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Der Israelit · 1903-11-26 · Heft 94 (26.11.1903) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 94 (26.11.1903)
Date
1903-11-26
Page
– (sequence 9)
Language
German
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44. Jahrgang. zu M 94 des „Is tt Lin iku tül-kiktcs Ciitfldjtni Andres (0 jiaiibf \\ gsgtrr brn Ililualmoib. Ein bedeutsames, historisches Dokument, das einen ebenso scharfen, wie überzeugenden Protest gegen das Märchen des „Ritualmordes" darstellt und im Strome der Zeit verloren gegangen war, ist vor wenigen Tagen durch einen glücklichen Zufall wieder an's Tageslicht gefördert worden. Dieses Dokument, das einzige noch vorhandene Exemplar, stammt aus der Feder des als lutherischer Reformator bekannten Andreas Osiander, der in den Jahren 1822 bis 1848 als erster evangelischer Prediger an der Lorenzkirche zu Nürnberg wirkte und sich durch eine gründliche Kenntnitz des biblischen und talmudischen Schriftthums auszeichnete. Gerade in der heutigen Zeit, wo das Märchen des Blutmordes wiederum aus der Rüstkammer des Mittelalters als Waffe gegen das Judenthum hervorgeholt wurde und die Geister verwirrt, ist das Zeugnitz Osiander's, der durch seine Gelehrsamkeit als der kompetenteste Veurtheiler der Frage zu gelten hat. von grotzer, aktueller B.edeutung. Es ist bekannt, datz das Märchen des „Nitualnrordes", besten die ersten Christen von den Römern bezichtigt wurden und der noch heute in China den christlichen Missionaren zur Last gelegt wird, wie ein Gespenst durch das ganze Mittelalter zog und unsägliche Leiden auf das Haupt des Jndenthums häufte. Zu iviederholten Malen erstanden in vorurtheilsfreien und wahrheitsliebenden Männern, zu denen selbst Fürsten und Päpste zählten, dem Judenthum Dertheidiger seiner Unschuld. Die Vertheidigungsschrist Osiander's kann ober durch die ganze Art der scharfsinnigen und wissenschaftlichen Darstellung, durch die offenherzige und freimüthige Sprache, als das glänzendste Dokument gelten, das zu dieser Frage Stellung nimmt. Die Veranlassung, welche dem Pfarrer Osiander?ur Abfassung dieser Schrift die Feder in die Hand drückte, war eine im Jahre 1840 gegen die Juden des Herzogthums Pfalz-Neuburg, gegen die Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu Tittingen und Eichstätt gerichtete Anklage wegen Vlutmordes. Ein Kind mit Namen Michael war auf offener Strotze ermordet aufgesunden worden; da jede Spur des Mörders fehlte, wurde, wie so häufig in solchen Fällen, von einer den Juden gehässigen Seite der Verdacht der Thäterschast auf diese gelenkt. Vor allem war der Klerus eifrig bemüht, den ermordeten Knaben als Opfer eines religiösen Brauches und damit als Märtyrer hinzustellen. Den angeklagten Juden, die entschieden jede Kenntniß des Mordes in Abrede stellten, drohte dasselbe Verhängniß, wie kurz zuvor den Juden zu Pösing in - Ungarn, wo auf Grund einer ähnlichen falschen Anklage 30 Juden, Männer, Frauen und Kinder, unter gräßlichen Folterqualen hingemordet wurden. In jener von den Volksleidenschaften so sehr aufgewühlten Zeit wandte sich der Herzog von Pfalz-Neuburg, ein gerechter Mann, an Osiander. der ihm durch seine Kenntniß des jüdischen Schristthums als der berufenste Veurtheiler dieser Frage erschien, und bat ihn um ein Gutachten über den „Ritualmord". Wiewohl Osiander für das Judenthum nicht besondere Sympathien besaß, so fühlte er doch in sich die Pflicht, zu reden, wo es sich um das Leben unschuldig Angeklagter handelte, wo es galt, für die Ehre des von ihm so hoch gehaltenen Christenthums einzutreten, das sich durch den Glauben an jenes wahnwitzige Märchen, durch die Hinmordung unschuldiger Juden schände und entweihe. In zwanzig treffenden Argumenten widerlegt nun. Osiander an der Hand der Geschichte und der Wissenschaft. an der Hand der einfachen vernünftigen Neberlegung die Möglichkeit eine „Ritualmordes" unter den Juden. Er bezeichnet den Blutglauben als ein Märchen. ersonnen und ausgebeutet voss Feinden des Judenthnms oder von solchen, welche die Vernichtung der Juden für ihre Zwecke ausnutzen wollen; nur Hatz und Fanatismus, Aberglaube und völlige Unkenntnitz des jüdischen Schristthums seien die Quelle jener gegen die Juden gerichteten' Anklage. Er weist darauf hin, datz das mosaische Gesetz den Juden jeden Blutgenutz, selbst des Tbieres, als einen Greuel verbietet: ..daher j ihnen das Blut ein gar erschröcklich Ding, darob sie sich entsetzen." Welcher Wahnwitz wäre es von den Juden, die so v)ie so stets um ihr Leben bangen müssen, durch ein solches Verbrechen Tod und Verderben über sich und ihre Familienmitglieder zu bringen; wie thöricht wäre cs gar von ihnen, wenn sie wirklich die Mörder wären, den Leichnam gerade an eine Stelle hin?,ulegen, die sofort die Spur der Thäterschast auf sie lenkt!. Warum, so fragt er weiter, hört man in anderen Ländern, wo doch auch Juden wohnen, in der Türkei, nie . von der Ermordung eines Kindes durch ihre Hände? i Er spricht den Geständnissen, welche den dieses Ver- > brechens angeklagten Juden durch Folterqualen, durch! gräßliche Martern abgerungen wurden, jede Beweis-. kraft ab; auf diese Weise konnte eben jedes Geständnitz j erzwungen werden. Besonders weist er darauf hin, > datz keiner der jüdischen Apostaten, welche die religiösen; Gebräuche ihrer alten Religionsgenossenschast doch ge-, j uau kennen müssen und in ihrem Hasse gegen dieselbe i nichts verschwiegen hätten, nie die Anklage des „Ri-.

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