Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 79-80 (5.10.1903)
- Date
- 1903-10-05
- Page
- – (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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m Gentrak-Hrgan für das orthodoxe Zudenthum. 3.Okt. 1S03.Z KttkmWe Hkiiage \tjfs 79 t'80. Mr.3. X X ,X_X X X X X XXX X X XXX X XXX X X XXX X X x X x x'x'x x'x^T % o mil et it. O^nrnmi» (Orchoth-Chajim.) Ritual- und Ceremonialgesetze mit besonderer Rücksicht auf die Liturgie in Synagoge und Haus, nebst einem Anhänge, enthaltend alle in der Liturgie und im häuslichen Leben gebräuchlichen hebräischen Ausdrücke. und eine kurze Inhaltsangabe der heiligen Schrift, zum Gebrauche für die isr. Schuljugend und für die.Fa-, milie, aus - den Quellen bearbeitet von I. Güt - mann, Religionslehrer in Teschen, österr. Schles. Zweite verbesserte und vermehrte Auflage. Verlag der Buchhandlung C. Boas Rachf., Berlin C. Wie am Eingang des Werkchens (146 Seiten) erwähnt wird, hat bereits die 1896 erschienene 1. Auflage desselben eine anerkennende Beurtheilung in diesen Blättern erfahren... Mir stand weder die 1. Auflage, noch jene Besprechung'zur Verfügung und ich mußte mir auf Grund eingehender Durchsicht mein Urtheil über vorliegnede Ausgabe bilden. Ich gestehe, daß der etwas langathmige Titel mich anfänglich mit einem gewissen Skeptizismus an die Arbeit herantreten ließ. Um so angenehmer fand ich mich schließlich enttäuscht. Die Arbeit ist eine wirklich gute und emptehlenswerthe. Der gelehrte und praktisch bewährte Schulmann ist auf Schritt und Tritt zu erkennen. Das Buch hält, was der Titel verspricht. In 362 Paragraphen wird die Liturgik des Jahres behandelt. Die Wochentags- und Sabbatgebete, sowiedie wichtigsten sog. Zeremonien dieser Tage bilden den 1. Abschnitt. Der 2. Abschnitt handelt vom Gotteshause und vom öffentlichen Gottesdienst, der 3. von den Schaufäden anno, Gebetriemen und Pfostenschriften cmmv), der 4. von der Zeitrechnung und der Neumondsfeier; im 5.* Abschnitte werden nun die wichtigsten Tage des Jahres, nach den Monaten geordnet, durchgesprochen und eingehend behandelt, der 6. Abschnitt handelt von den verschiedenen "212. und der 7. von den Speisegesetzen. Im 8. Abschnitte endlich werden die Pflichten von ni-n ,r>,ii»i.i 327: 2-.i-, und jrn p'is erörtert und auch die “3, sowie die Mädchenkoyfirmation (?) in den' Kreis der Betrachtung gezogen. Der Anhang behandelt. die Bücher der heil. Schrift und gibt eine Sammlung gebräuchlicher, jüdischer Ausdrücke mit Uebersetzung: - Die Ausdrucksweise ist klar und deutlich, die Dar-' stellung präzis und formvollendet. Einzelne Abschnitte, wie die Erläuterungen zum Kaddisch und die Schilderung der Sederabende haben geradezu .poetischen Schwung und begeistern den Leser. Auch das Kapitel. (S. 14) „Entstehung und. Entwicklung der Gebete" der-* dient besondere Hervorhebung. . r Allerdings kann auch.die Angabe einiger Mängeknicht unterbleiben. S. 10 beim Morgengebet/ wäre - statt der allgemeinen Bezeichnung, „bis ungefähr 40'- Uhr" präzise Zeitbestimmung für. w unb n^cn an*, gezeigt gewesen, ebenso S. 49 bez. pan iix'3 und S. 80.' bez. ir.cx rte — Bei den pbvn S. 31 und ber rtira S. 35 hätte die Verpflichtung periodischer Revisionen bez. imvs hervorgehoben werden sollen. Bei Be-..' sprechung des Omerzählens S. 66 hätte außer dem. Hinweis auf die Verbindung von narr mit ■ ironat* (körperl, und geistige Befreiung) auch die Omerzeit als - nationale Trauerzeit eingehender besprochen werdend dürfen. Bei der synagogalen Liturgie der Fasttage fehlt der Hinweis auf die Eventualität, wenn kein Minjan fastet, ein Fall, der leider zu oft vorkommt. Ein großer Theil der Vorschriften über den 9. Ab fehlen, desgleichen von pin nzv die Erwähnung von rinn ppn erscheint in diesem Abschnitte angezeigt. Bei n:t?n Vxi vermißt man den Gebrauch,' Süßapfrl mit Honig zu genießen mit der Venediktion N2iv njK? np-r.ö\ Auch die bekannten juids sind nicht erwähnt. Der Feststrauß des Laubhüttenfestes sollte genauer und eingehender beschrieben sein. Daß die Trauervorschriften fast ganz übergangen sind, ist.-' in einer „Liturgie für's Haus" ein fühlbarer Mangeß Daß. in der synagogalen Liturgie in der Hauptsache ein „Ritus" maßgebend war. kann nicht weiter Wunder nehmen, doch hätte in manchen Fällen, z. B. bei der^ Bar Mizwah. auch anderer Riten Erwähnung geschehen können. Der Abschnitt über Mädchenkonfirmation dürfte füglich besser wegblciben..