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Der Israelit · 1903-10-16 · Heft 81-82 (16.10.1903) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 81-82 (16.10.1903)
Date
1903-10-16
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Maßregel in dieser Richtung war wohl die nach den Metzeleien von Kischinew erfolgte Freigebung einer Anzahl Städte für die Juden im Ansiedelungsgebiete. Diese Politik der Absonderung und Ausschließung gegenüber den Juden hat, wie leicht zu erklären, vielfach zur Umgehung der Gesetze geführt und in gewissen Kreisen des russischen Beamtenthums nur die Korruption gefordert. Obgleich den Juden das Wohnen in Moskau verboten war, hatten sich dort doch im Laufe der Jahre viele Juden niedergelassen und die Polizei gab sich den Anschein, als ob sie nichts sehe. Als dann plötzlich von Petersburg die strenge Ausführung des Gesetzes verlangt wurde, mußten Tausende die Stadt verlassen und sie verloren dabei nicht nur ihren Erwerb, sondern vergrößerten auch das unter den Juden im Ansiedelungsgebiete herrschende Elend, indem sie die Konkurrenz verschärften und vielfach Unterstützung in Anspruch nehmen mußten. Ebenso sind in Kiew und anderen Städten wiederholt. Juden, die dort nicht zu wohnen berechtigt waren, denen aber die Polizei Jahre lang den Aufenthalt gestattet hatte, ausgewiesen und in's Elend gestürzt worden. Andererseits sind Fälle bekannt geworden, welche manche auf die Juden bezüglichen Bestimmungen als verfehlte erscheinen lassen, so z. V. der Fall eines jungen jüdischen Arztes in Petersburg, der auf Grund seines akademischen Grades das Recht hatte, überall in Rußland zu wohnen, und seinen Vater als seinen Diener und seine Mutter als seine Köchin b?i der Polizei anmeldete) nur um es ihnen möglich zu machen, bei ihm wohnen zu diirfen. Selbst wenn es wahr sein sollte, daß in einem großen Theile des russischen Volkes der Antisemitismus Wurzel gefaßt hat) so unterliegt' es doch keinem Zweifel, daß sich diese Gefühle nie in Gewaltthaten gegen die Juden Luft machen würden, wenn die Agitatoren nicht die Behauptung aufstellen könnten, daß die Behörden mit. der Mißhandlung der Juden einverstanden seien, wenn nicht gar dieselbe anbefohlen hätten. So war es schon bei den Judenhetzen von 21 Jahren, so ist es in diesem Jahre bei den Metzeleien in Kischinew und bei den Ruhestörungen in Homel gewesen. Die Behaupt tung der Agitatoren mag noch so unbegründet sein —' die Bauern halten sie für wahr, weil sie sich nicht denken können, daß angesichts der zahlreichen Polizei und des Militärs etwas geschehen kann, was nicht von den Behörden gebilligt wird. Unter solchen Umständen erwächst der russischen Regierung die Pflicht, aufklärend auf ihre Organe in der Provinz zu wirken, so daß wenigstens Mordthaten und Plünderungen, wie sie sich leider in diesem Jahre mehrfach erreignet haben, nicht mehr Vorkommen können. -Wenn die Regierung sich ferner dazu entschließen würde, die ungerechten Beschränkungen, denen die Juden in ihrer Erwerbfähigkeit unterworfen sind, allmählich aufzuheben, so könnte sie sicher sein, dadurch die große Masse der russischen Juden in patriotische Bürger umzuwandeln. Kaiser Nikolai II. hat schon manche Beweise humaner Gesinnung gegeben und man darf daher wohl annehmen, daß er auch die Lage seiner jüdischen Unterthanen zu verbessern geneigt ist. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Süddcutschland. Der in Nr. 47 des „Frankfurter Israel. Fam.-Bl." angekündigte weitere Artikel des Herrn Ploni ist im Sprechsaal der pädagogischen Beilage zu Nr. 48. genannten Blattes erschienen. Entsprechend meiner Aeußerung in der vorigen' Nummer des „Israelit", daß mit der Erklärung des Herrn Ploni, er greife die Lehrer nicht an, die persönliche Seite der Angelegenheit für mich erledigt sei, mögen hier die Ansichten desselben einer kurzen, sachlichen Beleuchtung unterstellt werden. Daß tüchtige, glaubenstreue, begeisterte und begeisternde Lehrer ein eminent wichtiger Faktor für die Förderung der religiösen Interessen sind, hat Niemand bestritten und.wird Niemand bestreiten. Daß aber nach -den Früchten der Thätigkeit" die Welt ihr Urtheil über Schule und Lehrer fällen soll, ist insoweit eine nicht aufrecht zu erbaltende Behauptung, als eben die Schule nicht der alleinige Faktor für die jüdisch-religiöse Entwicklung ist. Die Schule ist ohne die Mitwirkung des Elternhauses nahezu machtlos. Kinder, die auf Grund der religiösen Belehrung in der Schule sich gegen Uebertretungen im elterlichen Hause sträuben, sind psychologische Seltenheiten. Allerdings kommen ja vereinzelte Fälle vor. Ich war selbst einmal ungesehener Zeuge, daß einer meiner Schüler, ein Knabe von zwölf Jahren, seinem Vater, der ihm Geld geben wollte, am 212 ein Konzertbillet zu besorgen, erwiderte: „Lieber Vater, das kann ich heute nicht thun, am 212 ei' nehme ich kein Geld." Doch das sind eben Ausnahmefälle. Wie muthet dagegen ein anderer Fall an, wo eine Mutter bezügl. des in der Schule gelehrten Verbotes, am Sabbat einen Schirm zu tragen, ihrem Töchterchen kategorisch befahl, den Sonnenschirm zu benützen, damit der Teint nicht leide? Die Schule kann wohl viel gut machen, auch'viel verderben, wenn sie ihre Pflicht nicht ganz und voll bethätigt, aber sie allein kann und darf nicht für alles haftbar gemacht, nicht nur nach „den Früchten der Thätigkeit" beurtheilt werden. Mit der Erwähnung der „Hausaufgaben" hat sich Herr Ploni auf ein pädagogisches Thema eingelassen, das in Lehrerkreisen und in der pädagogischen Welt 1 1

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