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Der Israelit · 1903-08-24 · Heft 67 (24.8.1903) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 67 (24.8.1903)
Date
1903-08-24
Page
– (sequence 9)
Language
German
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44. Jahrgang. 3 Von M. Bachenheimer. kluss Ns der EesWte dn Ade« zll'Wükg.^ Als am 23. Januar 1849 die Regierung zu Lüneburg bekannt gab, „daß die Beschränkungen der Juden hinsichtlich der Gewerbe, betreffs Erwerb von Grundeigenthum als aufgehoben anzusehen sind," da Hai keiner, sei es Jude oder Christ, auch nur im entferntesten vermuthen können, daß etwa hundert Jahre früher ein Bürgermeister in Harburg gewohnt hat, der nach Maßgabe seiner Kräfte ein Beschützer und Förderer der Juden gewesen ist. Und da sich dieses der Kenntniß bis heute entzogen hat. so wollen wir den Namen dieses Mannes und sein Verhalten den. Juden gegenüber der Nachwelt erhalten; er heißt: H. Hansing. Zwar sind die Blätter vergilbt, aber ihre Sprache ist rein und edel. Sie reden von seinem unerschütterlichen Rechtsgefühl, preisen seine Vorurtheilslosigkeit und rühmen seine Charakterfestigkeit. Diese Eigenschaften strahlen auch dann, wenn er mit dem „Hohen Rath der Juden wegen in Kollision geräth. Denn das einKal gegebene Wort galt ihm als heilig und unverbrüchlich. Folgende, aktenmäßig feststehende Thatsache möge dies beweisen. Die Stadt Harburg, in die Wirren des 7jährigen Krieges mit hineingezogen, war am 3. September 1757 von den Franzosen besetzt worden. Dadurch erwuchsen der Stadt Unkosten, die sie aus ihren eigenen Mitteln zu bestreiten nicht in der Lage war; galt es doch, ein Kapital von 1600 Rthlr. aufzubringen, „Es war aber kein Christ zu finden, welcher solches herzvgeben, Lust hatte," sagt Hansing und von sich selbst gesteht er: «Ich selbst, wenn ich das Geld gehabt, würde Bedenken dabei getragen; denn wer versprach uns ein so baldiges Ende unserer Qual und feindlichen impositioneu!" In dieser Zeit der Noth und Bedrängnitz erstand ein Netter der Stadt in der Person des Schuyjuden Simon Behrens. Dieser erbat sich, das Kapital zu 4 pCt. Zinsen herzugeben, jedoch mit der Bedingung: „Die Hoch- und Wohl-Edlen mögen zur Erkenntlichkeit bei Königlich Hoher Landesregierung bewirken, daß mein Wohnhaus, welches ich allhier in Harburg bekanntlich unter eines Schiisler Namen erkauft, mir am meinen eigenen Namen im Stadt-Lagerbuche zugeschrieben werden solle." Nachdem Bürgermeister und Rath diese.. Bedingung angenommen hatten, ' wurde nunmehr das Geld ausgezahlt. *) Nachdruck nur mit Erlaubniß des Versagers gestattet. Etz ist ein Zeitraum von zwei Jahren vergangen, ohne daß „Hoher Rath" sich anheischig gemacht hätte, sein Versprechen einzulösen; aber auch von Seiten B. ist nichts geschehen, was erkennen ließe,. daß er inzwischen auf die Erfüllung dieses Versprechens gedrängt hätte. Vielleicht waren es die Kriegswirren, die Behrens zur Nachsicht mahnten, oder vielleicht schien es ihm überflüssig, da zu erinnern, wo ein gegebenes Wort als unverbrüchlich gelten sollte. Genug, es geschah von Seiten des Raths nichts. Am 31. März 1769 richtet Simon Behrens ein Memorial an Bürgermeister und Rath, in demselben schreibt er: „Als ich am 14. Februar 1757 Ew. Hoch- und Wohl-Edlen und dem Königlichen Amtsgemeinschaftlichen ein Kapital von 1600 Rthlr. zur damals höchst nothwendigen Bestreitung der französischen Forderungen aus. meinen Mitteln hergeliehen, so haben Ew. Hoch- und Wohl-. Edlen mir erinnerlichermaßen dabei unter , anderm stipulirt..." es folgt die bereits erwähnte Bedingung. Zum Schluß bittet er um ein Atetest über die ihm gemachte Zusicherung, damit ihm die Möglichkeit gegeben sei, sich wegen Uebertragung des Hauses auf seinen Namen an Königliche Landesregierung wenden zu können. Man sollte nun glauben, daß die damaligen Rathsmitglieder ohne weiteres des gegebenen Versprechens sich erinnert hätten, zumal erst zwei Jahre darüber verflossen waren. Allein, man wird sehen, daß die Sache nicht so glatt verlief, als man hatte erwarten dürfen. Denn bei den meisten betheiligten Herren schien eine bedenkliche Gedächtnißschwäche eingetreten zu sein. Die meisten konnten sich ihres Wortes nicht mehr entsinnen. Einer derselben meinte: „Der Jude mag indessen zufrieden seyn, wenn ihm seine Zinsen richtig ausgezahlt würden." Der Zolleinnehmer C. M. Lese- - mann verstieg sich zu der Behauptung: „Wenn der Jude die Freyheit bekehme, so würde das Capital so Verzinset, das es der gantzen BUrgerschafft auf ewig Schmerzen würde" u. s. w. Diesen Aeußerungen gegenüber steht die wohlthuend wirkende Kundgebung des damaligen Bürgermeisters Luther. Hatte er schon am 10. April 1769 seine Meinung dahin ausgesprochen, „daß, was in der Noih versprochen, auch befolget werden muß," so unterläßt er es auch nicht, zwei Tage später ein Memorial abzusassen, aus dem einiges angeführt sei: „Wären mir die betrübten Umstände vom Ende des 1757. Jahres nicht noch so erinnerlich und drückend, so möchte ich eben die Sprache führen, wie die Kollegen thun; allein die bekannten Umstände haben die Sache verändert, und da wir in Noth waren, so mußte man nach-

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