Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 58 (23.7.1903)
- Date
- 1903-07-23
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1279 schaffen worden ist, ist die Einsetzung des Sabbat. „Gedenke des Sabbattages, ihn zu heiligen; sechs Tage sollst du arbeiten und thuen alle deine Arbeit! Aber der siebte Tag ist Sabbat, dem Ewigen, deinem Gotte; da sollst du keinerlei Arbeit thun, dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Vieh und der Fremdling, der sich in deinen Thoren aufhält." (Exod. 20.8,9,10.) „Sehet, der Ewige hat euch den Ruhetag gegeben, darum gibt er euch am 6. Tag Vrod für zwei Tage; bleibe Jeder an seinem Orte." (Exod. 16, 29.) „Der Ewige sprach: „eine heilige Feier sei euch morgen; was ihr backen wollt, backet heute schon und was ihr kochen wollt, kochet heute schon." (Exod. 16, 23.) «Sechs Tage darf Arbeit gethan werden, aber am 7. Tage ist Ruhe. Tagsfeier, heilige Zusammenberufung, keine Arbeit dürft ihr thun." (Lev. 28, 3.) All diese Verse verkünden dem Menschen, daß' er ein höheres Wesen sei als Hammer und Weberschifflein; als Bediensteter von Dampfmaschinen und Elektrizitätswerken; nicht nur körperlich ausruhen solle er von der Last und der Bürde seines Berufes am Sabbat, sondern, und das ist der Hauptzweck, er soll diesen Tag dem Ewigen heiligen. Das mosaische Gesetz fordert, daß sein Bekenner sich gleichsam aus seinem irdischen Berufe heraushebe und den Ruhetag in geistiger und religiöser Weise feiere als Tag „der heil. Zusammenberufung". Nicht durch wüste Wirthshausgelage, nicht durch die jetzt so beliebten Automobil- und Radfahrwettrennen (nicht durch Besuch von Zirkus und Theatervorstellungen), nicht durch weite ermüdende Exkursionen, nicht durch die oft aufreizenden und den Frieden störenden Reichstagswahlreden, nicht durch Excessea la Kichinew sollten nach den Forderungen der Bibel die Sabbat- und Festtage gefeiert werden, sondern im Kreise der Familie in geistiger und religiöser Erhebung. Nur dann erfüllen diese Gott geheiligten Tage ihren wahren Zweck und brauchen nicht als unnöthiges Annexum den „blauen Montag". Der biblische Sabbat ist wohl das beste Arbeiterschuhgesetz. Die Vorschrift, daß an allen gefährlichen Stellen: Treppen, Gruben, Brunnen, Altanen, Umzäunungen und andere Schutzvorsichtsmaßregeln angebracht werden müssen, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, damit das Leben und die Gesundheit eines Menschen nicht in Gefahr komme. „Wenn du ein neues Haus bauest, so mache ein Geländer um dein Dach und veranlasse keine Blutschuld in deinem Hause, wenn Jemand heruntersällt." (Deut. 22, 8.) „Wenn Jemand eine Grube gräbt, muß sie bedeckt werden." (Exod. 21, 33.) Auch über die Lohnzahlung enthält die heilige Schrift eine recht zeitgemäße Bestimmung: „Der Lohn des Arbeiters soll am selbigen Tage noch gezahlt werden, bevor die Sonne untergeht. Du sollst nicht vorenthalten einem Lohnarbeiter, der arm und dürftig ist. der in deinem Lande wohnt und in deinen Thore An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben ui die Sonne darüber nicht untergehen lassen; denn er ist arm und setzt dafür sein Leben ein; möge er nicht über dich zu Gott schreien und es würde dir zur Sünde sein." (Deut. 24, 14, 15.) Und wenn der Reichskanzler, Graf Vülow, im Ja-. nuar'dieses Jahres ausgesprochen hat: „Es ist die Ansicht Sr. Majestät und der verbündeten Regierungen.. daß die Aufgabe unseres Jahrhunderts der Ausbau der sozialpolitischen Gesetzgebung. ist. Se. Mas. der' Kaiser ist auch davon durchdrungen, daß die Arbeiter gleichberechtigt sein sollen mit den anderen Ständen und Klassen, und daß diese Gleichberechtigung ihren gesetzgeberischen Ausdruck finden soll," so hat die. Bibel diesen Grundsatz der Parität ausgestellt auf ihrem ersten Blatte: „Im Ebenbilde Gottes wurde der Mensch geschaffen." (Genesis 1, 26.) ZeiturrgsnsHrrchLen und Corresponderrzen. Deutschland. Berlin, 17. Juli. (Gut Neuhof.) Die Vodenkulturgesellschaft m. b. H. hatte für den 12. Juli eine Einladung an ihre Gesellschafter und an die Vorstandsmitglieder des Vereins zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands ergehen lassen, das ihr gehörige Gut Neuhof bei Posen in Augenschein zu nehmen. Etwa 30 Herren hatten der Einladung Folge geleistet, darunter die Herren Oberamtmann Cohn, I. Freymark, Dr. Ernst Tuch und Prof. Marburg aus Berlin, Gutsbesitzer Ehrenfried auf Augustenberg bei Kostschin, Rittergutsbesitzer Cäsar Sachs auf Groß-Vreesen bei Gellendorf, Gustav Tuch aus Hamburg, Direktor N. Hamburger, Dr. Martin Jaff<-, Kommerzienrath Nazary Kantorowicz, I. Lesser, Rechtsanwalt Placzek aus Posen, Aron Kah aus Schwersenz. In Equipagen und Kremsern tvurden die Gäste um 8*4 Uhr morgens vom Hotel de Rome in Posen abgeholt und trafen gegen 9 Uhr auf dem Gute ein, dessen Eingangsthor mit Guirlanden und Fahnen einen freundlichen Empfang bot. Einen recht angenehmen Eindruck gewährt der Anblick des Wohnhauses, welches der Geschäftsführer im Ehrenamt, Herr Mühlenbesitzer I. Rosenthal, der überall den liebenswürdigen Führer machte, in sachgemäßer und geschmackvoller Weise hatte umbauen lassen. Es enthält die Wohnräume für den Inspektor, einen geräumigen Lehrsaal, Speiscsaal und Schlafräume für die Zöglinge, sowie Räumlichkeiten, welche bei eventuellen Krankheitsfällen in Benutzung zu nehmen sind. Das Ganze ist weit und