Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 81-82 (16.10.1903)
- Date
- 1903-10-16
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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i« ui ■ ii mia=c£Abpbe 44. Jahrgang. Ae rilffisihe Politik Se« Me« sepite Von Arbeiterunruhen in Rußland hört man nichts mehr, dagegen desto mehr von Drohungen gegen die Juden und angeblichen Ausschreitungen derselben gegen. die Behörden. Fast hat es den Anschein, als ob zwischen diesen beiden Erscheinungen, dem Aufhören der Arbeiterunruhen und der Hetze gegen die Juden, ein gewisser Zusammenhang besteht. Zwei russische Gouverneure haben öffentliche Ansprachen gehalten, in denen sie erklärten, daß Juden nicht nur an den Arbeiterunruhen Antheil genommen, sondern dieselben geradezu hervorgerufen, sie geleitet hätten. Wir wissen nicht, schreibt die „Franks. Zeitung", bis zu welchem Grade diese Beschuldigungen, soweit einzelne Juden in Betracht kommen, berechtigt sind, sicher aber ist, daß die große Masse der russischen Juden — ihre Zahl wird verschieden auf 5 bis 6 Millionen angegeben — schon wegen der räumlichen Verhältnisse gar nicht in der Lage ist, an den revolutionären Bewegungen theilzunehmen, daher auch nicht für diese verantwortlich gemacht werden kann. Unter den Führern der revolutionären Bewegung in den Jahren 1877 bis 1881 befanden sich mehrere Juden, und es wäre sogar auffallend, wenn solche nicht auch jetzt unter denjenigen zu finden wären, die mit den gegenwärtigen Zuständen unzufrieden sind und eine Aenderung der Verhältnisse herbeizuführen suchen. Ungerecht aber ist es, die große Masse der in dem sog. Ansiedelungsgebiete wohnenden Juden für Vorgänge in Rostow a. Don. in Tiflis, Charkow oder Odessa verantwortlich zu machen und sie für die dort vorgekommenen Arbeiteruncuhen büßen zu lassen. Es ist eine bemerkenswerthe Thatsache, daß die russische Politik gegenüber den Juden eine ganz andere ist, als gegenüber den anderen Nationalitäten. Während man diese zu assimiliren, mit den Russen zu verschmelzen versucht, werden die Juden von den Russen förmlich abgeschlossen gehalten. Im Westen des Reiches — das europäische Rußland allein umfaßt außer Finland 60 Provinzen — sind den Juden fünfzehn Provinzen angewiesen, in denen ihnen zu wohnen erlaubt ist; aber auch dort dürfen sie sich nicht unbeschränkt bewegen, denn es ist ihnen in jenen Provinzen nur in den Städten zu leben gestattet und der Ankauf von Land ist ihnen verboten. In einer Entfernung von 60 Werst von der Grenze dürfen sie überhaupt kein Eigenthum besitzen. Rur einer kleinen Zahl von Juden ist cs erlaubt, überall im Reiche zu wohnen — das sind die Kaufleute erster Gilde und diejeningen, welche einen akademischen Grad besitzen. Wie schwierig es aber den Juden gemacht wird, einen solchen Grad zu erwerben, davon hat man außerhalb Rußlands kaum eine richtige Vorstellung. So besteht die Bestimmung, daß. in den Lehranstalten der Gouvernements, in denen die Juden zu wohnen berechtigt sind, nur zehn Prozent der Schüler mosaisch sein dürfen, in solchen Gouvernements aber, wo ihnen der Aufenthalt nur unter den obenerwähnten Bedingungen erlaubt ist, darf die Zahl.der jüdischen Schüler bloß fünf Prozent, und in Petersburg sogar nur drei Prozent ausmachen. Diese Umstände haben zu der eigenthümlichen Praxis geführt, daß jüdische Väter ihre Söhne sofort nach der Geburt zum Eintritt bei einer bestimmten Schule anmelden, der also erst in acht bis zehn Jahren stattfinden kann. Wie die „Düna-Zeitung" mittheilt, sind rn einer Schule von Petersburg zur Zeit sämmtliche für jüdische Knaben vakanten Plätze bis zum Jahre 1912 besetzt und nur inzwischen eintretende, unvorhergesehene Ereignisse, wie schwere Erkrankung, Tod der Kinder oder Uebersiedelung der Eltern in einen anderen Wohnort, würden in jener Anstalt den Eintritt anderer jüdischen Schüler ermöglichen. Ebenso beschränkt ist die Zulassung von Juden zu den Universitäten, in Petersburg dürfen, es nur drei Prozent aller Studenten sein, auf keiner der südrussischen Universitäten werden mehr als 10 Prozent ausgenommen.' Da den Juden der Staatsdienst als Lehrer und Professoren verschlossen ist, so bleibt ihnen, wenn sie einmal die Erlaubniß zum Besuche der Universität erhalten haben, kaum etwas anderes übrig, als sich dem Studium der Medizin zu widmen. Seit zwanzig Jahren sind in Rußland die gegen die Juden gerichteten Gesetze stets verschärft worden. Das Gesetz vom Jahre 1882 zwängte sie in die Städte, 1836 wurde den Juden die Laufbahn von Offizieren und Militärärzten verschlossen und 1887 wurde denjenigen Juden, die sich vor 1882 auf dem flachen Lande niedergelassen hatten, verboten, aus einem Dorfe in das 'andere zu ziehen. In den Jahren 1887 und 1888 wurden die Bestimmungen zum Besuche der Universitäten so verschärft, daß es den Juden fast unmöglich wurde, eine höhere Stellung sich anzueignen. Im Jahre 1889 verschloß man ihnen die richterliche Karridre und 1892 wurde ihnen untersagt, als Wähler oder als Gewählte an der Lokalverwaltung theilzunehmen. Innerhalb des Ansiedlungsgebietes wurde einigen Städten, der Charakter von Dörfern gegeben, wodurch wiederum die Bewegungsfreiheit.der Juden eingeschränkt wurde. Rach dem Regierungsantritte .des Kaisers . Nikolai IJ. tjgtte es den Anschein, als ob wenigstens die judenfeindliche Gesetzgebung zum Stillstand kommen würde, allein von einer Milderung der bestehenden. Gesetze - ist bisher wenig zu spüren gewesen, und die einzige bedeutsame