Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 66 (20.8.1903)
- Date
- 1903-08-20
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2446951-2449890-2449952--58899-2523338- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
den nach kurzer Debatte, bei der Heß- Ellwangen j Einführung von Bezirksvereinen, Mayer-Stuttgart Ermöglichung der Mitgliedschaft nicht seminaristisch Gebildeter verlangt hatten, nach der Fassung des Entwurfes angenommen. Bei § 19 und 20 (Unterstützungen) weicht der Korreferent mehrfach vom Referenten ab. Ersterer verlangt, die Hälfte der Jahreszinsen sollen zum Kapital geschlagen, für die Verwaltung ein Betriebskapital festgesetzt und ein Jahresetat gefertigt werden. Spatz- Affaltrach weist nach, wie unpraktisch, ja gefährlich dieser Antrag sei, beantragt iiber § 19, Abs. 1, getrennte Abstimmung, bei der die Fassung des Entwurfs gegen die Stimme Pappenheimers angenommen wurde. Zu 8 19, Abs. 2. schlug Pappenheimer noch vor, den einjährig-freiwillig dienenden Vereinsmitgliedern ein Darlehen bis 1000 Mk. zu gewähren und einer zu gründenden Sierbekaffe eine Jahres-Subvention zu geben. Während der erste Antrag einstimmig angenommen wurde, wurde der andere abgelehnt. Ohne wesentliche Aenderung wurden sodann die 88 21—31 des Entwurfes angenommen. Nur bei 8 26 fand eine lebhafte Debatte statt. Entwurf und Referat verlangen, daß Mitglieder, welche im Auslande Anstellung finden, ihr Mitgliedsrecht verlieren. Der Korreferent verlangt das Gegentheil. Spatz- Affaltrach betont, der Verein heiße „Verein isr. Lehrer Württembergs" und erhalie sein Geld von württemb. isr. Gemeinden zur Unterstützung württemb. Lehrerfamilien. Im Interesse der württembergischen Lehrer müsse der Antrag des Korreferenten abgelehnt werden. Preßburger-Cregkingen macht den Vermiitlungsvorfchlag: „Doch steht es dem Vorstand ftei, auf Ansuchen ausnahmsweise den Wegziehenden das Mitgliedsrecht zu belassen.* Dieser Antrag wurde angenommen. In der Schlußabstimmung würde das ganze Statut mit allen gegen drei Stimmen angenommen, der Einführungstermin auf 1. April 1904 festgesetzt. Die Redaktion besorgen Hähnlein-Halle und Spatz-Affaltrach. Beim Mittagessen toastirte Preßburger. auf den König und die Königin von Württemberg, Spatz auf Herrn Dr. Fiegel, letzterer auf den württembergischen Lehrerverein. Wegen vorgeschrittener Zeit konnte Punkt 3 der Tagesordnung: Reviston des Bibelunterrichts (Müller's kleine Bibel), Referent Spatz, nicht mehr erledigt werden. Spatz zeigte aber die Vorzüge des MLller'schen Lehrbuchs und rieth zur Einführung desselben. Beschluß: Material dem Vorstand zu überweisen. Verschiedene-Wünsche und Anträge (so z. Veisp. bessere Bezahlung der Kirchendienste isr. Volksschullehrer, resp. diesbezügliche Eingabe an's Ministerium, nachdem die isr. Oberkirchenbehörde auf eine diesbezügliche Eingabe nicht antwortete, die Schächtfrage, Einführung eines Minimalbelohnungssatzes für Chewrohschiurim) wurden dem Vorstand zur Weiterbehandlung iibergeben. Spatz, Lehrer. SLGASMVSVMttrLMNL tttti» DslIVSMÄiNÄ. Man nimmt das Gute, wo man es findet. So dachte ich beim Durchlesen einer Ministerialentschließung vom 14. Juli 1903, veröffentlicht in Nr. 21 des bayerischen Ministerialblattes für Kirchen- und Schulangelegenheiten, die ich nachstehend im Wortlaute folgen lasse: „Das städtische Arbeitsamt München hat sich in den letzten Jahren mit der Vermittlung von Lehrlingsstellen für die aus der Volksschule zu entlassenden Schüler befaßt und im Zusammenwirken mit der Ortsschulbehörde und dem Lehrpersonale sehr günstige Erfolge erzielt. Die Schüler der Münchener Volksschulen werden nämlich von ihren Lehrern rechtzeitig vor der Schulentlassung auf die hohe Bedeutung einer geeigneten Berufswahl, wie auch auf die unentgeltliche Vermittlungsthätigkeit des Arbeitsamtes aufmerksam gemacht und angewiesen, auch ihre Eltern oder Vormünder entsprechend zu verständigen. Jenen Schülern, welche demgemäß die Vermittlung des Arbeitsamtes zur Erlangung einer passenden Lehrstelle in Anspruch nehmen wollen, werden vom Lehrpersonale die erforderlichen Gesuchsformulare unentgeltlich verabfolgt und die nöthigen Anleitungen zur Ausfüllung dieser Formulare ertheilt. Hierbei suchen die Lehrer dahin zu wirken, daß die Schüler im städtischen Arbeitsamte — wenn immer thunlich — persönlich mit ihren gesetzlichen Vertretern erscheinen. Die Gesuchsformulare werden den Schulbehörden vom Arbeitsamte kostenlos zur Verfügung gestellt. Gelegentlich der Ausfüllung der Formulare ist dem Lehrpersonale die Möglichkeit geboten, in geeigneten Fällen durch Zusätze über die Eigenschaften des Nachsuchenden die Thätigkeit des Arbeitsamtes im Interesse deS Schülers zu unterstützen. Es erscheint wunschenswerth, daß ein ähnliches Verfahren auch bei den übrii gen Arbeitsämtern des Königsreiches eingeschlagen