begründe, antwortet er. daß er solche Beschuldigungen von verschiedenen Leuten gehört habe; selbst weiß er keine Thatsachen anzuführen. Er gesteht, daß er selbst zum Priester Johann gereist ist, um ihn zu überzeugen, daß er mit seiner ersten Epistel kein gutes Werk gethan habe, und um ibn zu einem zweiten, die Mörder entschuldigenden Sendschreiben zu veranlassen. Staatsanwalt .D s i b e l l i fragt: Auf wessen Veranlassung und zu welchem Zwecke machten Sie die Reise? — Pronin: Aus eigenem Antriebe; ich konnte nicht Zusehen, wie die Juden die christliche Bevölkerung in's llnrecht setzten, und hielt es für meine heilige Pflicht, . dem Minister des Innern in feinem Bestreben, das Judenthum zu bekämpfen, nach bestem Können Unterstützung zu leisten. Pronin stellt in Abrede, daß er dem Gefängnißdirektor Proklamationen zur Vertheilung an die Sträflinge übergeben hätte, es soll daher morgen eine Konfrontation beider Zeugen staitfinden. K i s ch i n e w. 26. Nqvember. Beim fortgesetzten Verhör Pronins, am 26. November, erzählte dieser: Vor Ostern hätte in Kischinew eine Versammlung von Juden aus aller Herren Länder stattgefunden, wobei sie in der Synagoge im Gebetmantel beschlossen hätten, eine Empörung gegen die Regierung zu veranstalten; diese. Versammlung, hätte auch zu Excessen geführt. Diese Umkehrung der Thatsachen erregte nur allgemeine Heiterkeit. Auf die Frage, woher er das wisse, sagte Pronin, ein Jude

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