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Der Israelit · 1903-11-16 · Heft 91 (16.11.1903) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 91 (16.11.1903)
Date
1903-11-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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agEg«? des Angeklagten war. Der Vertheidiger warf ein, daß es sich doch hier um den Samstag handele, der für die Juden doch nicht zu den Wochentagen zähle, erhielt aber darauf die Antwort, daß der Samstag Nachmittag für die Juden -nicht' mehr als jeder Wochentag gelte. Der Staatsanwalt beantragte 14 Tage Gefängniß, der Gerichtshof zog aber in Betracht, daß das Vorgehen des Angeklagten sich gegen einen Vorgesetzten richtete, was besonders strafverschärfend wirke, und erkannte auf einen Monat Gefängniß. Posen, im Nov. Der „Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" veranstaltet am 17. November, Abends SV2 Uhr, im großen Saale des Apollotheaters eine Versammlung seiner in Stadt und Provinz Posen wohnenden Mitglieder. Diese Versammlung wird dadurch von besonderem Interesse sein, daß die beiden Vorsitzenden des Zentralvorstandes. Rechtsanwalt Dr. Horwitz und Justizrath Dr. Eugen Fuchs aus Berlin ihr Erscheinen zugesagt haben. Während Dr. Horwitz durch seinen vor einigen Jahren gehaltenen Vortrag hier bereits bekannt ist. wird Dr. Fuchs zum ersten Male in einer Posener Versammlung sprechen und in seinem Vortrage, dessen Thema „Aktuelle jüdische Fragen" lautet, u. a. auch, die Stellung des Zentralvereins zum Zionismus erörtern. Voraussichtlich wird diese Versammlung, zu der auch Gälte — Damen und Herren — willkommen sind, sich wie die früheren Veranstaltungen des Vereins der regsten Theilnähme aus Stadt und Provinz erfreuen. Essen a. Ruhr. Die israelitische Gemeinde hat zur Errichtung einer neuen monumentalen Synagoge ' ein ca. 3000 Quadratmeter großes Grundstück, in bester Lage, für den Preis von Ml. 180.000 erworben. Schon lange hat sich in der Gemeinde der Gedanke geregt, es müsse entsprechend der Zunahme der Gemeinde, auch ein neues Gotteshaus errichtet werden, weil die alte Synagoge in keiner Weise mehr den Bedürfnissen entsprach. Durch die Erwerbung des erwähnten Grundstückes ist das Streben zur Errichtung einer neuen Synagoge in die nächste Nähe gerückt. Gegenüber dem neuen Synagogenterrain wurde erst im vorigen Jahr der Grundstein zur Errichtung eines Gedenkbrunnens der hundertjährigen Zugehörigkeit Essens zum Königreich Preußen gelegt. Es bleibe nicht.unerwähnt, daß die Stadtverwaltung „Eyen" ' in wohlwollendster Weise als Käuferin für die israelit. Gemeinde eingetreten ist und selbst auf das ihr zuerst 'angebotene Grundstück zu Gunsten der israelitischen Gemeinde verzichtet hat. , A. K. ’• ' Karlsruhe, im Nov. Der auch in Ihrem Blatte ' njedergegebene Aufruf zur. Begründung des „Vereins, zur 'Wahrung .der Interessen des gesetzestreuen Judenu thum'5 in 'Äaden" hat. M.vorauszusehen war. Anstoß zu lebhaften Auseinandersetzungen gegeben, welche je nach der ^religiösen Stellung der sich Aeußernden zustimmend oder ablehnend lauten. In der Nummer II seines Verordnungsblattes nimmt nunmehr der Oberrath selbst das Wort, indem er die nachstehende, vom - 26. v. Mts. datirte, von Herrn Ministerial-Kommiffär 1 Becherer Unterzeichnete „Bekanntmachung, Angriffe auf die Landessynode und ihre geordneten Behörden betreffend," an die Synagogenrathe des Landes erläßt: „Von einer .Anzahl Personen ist ein Aufruf verbreitet und auch dem Unterzeichneten Ministerialkommissär zugesendet worden, worin zur Gründung eines „Vereins zur Wahrung der Interessen des gefetzestreuen Judenthums in Baden" aufgefordert wird. Gegenüber den in diesem Schriftstück mit mehr oder weniger Sicherheit ausgestellten, den Entwurf eines neuen Gebetbuches betreffenden Behauptungen sehen wir uns veranlaßt, Folgendes zu erklären: 1) Es ist nicht wahr, daß „der Oberrath es für gut befunden hat. das Werk der Oeffentlichkeit vorzuenthalten, bis es der Synode unterbreitet ist." Im Gegentheil soll der Entwurf des ersten Bandes, sobald er fertiggestellt ist, was frühestens in Jahresfrist der Fall sein wird, veröffentlicht und den weitesten Kreisen Gelegenheit gegeben werden, sich über den Entwurf ein Urtheil zu bilden, bevor er an die Synode gelangt. 2) lieber die Annahme des Entwurfs wird die aus allgemeinen Wahlen hervorgehende Synode, jedoch keineswegs schon in ihrer nächsten Tagung Beschluß zu fassen haben. Im Schoße des Oberraths sind über die dereinstige Einführung des neuen Gebetbuches in Synagoge und Schule noch keinerlei Beschlüsse gefaßt worden. Es muß indessen darauf hingewiesen werden, daß bereits in den Erläuterungen zu dem Rundschreiben des Qberraths vom 7. Oktober 1897 über die Aufgaben der obersten Organe der Landessynode auf innerkirchlichem Gebiete (Verordnungsblatt Seite 88) ausgesprochen ist, daß diejenigen Gemeinden, welche in der althergebrachten Form des Gottesdienstes ihre Befriedigung finden, durch das neu abzufassende Gebetbuch in keiner Weise gestört, werden, vielmehr auch sie für die ihnen passende Form des Gottesdienstes „möglichst ausgiebige Unterstützung" erhalten sollen. Weiter bestimmt aber der 8 19 der Synodalordnung, daß selbst „Beschlüsse der Synode, welche Form oder Inhalt der Gottesdienste zum Gegenstand haben oder Aenderungen sonstiger, dermalen zu Recht bestehender religiöser Gemeindeeinrichtungen bezwecken, in den einzelnen Gemeinden nicht gegen deren Willen durchqeführt werden sollen." Nach alledem ist es ausgeschlossen, daß Oberrath oder Synode das neue Gebetbuch irgend einer religiösen Richtung gegenüber zu einer Vedrängung der. Gewissenmiß- . brauchen werdend Im klebrigen, enthält.der Aufruf zwar eine Reibe schwerer Vorwürfe gegen die geordneten Organe der Landessynode^ insbesondere den Oberrath, über deren Tragweite sich die Unterzeichner, wohl selbst .nicht genügend klar geworden sind, aber keine Thai-.

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