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Der Israelit · 1903-09-29 · Heft 77-78 (29.9.1903) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 77-78 (29.9.1903)
Date
1903-09-29
Page
– (sequence 9)
Language
German
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44. Jahrgang. Iom-Aippur-Präludien .omssn dt 2iy rrnyDs mnn^i c'^san tn» 2-.p3 tossA m»* „Es ist Mizwo, am Rüsttag des Jom Kipur zu . essen und eine große Mahlzeit zu halten." (Orach Chajim Kap. 64, 91.) Dieses ist der einleitende Satz im Schulchan Oruch zu den Bestimmungen über Jom- Kipur. Auch der oberflächlichste Blick wird in dieser Vorschrift etwas geradezu Unverständliches erblicken. Von der Ueberwindung der Schlafsucht am ersten Selichottage bis zu den^dem freien Ermessen des Einzelnen anheimgestellten Entbehrungen in -den Tschuwo- Tagen, fordert fast jede Stunde für den Gewissenhaften körperliche Entbehrungen, und müßte konsequenterweise am letzten dieser Vorbereitungstage, am Erew- Jom-Kipur, dieses in gesteigertem Maße der Fall sein. Erhöbt wird die Unverständlichkeit dieser Bestimmung noch durch seine Quelle in Masechet Brachot (Fol. 8) npwß '21 2ij)3 vnntz NW712 »tob: rix cm'^1 2'?2 nmrn taafl fe “b ivitz x^x pjvr» niv»V2 xbm pjpno . . . 'i'pyi wn rwpro ib'xv 21327, vby »pimc „Geschrieben steht, „Ihr sollt am neunten des Abends Euch kasteien." Fastet man denn nicht erst am zehnten? Dieses spricht aber aus, wer um neunten ißt und trinkt, hat das Verdienst, wie wenn er am neunten und zehnten gefastet hätte." Ein Glück, daß unsere Reformer diese Talmudstelle nicht kennen. Wenn sie sie kennen würden. wer weiß, ob sie nicht nach bewährter Weise die unbequeme Kasteiung des 10. Tischri <• durch die Leckerbissen des neunten ersehen würden. ' Nein, wenn sie diese Talmudstelle kennen, in ihrer ganzen Tiefe erfassen und begreifen würden, dann würden sie den Jom-Kipur entweder ganz abschaffen, oder ihn ganz anders halten, denn eben diese eigenartige Bestimmung über den Eref Jom-Kipur wirft ein ganz neues Licht auf den Jom-Kipur selbst. Erft, das Essen am Eref Jom-Kipur verleiht dem Fasten am Jom- Kipur Werth undBedeutung. . Wenn der Jom-Kipur das wäre, wozu man ihn von mancher Seite gern machen möchte, ein Buß- und Bettag, eine Generalablaßinstitntion, die ein Freibrief für's ganze Jahr ausstellt, dann freilich müßte man schon am Tage vorher alles aufwenden, um ja in die richtige Paffionsstimmung zu kommen, und alles andere wäre da eher am Platze, als die awpa bi2rrtz mso mu?c2 rarvAu Der Jom-Kipur ist aber kein Vuß- und Bettag. „Es hatte Israel keinen so großen Jom- Tob wie Jom-Kipur" (Ende Taanith). Und wenn auch heute kein Hohepriester mehr opfert, kein Söir versöhnt, und kein rother Faden die Farbe der Reinheit annimmt, trotzdem hat auch heute der Jom-Kipur keinen anderen Zweck, als uns aus der trüben Gesunkenheit eines gottentsendeten Lebens, zu der reinen, lichten Höhe eines nach Gottes Willen'geregelten Daseins emporzuheben. Das ist Zweck und Bedeutung' aller ni-rv und des Jom-Kipur. Wohl bedarf vergangenes Unrecht der Sühne, wohl sind die Fasttage und die Tschubotage dazu nanwi b*n nn*& (Rambam, Hilch. Tanijot 1" 1), die W e g e zur Teschuba zu offnen, aber Selbstzweck ist dieses Fasten nicht, und Endziel der Tschuby, der Rückkehr zum göttlichen Willen ist die Kasteiung nicht. Es gibt vielmehr keine freudigeren, heitereren und glücklicheren Men- ‘ schen, als die, welche sich voll und ganz unter Gottes Gesetz stellen. Jeder Genuß und Besitz wird geadelt durch seine Verwendung nach Gottes Willen.' Was dem Menschen beim Genuß schaden kann, hatder Schöpfer der Menschenleiber und Geister in Seiner Gnade durch Seine Trefa- und Nfela-Verbote, durch die Jsure dam wchelev, von vornhereinzum' Genuß ausgeschlossen. Dieses das pflichttreue und ernst-freudige Erfassen des Gottesgesetzes ist das eigentliche Ziel jeder Kaporo und jeder Tschubo. Bevor wirdaher am Jom-Kipur mit einer sündigen Vergangenheit brechen, und eine neue Zukunft geloben, lehrt uns der Eref Jom-Kipur den Genuß als msfc Par ejreHence. Und wer diese Wahrheit richtig erfaßt, der wird aus dem 9. und 10. Tischri dieselbe Lehre ziehen Von diesem Gesichtspunkte aus dürfte sich auch der Umstand erklären lassen, daß unsere Weisen s. A. aus dem 2122 isnrA npwn eine zweite Lehre ziehen, welche mit der erstgenannten auf den ersten Blick in keinerlei '^ Zusammenhang zu stehen scheint, nämlich tz'nnv tpnpn by b'rü pö'Diep fxre ci' 'nP2Q iuproi (Joma 81 b. Siehe auch unter anderem zu n'x viatz Kap. 608, welcher das rnro p’Pöt? 'n *mi Ißetont.) „Man fastet schon, wenn es noch Tag ist, von hier lernen wir von dem wochentäglichen zu dem Heiligen hinzuzufügen." Also wird aus einem und demselben Worte die Pflicht des Essens und des Fastens am Eref Jom- Kipur gefolgert?! Und doch glauben wir, daß diese beiden Gebote uns dieselbe Wahrheit lehren, beide uns zeigen, daß der Gipfelpunkt aller irdischen Seligkeit, die Freude vor Gottes Angesicht ist. Nicht das macht das Gotteswort Israel zum Vorwurf, daß es nicht seinem Gotte gedient, sondern nrop2 *x \V rx map vb -.vm rinn 22b 2'v2i ..... daß wir nicht mit Freude und Liebe'

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