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Der Israelit · 1903-07-23 · Heft 58 (23.7.1903) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 58 (23.7.1903)
Date
1903-07-23
Page
– (sequence 18)
Language
German
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12k,4 fämmtlich zu Konlh, dem Fleischermeister I. Eisenstädt zu Prechlau und dem Fleischermeisber Eisenstädt zu Schlöchau gegen den früheren Redakteur der „Staatsbürgerzeitung", jetzigen Abgeordneten für den Kreis Schlöchau Otto B ö ck l e r, angestrengt worden war. Die fünf Kläger sind derzeit im Prozeß Maasloff als Zeugen vernommen worden. Ihr Auftreten und ihre Aussagen wurden in einem Artikel unter der Ueberschrift „Der Blutmord in Koniy", der am 1. Februar 1891 in der „Staatsbürgerzeitung" erschien, in einer Weise kritisirt, daß die Klagenden darin den Vorwurf des wissentlichen Meineids erblickten. Der Ver-- treter der Kläger, Rechtsanwalt Sommerfeld, beantragte unter Hinweis darauf, daß in gleichen Fällen frühere Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurtheilt worden seien, auch gegen den Beklagten Vöckler eine Gefängnißstrafe. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Ulrich trat für eine gelinde Strafe ein, die er damit begründete, daß die Wogen der Erregung über den heute noch unaufgeklärten Winter'schen Mord zu damaliger Zeit besonders hochgingen. Der Gerichtshof trug diesem Umstande Rechnung und verurtheilte den Beklagten zu einer Geldstrafe von 300 Mk. Den Klägern wurde die Publikationsbefugniß in der „Staatsbürgerzeitung", dem „Verl. Tagebl." und im „Konitzer Tagebl." zugesprochen. BreSlau, 1. Juli. In Sachen des Handlungskommis Hauptmann, dessen Beförderung beim Militär vom Hauptmann aus konfessionellen Gründen abgclehnt worden war, hat sich nun auch der Kriegsminister geäußert. In seinem Antwortschreiben auf die betr. Beschwerde tadelt er, wie das „Jüd. Volksblatt" mittheilt, das Verhalten des Kompagniechefs und theilt mit, daß er die Sache zur weiteren Veranlassung an das General- Kommando in Breslau abgegeben habe. Glogau, 17. Juli. Graf Pückler in Klein- Tschirne und sein ehemaliger Adjutant Inspektor Kirchner haben, wie der „Niederschles. Anzeig." mittheilt, die Aufforderung erhalten, sofort, spätestens innerhalb einer Woche, die gegen sie erkannte Festungshaft wegen Forderung des Geh. Sanitätsrathes Neumann in Glogau refp. wegen Kartelltragens anzutreten. Graf Pückler hat seiner Zeit acht Wochen Festungshaft zudiltirt erhalten und sein Inspektor vier Wochen. Die im Gnadenwege in Geldstrafe umgewandelte GefängnißstrafeXMgen Zerstörung der Feldbahn haben beide bezahlt; übrigens hieß es in der Begnadigungsschrift. daß, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt werde, es bei der erkannten Gefängnißstrafe bleibe. Oesterreich. Czaslau. (Ein Regimentsbefehl gegen den Antisemitismus.) Eine aus 36 Mann bestehende Abtheilung des 12. Landwehr-Jnfanterie-Regiments erschien dieser Tage beim Tabakverleger Weiner zur Tabakfaffung, wobei ein Landwehrmann den Weiner, der Jude ist, in unqualifizirbarer Weise im jüdischen Jargon verspottete. Weiner beschwerte sich' bei dem Korporal, jedoch ohne Erfolg. Tags darauf beklagte sich Weiner bei dem Regimentskommandanten Obersten Müller v. Eck über das Benehmen der Mannschaft. Oberst Müller gab nun folgenden Regimentsbefehl heraus: „Bei der Tabakfassung bei Herrn Weiner hat sich die betreffende Abtheilung in unwürdiger und einer dem 8 2 des Dienstreglements 1 widersprechender Art und Weife benommen. Es ist eines Menschen und insbesondere eines Soldaten unwürdig, über Angehörige einer anderen Konfession in wegwerfender Weise zu sprechen oder ihn zu verspotten oder zu erniedrigen. Dieses jede Zucht verletzende Vorgehen tadle ich auf das Schärfste und Strengste und erwarte, daß Jeder auch anderen Konfessionen gegenüber jene Achtung bezeugen wird, welche denselben gebührt." Der Korporal, der die Abtheilung führte und den Mann nicht zurechtwies, wurde zu 20 Tagen Kasernenarrest, der Mann zu 10 Tagen strengen Arrests verurtheilt, die übrige Mannschaft erhielt vor dem Rapporte eine strenge Rüge. Von anderer Seite wird darüber noch geschrieben: Das Verschweigen unangenehmer Thatsachen ist das ebenso bequeme als feige Auskunftsmittel, von welchem die antisemitische Presse den ausgiebigsten Gebrauch macht. Mag eine Begebenheit noch so interessant und wichtig sein, so wird sie. wenn sie geeignet ist, über die Verwerflichkeit des Antisemitismus aufzullären, ganz einfach ignorirt. Eine allen Wiener Blättern, auch den antisemitischen, zugesendete Depesche machte Mittheilung über einen gewiß hochinteressanten und nicht alltäglichen Regimentsbefehl, in welchem Oberst Müller von Eck des 12. Landwehr-Jnfanterie- Regiments den Soldaten eine ernste Belehrung über konfessionelle Duldsamkeit ertheilte. Mehrere Soldaten hatten einen jüdischen Trafikanten im jüdischen Jargon verhöhnt, und kn Folge seiner Beschwerde erklärte der Oberst: Die betreffende Abtheilung habe sich in unwürdiger Weise benommen. Es sei eines Menschen und insbesondere eines' Soldaten unwürdig, über Angehörige einer anderen Konfession in wegwerfender Weise zu sprechen oder sie zu verspotten und zu erniedrigen. Dieses, jede Zucht verletzende Vergehen tadle er auf das Schärfste und Strengste und er erwarte. daß Jeder auch anderen Konfessionen gegenüber jene Achtung bezeigen werde, welche denselben gebührt. Im Anschluß an die Mittheilung dieses Erlasses wurde hinzugefügt, daß der Korporal der 32. Abtheilung mit 20 Tagen Kasernenarrest und ein Soldat mit zehn Tagen Arrest bestraft wurden, sowie daß die übrige Mannschaft vor dem Rapport eine strenge Rüge erhielt. Es liegt auf der Hand und braucht nicht naher ausgeführt zu werden, daß dieses Vorkommniß eben-

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