Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 56 (16.7.1903)
- Date
- 1903-07-16
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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affSBSs j \ .^■äii^aiär. ijr^itsiiSPia . ju.» ■■'.-j.’»"«.' “•■yp"-7' &MaArait»-irirtg4Bi8tw» faaii^T^rk.: «SsA- »L»SLLr 44. Jahrgang. ge zu M 86 de; 99( 66 Immer noch Hammurabi! Hofrath D. H. Mi! ller in Wien hat am 3. Juni in der Sitzung der kaiserlichen Akademie (philosophisch-historische Klasse) Mittheilungen über das Hammurabi-Gesetz gemacht. Es läßt sich aus seinem Vortrage nicht erseheii, ob er die Arbeiten Jeremias, Oetli's und unsere eigenen Auseinandersetzungen, die in diesem Blatte erschienen sind (Sonderabdruck „Hammurabi-Gesetz, Thora und Talmud. Johann Wirth) vor sich gehabt hat. Lehrreich ist die Vorsicht, mit welcher der Gelehrte zu Werke geht. Er prüft den Tert Hammurabi's mit Sorgfalt, übersetzt ihn in's biblische Hebräisch, um so recht ersichtlich das Verba lt'niß zur Thora in's rechte Licht zu setzen. Seine Arbeit, im Satze schon fertig, wird noch einige Zeit auf die Veröffentlichung warten lassen. Wir ersehen aus seinen Mittheilungen, daß die Winkler'sche Uebersetzung auch noch sehr der Berichtigung bedarf. So ist z. B. im Gegensatz zu Winkler bei Müller der Eid nicht in jedem Fall maßgebend, während bei Winkler das, selbst wenn die Tbatsachen anders liegen, zu Gunsten des Klägers der Fall ist. Wenn Müller die Thorabestimmunaen über die „vier Hüter" und die Ersatzpflicht derselben . an führt, so hätte er in unseren Darlegungen diese Zusammenstellung mit den Hammurabi-Satzungen auch finden können (S. 32); wer leicht eine Entlehnung annimmt, muß nur darüber staunen, daß die Tbora das Schuldrecht des Hammurabi gänzlich unberücksichtigt gelassen hat. Solchen Anklagen gegenüber führen wir nur Kiesebrecht (Friede für Babel und Bibel, Königsberg, Oppermann) an (S. 48): „Die Annahme eines direkten Zusammenhangs (zwischen Hammurabi und Thora) ist fast abenteuerlich zu nennen. Die vielfache Uebereinftimmung ist vielmehr aus anderen Gründen fast selbstverständlich. Schon Luther hat darauf hingewiesen. daß die Bestimmungen über Verletzungen des Lebens, des Besitzes, der Ehe und Ehre des Menschen sich bei allen Völkern finden müssen, sofern sie die einfachsten Grundlagen alles Rechts und aller Ordnung schützen. Das hat auch Delitzsch anerkannt." Neu war'uns die Zusammenstellung Müllers bezüglich des Deut. 45. 15—17 (von den Kindern der geliebten und gehaßten Frau, wo der Erstgeborene, selbst der Sohn der Letzteren seinen Vorzug bewahrt, woraus das Gesetz vom widerspenstigen Sohn folgt) von Hammurabi 167 etc. Gleichheit der Söhne verschiedener Frauen bezüglich des väterlichen Gutes und Bestimmungen der Verstoßung eines Sohnes. Doch fehlt hier der Vorzug des Erstgeborenen als Sohn der Gehaßten, und daß Erb- und Enterbungsgesehe neben einander stehen, ist etwas sehr Allgemeines: in der Thora ist beim Widerspenstigen auch nicht von E n t e r b u n g die Rede. Die Zusammenstellung war uns neu, aber die Beziehung zu den betreffenden Thorasatzungen ist sehr lose. Ebenso unwahrscheinlich ist es, das Durchstechen des Ohrs beim hebräischen Knecht aus der Schlußbestimmung des Hammurabi herzuleiten, wonach dem widerspenstigen Sklaven das Ohr abgeschnitten wird. Nun bleibt aber der hebräische Knecht seinem Herrn treu, selbst zu treu, da wird das Ohr, das die Freiheitsbotschaft gehört hat (s. Raschi und Mechilta z. St.) nach den Satzungen der Thora durchbohrt, d. h. es wird das Loch zur Sklavenkette, wie in der Vorzeit sie von den Zusammengekoppelten getragen worden ist, sinnbildlich gebohrt. Unsere Ohrringe und Halsketten haben keinen anderen Ursprung, als von der Sklavenkette her. Man kann, meint Müller, die ethische und sozial- 'politische Entfernung zwischen der Thora und Hammurabi durch die Vergleiche ermessen. Ja, das ist der Zweck unserer obengenannten Arbeit, und wir sind dadurch zu viel weiteren Ergebnissen gelangt. Wir haben viel nähere Berührungspunkte gefunden, die uns aber gerade die unüberbrückbare Kluft zwischen beiden Gesetzen gezeigt haben. Müller hat aber wohl mit Absicht sich vom Einblick in die anderen Arbeiten ferngehalten, um unbeeinflußt zu bleiben. Dieser kurze Vortrag hat uns nur geringe Proben der Gesammtarbeit gezeigt, deren lleberzeugungskraft nach unseren obigen Angaben eine geringe ist. Wir sehen dem Erscheinen des ganzen Vergleichs mit begreiflicher Spannung entgegen; hoffentlich wird auch . Müller zu dem Schlüsse kommen, daß der Geist der Thora der göttliche ist und bleibt und der Menschheit allein weiter die Wege weisen kann, während dem Hammurabbi nur ein geschichtlicher Werth zur Erkenntnis; der Rechtsentwickluna zugesprochen werden kann. * >. Pr. Stargard. Rabb. Dr. L. A. R o s e n t h a l. FettrmgsrraH?rÄLerr imd SsrrHporrderrzer'. Deutschland. c ' . Berlin, 14. Juli. Im „Berliner Tageblatt" befindet sich das folgende Inserat: ( -:rV «Alle Juden, welche die Sozialdemokratie ms das schlimmste Nebel betrachten, welche den polnischen Radikalismus der Juden für verderblich halten und wieder Fühlung mit den nationalen Parteien suchen.