Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1903-08-20 · Heft 66 (20.8.1903) · page 27

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 66 (20.8.1903)
Date
1903-08-20
Page
– (sequence 27)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2449890-2449952--58900-2523339
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1475 werde. Das K. Staatsministerium des Innern hat in diesem Sinne bereits durch die K. Regierungen die Arbeitsämter anweisen und insbesondere auf ein geeignetes Zusammenwirken mit der Schule aufmerksam machen lassen. Die Fürsorge für die schulentlassene Jugend stellt zweifellos einen bedeutenden Erziehungsfaktor dar. Es besteht daher auch vom Standpunkt der Unterrichtsverwaltung ein in den Aufgaben der Schule selbst begründetes Interesse, die Bestrebungen, welche auf die Regelung der Lehrlingsvermittlung abzielen, möglichst zu unterstützen. Demgemäß ergeht an alle Schulbehörden und das gesammte Lehrpersonal der Volksschulen die Aufforderung, nach dem Vorgänge der Schulbehörden und des Lehrpersonals in München gemeinsam mit den Arbeitsämtern auf eine geordnete Lehrlingsvermittlung nach Kräften hinzuwirken. Das Lehrpersonal der Volksschulen wird cs stch insbesondere angelegen sein lassen, die Schüler über die Bedeutung und Wirksamkeit der Arbeitsämter zu belehren und — soweit sie eine Lehrlingsstelle zu erhalten wünschen — zur Benützung der Vermittlung dieser Aemter zu veranlassen. Weiters wird es Aufgabe der Lehrer sein, die Anmeldungsformulare, welche sie vom nächstgelegenen Arbeitsamte unentgeltlich beziehen können, den Schültrn zu verabfolgen und dieselben bei der Ausfüllung der Formulare entsprechend zu unterstützen. Schließlich wird das Lehrpersonal die Vermittlungsthätigkeit der Arbeitsämter in geeigneten Fällen auch durch Aufschlüsse über die für die Berufswahl wichtigen Eigenschaften und Fähigkeiten der Schüler zu fördern und zu erleichtern haben. Besondere Rücksicht ist darauf zu nehmen, daß die Schüler rechtzeitig von der Vermittlung der Arbeitsämter verständigt werden und daß der Eintritt in die Lehre sich womöglich unmittelbar an die Schulentlassung anschließen kann. Diese Mitwirkung der Schule ist nicht etwa nur auf die Orte beschränkt, welche Sitz eines Arbeitsamtes sind. Die Wirksamkeit der Arbeitsämter erstreckt sich über den Bezirk der Gemeinden des Sitzes der Arbeitsämter hinaus auch auf deren nähere und weitere Umgebung, da die Aemter nicht nur die wirthschaftlichen Interessen der Städte fördern, sondern in gleicher Weise den Bedürfnissen der Landbevölkerung dienen sollen. Hiernach ist auch den Schulbehörden und dem Lehrpersonal jener Orte, welche kein Arbeitsamt besitzen. die Möglichkeit geboten, im Zusammenwirken mit dem nächsten Arbeitsamte eine geordnete Lehrlingsvermitilung zum Nutzen der schulentlassenen Ju-H gend anzubahnen und durchzuführen." Gewiß hat jeder Lehrer an den ferneren Schicksalen seiner ehemaligen Schüler das lebhafteste Jnieresse, gewiß wird er denselben die besten und geeignetsten Lehrstellen wünschen und zu verschaffen bemüht und bestrebt sein; der jüdische Lehrer hat aber noch «in ganz besonderes, heiliges Interesse, insofern er doch jeden seiner Schüler in religiösem Aause untergebracht wisten möchte, in solchen Stellen,'wo besonders der Schabbos noch strenge beobachtet und gefeiert, wo dem Personal die Heilighaltung des Ruhetages ermöglicht, ja zur Pflicht gemacht wird. Wie die Arbeitsämter, von denen die Regierungsentschließung spricht, dem allgemeinen Bedürfnisse dienen, so haben wir ja wohl auch Vereine und Institutionen, welche die Sabbatheiligung von Angestellten, Gehilfen, Lehrlingen etc. bezwecken; ihre Wirksamkeit ist aber beschränkt, ihre Erfolge sind nicht sehr groß, ein Zeichen, daß in ihrer Organisation noch manche Verbesserung möglich und nöthig ist. Ohne mich hier jedoch auf organisatorische Fragen einzulassen, möchte ich nur versuchen, darzuihun, wie die Anregungen, welche die Ministerialentschließung für die Arbeitsämter im allgemeinen bietet, von den Schomre-Schabbos-Vereinen und derartigen Institutionen auch mit Erfolg und zum Segen der jüdischen Interessenten, also aller wahrhaft glaubenstreuen Glaubensbrüder ausgenützt werden könnten. Es wäre auch hier in allererster Linie der Versuch zu machen, die jüdischen Lehrer in den Kreis der thätigen Faktoren einzubeziehen, denn diese dürften sich sehr bald als thatsächlich sehr wichtige Faktoren erweisen. Zunächst ist der Lehrer schon durch seinen Unterricht am besten im Stande, den Kindern die Wichtigkeit und Bedeutung der Materie nahe zu bringen und auch auf die Eltern hat er einen nicht zu unterschätzenden Einfluß. In den weitaus meisten Landgemeinden ist der Lehrer die Vertrauensperson seiner Gemeindemitglieder, bei ihm erholt man sich Rath und Aufschluß und es dürfte wohl höchst selten Vorkommen, daß ein Kind irgendwo untergebracht wird, ohne daß der Lehrer vorher verständigt und zu Rathe gezogen worden wäre. Leider ist nur der Lehrer nicht immer in der Lage, seine Vorschläge, Ermahnungen etc. in die That und Ausführung umsehen lassen zu können, da sein Einfluß, vielfach auch seine Beziehungen, nicht weit über das Grenzgebiet seines Wirkungsortes hinausreichen. Umsomehr sollten daher die beregten Vermittlungsstellen die Lehrer als Beihilfe zu gewinnen bestrebt sein. Nehmen wir an, ein Vater stehe vor dem Zeitpunkte, da er sein Kind hinaus in die Lehre geben muß. Er macht dem Lehrer von seinen Planen Mittheilung. Dieser sieht sich aus diversen, besonders religiösen Gründen veranlaßt, abrathen zu müssen. Natürlich wird der Vater sagen: ..Ja, Herr Lehrer, wenn Sie etwas besseres wissen, werde ich Ihnen gerne folgen." Was aber kann der Lehrer nun thun? Nicht mehr, wie jeder andere Privatmann auch, meistens kommt nichts dabei heraus. Würden aber die einschlägigen Vereine dem Lehrer rechtzeitig, etwa gegen Ende des Schuljahres, entsprechendes Material zu Gebote stellen, nachdem vielleicht vorher derselbe in un-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.