Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 66 (20.8.1903)
- Date
- 1903-08-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1453 sident der Gemeinde, ließ es sich nicht nehmen, .dem Todten. indem er das Erdsäckchen in den Oraun legte, den letzten Liebesdienst zu erweisen. England. London, 16. Aug. (Der Bericht der Fremden ko m Mission.) Die zum Studium der Fremdenfrage von der Regierung eingesetzte Kommission hat am 12. August im Unterhaus ihren Bericht cingebracht. Aber schon Tags vorher gelang es — zum nicht geringen Aerger der Regierung — dem jungen, strebsamen „Daily Mail", einen Auszug aus diesem Berichte zu veröffentlichen. Wir geben im Nachfolgenden das Wesentlichste aus diesem Bericht in kurzen Zügen wieder, indem wir uns Vorbehalten, diese ganz speziell für uns Juden überaus wichtige Materie demnächst ausführlich zu behandeln. Die Kommission setzte sich bekanntlich aus sieben Mitgliedern zusammen: nämlich dem Lord James of Hereford als Vorsitzenden, Alfred Lyttelton. Lord Rothschild, Sir Kenelm Digby, William Wallance, Mr. Normann und dem bekannten Antialienisten Sir Evans Gordon. Di«» Aufgabe der Kommission war: 1) Charakter und Umfang der angeblich durch eine unbehinderte Fremden-Einwanderung entstandenen Schwierigkeiten zu studiren. 2) Die zur Einschränkung und Ueberwachung der Fremdeneinwanderung in anderen Ländern getroffenen Maßnahmen zu studiren. 3) Mittel und Wege anzugeben, um die eventuell durch die Fremdeneinwanderung in England hervorgerufenen Unannehmlichkeiten zu beseitigen. Die Kommission hat nun seit dem 24. April 1902 im Gan* zen 49 öffentliche Sitzungen abgehalten und dabei 375 Zeugen vernommen. Das Ergebniß war, daß die Kommission herausgefunden hat, daß durch die Einwanderung der Fremden dem englischen Volk wenig oder gar keine Schwierigkeiten erwachsen. Die Kommission konnte den nach England eingewanderten Fremden „ein glänzendes Zeugniß ausstellen." Danach sind die nach. England kommenden „Fremden" im Ganzen gesund, ziemlich sauber und nicht ohne Mittel. Die von ihnen in's Leben gerufenen Industrien, haben sehr wohlthätig gewirkt, und Armuth ist unter den Fremden eine große Seltenheit. Während unter der einheimischen Bevölkerung schon jeder fünfzigste Mensch alltäglich unterstützt werden muß, haben von 54,000 in Stepney wohnenden Fremden nur 521 Personen je einmal im Jahre eine öffentliche Unterstützung beansprucht. Es haben also das ganze Jahr hindurch die Fremden nur halb soviel Unterstützung erhalten, als die Eingeborenen an einem einzigen Tag. Auf je Tausend Fremde kommen jährlich 9%, auf je Tausend Einheimische dagegen 730 Unterstützungen. Angesichts, solcher günstigen Zeugnisse kamen die harten, von der Kommission vorgeschlagenen Maßregeln allen Parteien ganz überraschend. Zwar ist die Zahl der fremden Verbrecher, wenn auch zur Zeit noch sehr klein, doch im langsamen Wachsen begriffen. Auch haben die Fremden in einigen Bezirken eine Wohnungsnoth hervorgerufen. Aber die von der Kommission vorgeschlagenen Mittel stehen zu den durch die unbeschränkte Fremdeneinwanderung entstandenen ge« ringfügigen Unbequemlichkeiten in gar keinem Verhältniß! Im Ganzen schlägt die Kommission gegen die vermeintlichen Uebel nicht weniger als acht Heilmittel vor, von den 1) die Ausweisung resp. Zurückweisung der sog. „Undesirables" im Vordergrund steht. Als „unerwünschte" Einwanderer sollen gelten: Verbrecher, Prostiiuirte, Idioten, Geisteskranke, . Leute von „notorisch schlechtem Charakter", oder Personen, welche „geeignet scheinen," der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last zu fallen. Um solche Personen ermitteln zu können, soll 2) besseres st a - tistisches Material über die Immigration gesammelt, und 3) ein E i n w a n d e r u n g s a m t in's Leben gerufen werden. Dieses Amt sott 4) mit diversen Befugnissen ausgerüstet werden, u. a. mit dem Rechte, Einwanderer, welche innerhalb der ersten zwei Jahren nach erfolgter Landung als „Undesirables" erkannt werden sollten, von einem zu diesem Zwecke eingesetzten Gerichtshof aus England ausweisen und auf Kosten des Schiffes, mit dem die Einwanderung bewerkstelligt wurde, in die frühere Heimath zurück befördern zu. dürfen. Um die Immigranten zwei Jahre lang überwachen zu können, wird für diese 6) ein Meldezwang empfohlen. Durch diesen Meldezwang werden die Fremden für die ersten zwei Jahre nach erfolgter Einwanderung unter ein Ausnahmegesetz gestellt. Die Ausnahmestellung erfährt noch eine weitere wesentliche Verschärfun^-durch Aorschlag 6) welcher gewisse überfüllte Stadtt h e i l e den Fremden als unzugänglich erklärt. Fremde, welche sich in einem solchen „verbotenen Radon" dennock» niederlassen, sollen accurat wie in Rußland, einer Strafe verfallen. In Rußland tostet die unberechtigte Niederlassung eines Juden außerhalb des ihm zum Wohnsitze angewiesenen Ansiedelungsrayons bekanntlich 10 Rubel Strafe. 7) _ Der Richter ist befugt, bei Verurtheilung eines Fremden wegen ehrenrührigen Verbrechens nebst der diktirten Strafe noch die Äu sWeisung aus England auszusprechen. 8) Es soll durch Gesetz für die bessere Bequemlichkeit auf den Auswanderungsschiffen gesorgt werden. Die Vorschläge der Kommission haben in der engl. Presse vielfachen Widerspruch hervorgerufen. Namentlich werden die Pag. 5 u. 6 in den nicht fremdenfeindlichen Blättern, als England unwürdig, einstim-