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Der Israelit · 1903-09-29 · Heft 77-78 (29.9.1903) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 77-78 (29.9.1903)
Date
1903-09-29
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Fleisch nicht mehr der religiösen Vorschrift entspricht. Artikel 10. Mit der Aufsicht über die Metzgereibetriebe und mit der Durchführung obiger Verordnungen sind die zuständigen Rabbiner oder die durch den Rabbiner eigens dazu angestellten Beamten betraut. Der Ober-Rabbiner des israelit. Consistoriums Unter-Elsaß AdolfUry, Ober-Rabbiner. Aus dem Distriktsrabbinat Burgpreppach. Nach kaum LWährigem, segensreichen Wirken wurde unser Rabbiner. Herr Dr. Naphtali Cohn, als Direktor des isr. Lehrerseminars in Köln berufen, wodurch der Posten eines Distriktsrabbiners in unserem Bezirk wieder neu zu besetzen ist. Bei dem häufigen diesseitigen Nabbinatswechsel sind die einzelnen Distriksgcmeinden wahlmüde geworden. Da es sich hier nicht, wie anderswo, um einen Prinzipünkampf Handels indem nur Kandidaten der streng-orthodoxen Richtung Aussicht haben, bringt man der Personalfrage kein besonderes Interesse entgegen. Mutatis mutandis — auch hier haben sich die alten, guten Gebräuche geändert. Die Herren Supplikanten machen ja zum Theil lanv- - auf, landab ihre persönliche Aufwartung, halten Predigten, wodurch reichlich Gelegenheit geboten ist, dieselben nach ihrer rhetorischen Begabung etc. kennen zu lernen. Für die Gemeinden, die an der Peripherie des Kreises wohnen, bedeutet eine Neuwahl meist große -Opfer an Zeit und Geld. Aus diesem Grunde wird für die bevorstehende Wahl der ernstgemeinte Vorschlag gemacht, durch eine Eingabe an die hohe, kgl. Kreisregiernna die Erlaubniß zu erwirken, die vom zuständi- . gen Vürgermeisteramte beglaubigten Stimmen der einzelnen Gemeindemitglieder durch einen Delegirten schriftlich abqeben zu dürfen. Außerdem wurde durch diesen Modus das häßliche Moment der Wahlbeeinflussung am Wahltage und am Wahlorte ' wegfallen, was wir als bedeutenden moralischen Gewinn ansehen würden. - Ursprüngen, 25. Sept. Nachdem der isr. Volksschullehrer, Herr S. Kissinger,25 Dienstjahre . seit seinem Seminaraustritte ausschließlich in der hiesigen Kultusgemeinde zugebracht hat, wurden ihm außer zahlreichen und werthvollen Geschenken durch einstimmigen Beschluß der Gemeindeverwaltung das. Ehrenbürgerrecht mit Diplom verliehen und durch den Herrn Bürgermeister Albert mit ehrender- Ansprache überreicht. Vns Süddeutschland. Ein Akt schönster Loyalität seitens eines thüringischen Landgerichts gegen-die religiösen Gefühle eines Israeliten verdient in diesen . Blättern verzeichnet zu werden. Der Kaufmann. H. N. aus M. in Bayern war auf Montag, 21. Septem-' her, Nachmittags 3 Uhr, als Zeuge vor ein thüringisches Landgericht geladen. Da dieser Tag der Rüsttag zum- Neujahrsfeste ist, hätte der Zeuge unmöglich mehr nach Hause reisen können. Abgesehen davon, daß man die heil. Festtage doch, wenn nur irgend möglich, im trauten Familienkreis verbringt, wäre für den Zeugen,aus der Nothwendigkeit, über die Feiertage am Landgerichtssitze weilen zu müssen, insoferne ein schwerer Gewissenszwang entstanden, als die Einrichtungen der dortigen Kultusgemeinde der Reformrichtung züneigen, der Zeuge aber auf streng orthodoxem Standpunkte steht. Unter genauer Aufführung dieser Momente wurde daher ein Gesuch an das Landgericht eingereicht. den Termin entweder zu verlegen oder am Montag Vormittags den Zeugen so rechtzeitig zu vernehmen, daß er noch nach Hause zurückgelangen könne. Die Vorladung war erst Freitag, den 18. September dem Zeugen ausgehändigt worden. Noch am selben Tage ging sein Gesuch ab und es wurde, in Anbetracht der Kürze der Zeit, um telegraphische Verbescheidung gebeten, zu diesem Zwecke auch 50 Pfg. Telegrammgebühren mitgesandt. Schon am anderen Tage, Samstag, den 19. September, erhielt H. N. folgende Depesche: „Der Termin wurde aufgehoben. Sie brauchen also am Montag nicht hierherzukommen. Landgericht." — Am nächsten Tage, Sonntag, den 20. September, erhielt er dann brieflich die Mittheilung, daß der Termin um acht Tage verlegt worden sei und er sich an jenem Tage, Nachmittags 3 Uhr, zur Zeugenvernehmung einzufinden hab< ' - Wie die Rücksichtnahme der Militärbehörden bei Einstellung jüdischer Soldaten auf den Versöhnungslag, so ist auch diese anerkennenswerthe Rücksichtnahme einer hohen Gerichtsstelle eine Wohlthat für das jüdische Empfinden. ' —L.— Ungarn. Tistafürcd, 21. Sept. Am vergangenen Sabbat weilte der Mitarbeiter dieser Blätter, Herr Dr. Hermann Klein als Gast in unserer Gemeinde. Derselbe wurde mit der Abhaltung eines Vortrages in unserer Synagoge beehrt. Herr Dr. Klein entsprach auch der Aufforderung und so hatten wir die Freude, von ihm sowohl mv'nin als auch einen formvollendeten deutschen Vortrag.zu hören. Der Vortrag hatte eine geradezu überwältigende Wirkung, da man die Ueberzeugung gewinnen konnte, daß gediegene talmudische Gelehrsamkeit mit klassischer deutscher Bildung vereinbar ist. Es ist wahrlich ein rühmliches Zeugniß für die Schule des Herrn Dr. Breuer zu Frankfurt a. M., aus der Herr Dr. Klein hervorgegangen ist, daß sie die bei uns für unüberbrückbar gehaltenen Gegensätze so trefflich zu verbinden versteht. - '

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