Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 79-80 (5.10.1903)
- Date
- 1903-10-05
- Page
- – (sequence 36)
- Language
- German
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Pflichten des Bar Mizwoh. Eine Handreiche für j den israelitischen Konfirmanden in katechetischer Form von Leopold K a tz, Waisenhaus-Direktor in Rybnik. Zweite Auflage. Verlag von I. K a uf - mann, Frankfurt a. M. Wenn man bedenkt, welch' wichtiges Ereigniß die Bar Mizwoh im Leben des Heranwachsenden Kindes bildet, wie selbst solche Eltern, denen es vielleicht sonst nicht besonders um das religiös-jüdische Kennen und Können zu thun ist, anläßlich einer Bar Mizwoh viel mehr zugänglich in dieser Hinsicht sind, so ist das Erscheinen eines Büchleins, wie das vorliegende, freudigst zu begrüßen. In kurzer, übersichtlicher Form wird der nöthigste Stoff dargeboten. Die Bedeutung und Feier des Barmizwatages wird dargethan, Schaufäden und Gebetriemen und im Anschluß auch die Pfostenschrift finden ihre Würdigung, die Thora- und Hafthoravorlesung mit zugehörigen Segenssprüchen werden sachlich und historisch behandelt und die entsprechenden Stellen übersetzt, die Einleitung zum Tischgebet sowie dessen und des'v L' Kürzungsform werden vorgeführt, die gebräuchlichsten, jüdischen, synagogalen Ausdrücke sind zusammengestellt und endlich führt uns der Anhang durch die, nach den jüdischen Monaten geordnete Liturgie des Jahres. So bietet das Merkchen auf seinen 43 Seiten alles, was man von ihm nur erwarten kann. Einige kleine Mängel dürften leicht zu beseitigen sein. So hätte S. 8, Frage 5 bei s'tz'vn) t-es n»3 ü» |cp Erwähnung geschehen können und. bei' und mmo die Verpflichtung periodischer Revision betont werden sollen. Die interlineare Uebersetzung ist undeutlich und bei Varmizwoh-Knaben wohl nicht mehr nöthig. Die Ortsbestimmung für vrri pVen (S. 17) ist undeutlich. Bei den sieben Umwickelungen hätte des Verses D'pr-n erixi Erwähnung geschehen sollen. Bei r-t'is rct? S. 39 sollte es statt „der Sabbat von oder nach diesem Neumond" heißen: vor oder „an" diesem Neujnond. Die drei Tischreden sollen doch jedenfalls nur als Muster und Vorbilder dienen. Es wäre sehr hübsch, wenn einige angeheftete leere Blätter Veranlassung und Raum böten, die eigne Tischrede des Konfirmanden einzuschreiben und so für später festzuhalten. Das Büchlein wird in der Vorbereitung zur Var Mizwoh gute Dienste thun. Es sollte jedem Konfirmanden mit auf den Lebensweg gegeben werden, denn auch in gereiften Jahren wird er noch gar oft Belehrung und Erbauung aus demselben schöpfen können. — L. A.— ' S ch ä ch t f a ch. Lekach tauw, ein Handbuch für den praktischen Schächter. Bearbeitet von Heinrich Sr G.e l b «j L Pre- “ “ diger-uttd Religiönslehrer, Labes in Pom. Als in Nr. 69 dieser Blätter meine Arbeit „Schächtvorschriften und Fleischbeschau" zur. Veröffentlichung gelangte, dachte ich wohl nicht daran, daß mir so rasch ein Merkchen in die Hände kommen würde, welches den von mir dort vertretenen Gedanken so präzis und praktisch in die That umzusetzen sich bemüht, wie das vorliegende Büchlein. Lassen wir . den Verfasser selbst sprechen: „Die reichsgesetzlichen Grundlagen für die Regelung des Fleischverkehrs haben das Bedürfniß eines Werkes für den Schächter, wodurch er auch diejenigen Krankheiten erkennen lerne, die bei der Bedika nicht zn Tage treten, lebhaft geweckt. Wie oft leidet das Ansehen des jüdischen Beamten, wenn er nach Bedikas horeoh erklärt, das Rind' ist koscher und gleich darauf der amtirende Fleischbeschauer Lunge und Leber (auch nicht selten das ganze Vieh) verwirft. Wie unangenehm muß es einem ehrenhaften, tüchtigen Schochet sein, sich von einem erfahrenen Metzger unterrichten lassen zu müssen! Und in dieser Lage müssen sich alle diejenigen befinden, welche die Zeichen der Seuchen und häufigsten Krankbeiten noch nicht kennen gelernt haben. Diesem Uebelstande soviel als möglich abzuhelfen, wird durch gegenwärtiges Handbuch beabsichtigt. Der Schochet muß die Feststellung der sanitätspolizeilichen Krankheiten vollständig beherrschen, um sich dem Fleischer gegenüber nicht als. Unzuverlässiger bloßzustellen." Damit ist also Zweck und Aufgabe des Merkchens angegeben, und in 44 Kapiteln sucht der Verfasser seinen Plan auszuführen. Die zwei ersten Kapitel behandeln die Vorbereitungen für den Schächtakt, Fällen, Kopshalten etc. und sind in einzelnen Bundesstaaten bereits gesetzlich geregelt. Kapitel 3 mit 6 besprechen die Milz und den Milzbrand. In Kapitel 7 mit 11 werden die tuberkulösen Organe erörtert, während 12 und 13 von gesundheitsschädlichem Fleische handeln. Kapitel 15 faßt nun diese nützlichen Untersuchungen zusammen. 17,18 und 19 sprechen von der Erkennung' des Alters der Schlachtthiere und deren Unreife. In der Folge werden nun Nothschlachtungen, eiterige und jauchige Entzündungen, blutige Darmentzündungen und Finnen eingehend besprochen und in Kap 28 und 29 die Unsitte des Aufblasens verurtheilt. In Kap. 39 bricht der Verfasser eine Lanze für die Vorzüglichkeit des Schä-chtens im Vergleich zu anderen Tödtungsarten und'gibt sodann, außer einigen Gesetzesbestimmungen, nochmals genaue Anweisung über die genauen Kennzeichen einzelner Krankheiten, worunter. außer den erwähnten, nun auch noch Maul- und Klauenseuche auftreten. Kapitel 43 bringt am Ende einige begutachtende Bemerkungen hervorragender Fachmänner im Veterinärwesen über das Merkchen. Kap. 44 ist ein längeres Schlußwort,' ausklingend in die Mahnung an den Schochet: „Thue Deine Pflicht." Das Merkchen kommt entschieden einem- Bedürfnisse entgegen' dafür zeugt auch die vorgedruckte-Subskribentenliste. Der Inhalt ist klar und verständlich. Er könnte allerdings erschöpfender sein. So dürften die