Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1903-09-29 · Heft 77-78 (29.9.1903) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 77-78 (29.9.1903)
Date
1903-09-29
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2449890-2449962--59145-2523624
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Gott gedient. Nun zeigt sich aber die liebevolle Hingabe an eine gebotene Pflicht nicht so sehr in der Erfüllung der Pflicht selbst, als in dem/was man aus eigenem j Antriebe mehr thut, wie die gebotene Pflicht. Diese Hut und Umzäumung des Gesetzes bildet den . besten Maßfiab für den Ernst und die Liebe, die dem Gesetze selbst zugewendet wird, diesem Ernst und dieser Liebe zum emp gibt aber die »np.7 b9 ^ras mcan den prägnantesten Ausdruck. Deßhalb. lautet eine zweite Bestimmung über pa B'p’cssi v'tza^x *nB3 bi» av pX n? IHSBW tv SJ»D?6 *pXB> NVLVN (x 'VS rrm "S S"N MX) 1VVN „Man ißt und unterbricht sich im Essen vor der Dämmerung, denn man muß von dem wochentäglichen zu dem heiligen hinzu fügen, diese Hinzu - fügung hat aber kein gebotenes Maß. Wenn das Essen am Eref Jom-Kipur und sein Unterbrechen vor Jom-Kipur uns beide in gleicher Weise mit dem rechten Geiste und der rechten Gesinnung an den Jom-Kipur selbst herantreten lassen, wenn sie uns geloben lassen, den Jom-Kipur aus der Synagoge hinaus in's Leben zu nehmen und freudig dieses dem Diktat des Gottesgesetzes zu unterstellen, dann bewahrheitet es sich, daß schon vor Eintritt des eigentlichen Jom-Kipur: d'wim o'am 'ixsi aw nernp 123 (37iv natoi mx *ro „bereits die Heiligkeit des Tages begonnen, und die Pforten zur Barmherzigkeit Gottes sind geöffnet." X. ZeMKgZKKchrrchLsrr rmd TEespsrweuzsrr. Deutschland. Berlin/ 18. Sept. Wegen Aufreizung zum Klaffenhaß, Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Gesetze, Gotteslästerung und Beschimpfung der christlichen und anderer Religionsgesellschaften, standen zwei Anarchisten, der aus der Untersuchungshaft vorgeführte 25jährige (!) jüdische Redakteur Carl Julius Grunwald und der Ciseleur Jean Jmhof, dieser aus Mannheim, vor der 1. Ferienstrafkammcr des Landgerichts I. Es handelt sich um zwei Artikel, die in der Von Grunwald redigirten anarchistischsozialistischen Wochenschrift „Neues Leben" erschienen sind. In dem ersten Artikel unter der Ueberschrifr „Vom Mund zum Ohr" wird in einem Meinungsaustausch zwischen meinem Gottesgläubigen und einem . Atheisten der Gottesbegriff von atheistischen Standpunkt aus erörtert und bekämpft. Es wird nicht das Dasein Gottes negirt, sondern diesem Wesen werden verächtliche. Eigenschaften beigelegt. Es laufen dabei starke Ausfälle gegen den Gottesbegriff unter ebenso gegen Moses und Luther und die „angeblichen" Vertreter Gottes auf Erden, und es wird ausgeführt, daß das angebliche Leben im Jenseits nur in den Köpfen von Narren und schlechten Menschen herumspuke. Diesen Artikel hatte Grunwald allein zu vertreten, während für den zweiten, der mit der Unterschrift „Jmhof" versehen war, und die Unterschrift „Worte zur Befreiung" trug, auch der zweite Angeklagte zur Rechenschaft gezogen wurde. Jmhof bestritt entschieden. den Artikel verfaßt oder eingesandt zu haben und behauptete, daß hier ein Mißverständniß oder ein Mißbrauch seines Namens vörliegen müsse. Er sei zwar Anarchist, korrespondire aber nicht für das „Neue Leben". Der Angeklagte Grunwald behauptete, daß ihm der Artikel aus Mannheim mit der Randbemerkung zugegangen sei, ihn unter dem Namen „Jmhof" zu veröffentlichen, ferner, daß er den zweiten Angeklagten persönlich nicht näher kenne. In diesem zweiten Artikel werden die allgemeinen sozialen Verhältnisse erörtert und der Gegensatz zwischen den besitzenden und besitzlosen Klassen geschildert/ Der Staatsanwalt beantragte gegen Grunwald sechs Monate, gegen Jmhof drei Monate Gefängniß. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten Jmhof frei, da er dessen Verfasserschaft nicht für genügend nachgewiesen erachtete. Grunwald wurde wegen Gotteslästerung. Religionsbeschimpfung und Aufreizung, aber nicht wegen Aufforderung zum Ungehorsam, zu drei Monaten Gefängniß unter Anrechnung von einem Monat auf die Untersuchungshaft verurtheilt. Er wurde aus der Haft entlassen. Frankfurt a. M., 28. Sept. Der Rechtsanwalr und Notar Julius P l 0 t k e ist am Samstag nach längerer Krankheit im Alter von 46 Jahren gestorben. Plotke, jederzeit mildthätig und hilfsbereit, war nicht nur ein Freund aller Bestrebungen zu Gunsten der bedrängten russischen und rumänischen Juden, er nahm sich überhaupt der Armen an und wußte viel Noth und Elend zu lindern. Er entfaltete namentlich eine hervorragende Thätigkeit im Verwaltungsrath der „I. C. A." zu London und Paris, Baron Hirsch'sche Stiftung. Ferner war er Vorstandsmitglied des Deutsch-Jsr. Gemeindebundes, des Hilfsvereins für deutsche Juden in Berlin, der Großloge Vne-Vrith und zahlreicher Stiftungen. Sein reiches juristisches Wissen, das er namentlich in konsultativer Praxis und im Zivilvrozeß bethätigte, sowie sein persönliches liebenswürdiges Wesen sicherten ihm die Achtung und Liebe seiner Kollegen. Wer jemals Gelegenheit hatte, das selbstlose Wirken Ploires im Dienste echter Humanität zu beobachten, mußte ihn hochschätzen. Au3 Süddeutschland. Die Erwiderung des Herrn Ploni in Nr. 47 des „Franks. Jsr. Fam.-Bl." zwingt mich zu einer kurzen, sachlichen Replik. Mit welchem Rechte glaubt Herr Ploni annehmen zu dürfen, daß ich für die, von ihm in einem Beispiele, illustrirten Gemeinden eintreten will?.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.