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Der Israelit · 1903-09-07 · Heft 71 (7.9.1903) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 71 (7.9.1903)
Date
1903-09-07
Page
– (sequence 6)
Language
German
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solche Personen, welche sich neben der technischen Befähigung über ihre Bestallung als Schächter durch die z u st ä n d i g e Kirchenbehörde a u s w e i - s e n." Darnach hat die Polizei denjenigen, die seither unbefugt schächteten und zwar mit oder ohne „das Handwerk zu legen." Die angeführte Minist. Verfügung zeigt wieder einmal die Liberalität der württembergischen Negierung, die den Wünschen der Vertreter der isr. Religion bereitwillig entgegenkommt, in hellstem, schönsten Lichte, beweist aber nicht weniger, wie ernst es der isr. Oberkirchenbehörde darum zu thun ist, in Württemberg eine geordnete Schechita durchzuführen, und wie klug sie ihre Maßnahmen zu treffen weiß. Von Interesse sind auch die folgenden Paragraphen des Erlasses der isr. Oberkirchenbehörde. Sie seien wörtlich angeführt: 8 7. »Jeder Schächter hat die zur Ausübung seines Amtes erforderliche Kenntniß des Ritualgesetzes in ausreichendem Maße sich zu erhalten, eines sittlichreligiösen Lebenswandels sich zu befleißigen und alles zu vermeiden, was das Vertrauen in seine rituelle Gewissenhaftigkeit erschüttern könnte." § 8. „Der Schächter, wie das ganze Schächtwesen einer Gemeinde stehen unter Aufsicht des zuständigen Rabbiners. Derselbe hat die Pflicht, sich zu vergewissern, daß der Schächter dauernd sowohl die wissenschaftliche und technische Befähigung, als auch die religiöse Vertrauenswürdigkeit besitze. Im entgegengesetzten Falle hat er die Amtsentsetzung des Schächters herbeizuführen." 8 12. „Gegen die Verfügungen des Rabbinats steht dein Schächter das Beschwerderecht an die Oberkirchenbehörde zu." Das ist durchaus gerechtfertigt; deun auch ein Rabbiner kann irren. Wir vertrauen auch dem Gerechtigkeitsgefühl der Behörde, daß es in strittigen Fällen das Nichtige treffen wird, weil die Behörde rein sachlich und nicht durch die Brille persönlicher Voreingenommenheit die Dinge betrachten wird. Spatz. Italien. Nom, im Sept. (Ein Zirkular des italienischen Kriegs Ministers Ottolen g h i.) Ein jüdischer Kriegsminister dürfte selbst nicht antisemitisch durchseuchten Deutschen von allen Widersprüchen in sich selbst der größte zu sein scheinen. Hält man bei uns ja schon , einen jüdischen Korporal und nun gar einen jüdischen Leutnant für eine Unmöglichkeit, obwohl man, wie Jedermann weiß, mit dem jüdischen Major Burg als Lehrer an der Artillerieschule und mit dem jüdischen Major Professor Lazarus als Lehrer an der Kriegsakademie und im Kriege wenigstens mit so manchem jüdischen Offizier, im Auslande auch mit jüdischen Generalen, keine schlechten Erfahrungen gemacht hat. Aber ein jüdischer Kriegsminister! Nun in Italien ist ein echter und rechter Jude Kriegsminister. Er muß schon ein ganz bedeutender Fachmann gewesen sein, wenn er zum Gouverneur des italienischen Kronprinzen, des jetzigen Königs Viktor Emanuel, und später zum Kriegsminister ausersehen worden ist. Wie er aber als Kriegsminister auf das Wohl der Soldaten bedacht ist, das zeigt so recht ein Cirkular, in welchem er die Aufmerksamkeit der Behörden auf die Häufigkeit der Selbstmorde in der Armee lenkt. Herr Ottolenghi spricht da nicht sowohl als Fachmann, sondern vielmehr wie ein um seine Kinder besorgter Vater. Er ermahnt die Offiziere und Unteroffizere, mit besonderer Sorgfalt darüber zu wachen, die Stimmung der Soldaten gut zu erhalten, indem sie sich um sie bekümmern, ihre Bedürfnisse kennen lernen, für ihre Gesundheit Sorge tragen. „Der Vorgesetzte, heißt es dann weiter, der sich auf diese Art die Liebe seiner Untergebenen zu gewinnen weiß, wird auch die Disziplinarvergehen verhüten können und somit die Strafen, die auf sie folgen, welche Strafen oft dazu beitragen, reizbare Charaktere aus dem Gleichgewicht zu bringen. Das Ministerium wiederholtdarum den Militärbehörden die in dieser Angelegenheit schon im vorigen Jahre gegebenen Anweisungen und fordert dringend auf, darüber zu wachen, daß die Vorgesetzten den Soldaten gegenüber mit Wohlwollen Vorgehen, ohne Schwäche, aber auch ohne übertriebene Strenge und ohne je jene väterlichen Gefühle und Umgangsformen zu verlieren, zu denen der Vorgesetzte im Verkehr mit dem Untergebenen verpflichtet ist. Vor allem ist auch das Naturell und der Charakter der Soldaten zu achten und auch ihre Familienverhältnisse; die Kenntniß dieser Umstände ist nöthig. um gelegentlich den Untergebenen Helsen oder rathen zu können und ihnen gegenüber jene Rücksicht zu üben, die durch besondere Verhältnisse geboten sein kann. Vor allem sind es schwächliche und anormale Individuen, die zum Selbstmord neigen, und es ist deßhalb strenge Pflicht, sich dieser besonders anzunehmen und ihren persönlichen Umständen besonders Rechnung zu tragen." Man meint, aus diesem Zirkular die bei den Juden bekanntlich sehr weit gehende Familienliebe, Werthschätzung des Lebens, Fürsorge für die Angehörigen herauszulesen. Vielleicht toäre es gut, wenn sich andere Kriegsminister den jüdischen Kriegsminister Italiens in dieser Beziehung zum Muster nähmen. Die betreffenden Armeen würden sicherlich nicht schlecht dabei fahren, und Eltern würden ihre Söhne bei solcher Fürsorge weniger Mißhandlungen und deren Folgen ausgesetzt wissen.

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