Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 71 (7.9.1903)
- Date
- 1903-09-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2449890-2449957--59007-2523451- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
44. 3-chrgattg 'JJJ ’g’*. Ein ' KenLrak-Hrgan für das orthodoXe Zudenthum. Begründet von Nr. Dehnrsnn in MtNlnz. Montag, den Sin Aintsjubiläum. Frankfurt a. M., 4. September. „Im September dieses Jahres blickt unser allverehrter, um unsere Gemeinde und das gesummte Judenthum hochverdienter Herr Rabbiner Dr. Markus Horovitz auf eine 25jährige gesegnete Amtsthätigkeit in unserer Vaterstadt zurück." So beginnt ein Rundschreiben, das ein zur Feier dieser Thaisache entstandener Festausschuß an die Gcmeindemitglieder und sonstigen Interessenten vor einigen Tagen versendet hat, und das für kommenden Samstag, Sonntag und Montag Festgottesdienst, akademische Feier und Festmahl verkündet. Wenn wir uns anschicken, die Wirksamkeit dieses Mannes ivährend der letzten 23 Jahre sine ira et Studio zu beleuchten, so müssen wir zunächst den Blick auf den Ausgangspunkt der Frankfurter Tüätigkeit Horovitz' lenken. Es war eine in der Geschichte des deutschen Judenthums stürmisch bewegte Zeit, in welche die Berufung Dr. Horovitz' fiel. Dank der unermüdlichen. Thätigkeit großer Männer in Israel — wir nennen nur S. R. Hirsch und Dr. Lehmann — war eben im preußischen und hessischen Landtage das Gesetz angenommen worden, welches von dem strenggläubigen Juden den Zwang nahm, einer Gemeinde angehören zu müssen, die seiner religiösen Ueberzeugung zuwider war. Bestürzung ergriff die Neformhelden, und speziell in Frankfurt a. M. wirkte die Ankündigung des sogenannten Austrittsgesetzes wie eine Bombe. Hatten sich ja hier schon die Gesetzestreuen seit dem Jahre 1831 zu einem eigenen Gemeinwesen, der „Israelitischen Religionsgesellschaft" vereinigt, und es lag die Gefahr nahe, daß nunmehr, da kein staatlicher Zwang mehr vorhanden war, alle noch ir- 15. Elttl 5663 September 1903. i gendwie religiösen Elemente sich vollständig von der Hauptgemeinde loslösen und der Religionsgesellschaft anschließen würden. Da geschah etwas Unerhörtes. Derselbe Gemeindevorstand, der bisher in skrupelloser Weise jede wahrhaft religiöse Bestrebung im Keime zu ersticken gewußt, der für die in treuer Anhänglichkeit an dem Glauben ihrer Väter Verharrenden nur ein mitleidiges Lächeln gehabt hatte, entdeckte auf einmal sein jüdisches Herz und verkündete, daß er geneigt seß den Frommen Konzessionen zu machen, und für ihre religiösen Bedürfnisse zu sorgen. Der Mantel, den der Wind dem Wanderer nicht entreißen konnte, hatte wieder einmal die Sonne weggenommen. Also, man beschloß zunächst, einen frommen Rabbiner zu berufen, wohlbemerkt nicht aus Menschenliebe, sondern aus ganz gewöhnlicher Geschäftsberechnung. Nicht leicht jedoch war es, einen befähigten Rabbiner zur Annahme der Stelle zu. bewegen, da die irgendwie in Betracht kommenden Persönlichkeiten rundweg ablehnten, weil sie davor zurückschreckten, dem in Frankfurt a. M. wirkenden Meister des Judenthums, Samson, Raphael Hirsch s. A., und seiner viel bewunderten Gemeindeschöpfung sich feindlich zu zeigen. Bekannt ist ja jene Aeußerung eines süddeutschen Rabbiners, der erklärte, er wolle lieber mit Weib und Kind betteln gehen, als einem Samson Raphael Hirsch entgegentreten. Schon schien es, als ob es überhaupt nicht gelänge, eine geeignete Persönlichkeit zu finden, als aus der Versenkung der Rabb. Dr. Horovitz in Gnesen auftauchte, welche Einflüsse bei dieser Berufung mitwirkten, ist bis heute unbekannt geblieben. Also Herr Dr. Horovitz nahm an. Es ist begreiflich, daß die Israelitische Religionsgesellschaft mit nicht geringer Besorgniß für die Zukunft erfüllt wurde. Denn wenn sie auch über einen Stamm treuer Mitglieder verfügte, so barg sie — wie dies wohl auch bei den übrigen Religionsgesellschaften der Fall — eine Reibe „gemäßigter" Frommen in sich, und wie leicht