Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 56 (16.7.1903)
- Date
- 1903-07-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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ZNMBM4WI Wv!MWMM«MS««WWWSSE>WMSM8WUMr8MM88SSGWSM8SWW^MW diger Verpflegung zu gewahren. Dem Taubstummen unsere Sprache zu geben, die Gewinnung einer sittlichreligiösen Gesinnung und die Erziehung zur bürgerlichen Brauchbarkeit ist das Ziel, welches die Anstalt zu erstreben hat. Um dies erreichen zu können, ist ein Unterrichtskursus von mindestens acht Jahren erforderlich. (Wenn man für' hörende Kinder eine von ihrem 6. bis 14. Lebensjahre dauernde Unterrichtszeit zu ihrer gewöhnlichen elementaren Ausbildung festgestellt hat, darf es nicht befremden, daß man für ein taubstummes Kind mindestens eine gleiche Unterrichtszeit beansprucht.) Die Zöglinge erhalten in 32 Lehrstunden wöchentlich, mit Ausnahme des Gesanges, in denselben Gegenständen Unterricht, wie hörende Kinder in den besseren Volksschulen; als: im Lesen. Schreiben. Rechnen, Zeichnen, in der Religion, Bibl. Geschichte. Geographie, Geschichte, Naturkunde, im hebräischen Lesen und Gebet-Uebersetzen, im Turnen und verschiedenen Handfertigkeiten, die Mädchen in allen weiblichen Handarbeiten. Die Kinder werden stets angehalten, ihre Anliegen nur mündlich vorzutragen, mündlich gegebene Aufträge auszusühren oder an Andere zu bestellen. Dem Grundsätze getreu „Ilens saua iii corpore sano,‘, ist man in der Anstalt auch eifrig auf die leibliche Pflege der Kinder bedacht. Djf streng rituell hergestellten Speisen sind reichlich und kräftig, alle Räume luftig und peinlich sauber. Der zur Anstalt gehörige 'Park bietet den Kindern einen gesunden Aufenthalt in freier und frischer Luft. Hier tummeln sie sich umher, laufen, graben, spielen Ball oder beiheiligen sich an anderen Gesellschafts- und Turnspielen. Allen diesen Einrichtungen in Verbindung mit regelmäßigem Turnen und Baden ist es auch zu danken, daß die Kinder recht wohl aussehen und Krankheitsfälle nur höchst selten Vorkommen. Zur Zeit sind 44 Kinder, 27 Knaben und 17 Mädchen, in der Anstalt, von denen nur ein Theil ganze oder theilweise Pension bezahlt, während die andern gänzlich von dem Vereine „Freunde der Taubstummen Jedide Jlmim" unterhalten werden. Den Unterricht ertheilen in vier getrennten Klassen außer dem Direktor drei Lehrer, eine Lehrerin und eine Erzieherin, denen auch die Aufsicht über die Kinder während der schulfreien Zeit übertragen ist. An Sabbaten und Festtagen vereinigen sich die Kinder in der Aula der Anstalt, welche zugleich Vetsaal ist. zu kurzem, aber andächtigem Gebete. Es wird ihnen u. a. auch aus der Thora aus dem laufenden Wochenabschnitte etwas vorgelesen und im Anschluß daran die Bibl. Geschichte erzählt und erklärt. Die Knaben, welche das 13. Lebensjahr überschritten haben, müssen die Segenssprüche über die Thora laut und deutlich sprechen. So ist neben dem Religionsunterrichte auch in dieser Weise für religiöse Erbauung der Kinder gesorgt. Wer je der Anstalt einen Besuch abgestattet und dabei gesehen hat, wie wohl sich unsere Zöglinge hier fühlen, wie wenig sie hier ihr Unglück verspüren, wie sie, die sonst so oft für bösartig, un- - artig, rachsüchtig u. s. w. gehalten werden, ruhig, bescheiden und sittsam miteinander und mit anderen verkehren, der wird gewiß befriedigt derartige Borurtheile gegen diese Unglücklichen aufgeben und seine Thei!- nahme ihnen .zuwenden. Einmal jährlich, und zwar zum Oktober, finden Aufnahmen statt. Es können statutenmäßig nur solche Kinder ausgenommen werden, welche: 1) taub oder in dem Grade schwerhörig sind, daß sie die Sprache mirielsi des Gehörs nicht zu erlernen vermögen; 2) nicht schwach- oder blödsinnig sind; 3) außer der Taubheit an keinem ihre Ausbildung hindernden Gebrechen, auch an keiner ansteckenden, unheilbaren Krankheit leiden; 4) das sechste Lebensjahr vollendet und das zehnte noch nicht überschritten haben. Aeltere taubstumme Kinder dürfen nur dann Berücksichtigung finden, wenn anzunehmen ist, daß sie vermöge ihrer höheren geistigen Befähigung im Alter von etwa 17 Jahren mit gutem Erfolge aus der Anstalt entlassen werden können. Die angegebenen vier Punkte müssen durch Atteste glaubhaft nachgewiesen werden. Die durch geeignete Atteste unterstützten Aufnahmegesuche sind bis spätestens zum 1. September an den Dir. M. R e i ch in Weißensee zu richten. Die Aufnahme erfolgt je nach den Vermögensverhältnissen des Antragsstellers: unentgeltlich oder gegen eine mit dem Vorstande zu vereinbarende angemessene Vergütung. Dich a. b. L. Dem Jahresbericht des „Deutsch- Israelitischen Kinderheims" für das Jahr 1902 (Verein zur Erziehung isr. Waisen und Kinder unbemittelter Eltern aus dem deutschen Reiche) entnehmen wir: Die ruhige und stetige Weiterentwicklung des Kinderheims, die uns der Rückblick auf das vergangene Jahr wahrnehmen läßt, macht uns die Pflicht, dem Publikum von der Thätigkeit des Vereins Rechenschaft abzulegen, zu einer wahren Freude. Im vergangenen Schuljahre 1902/3 zählte, die Anstalt 41 Zöglinge, die sich aus allen Gegenden unsers deutschen Vaterlandes rekrutiren: 19 aus Preußen (aus Hessen-Nassau 6, Rheinprovinz 3, Westpreußen 3, Sachsen 3, Brandenburg, Hannover, Posen, Schleswig-Holstein je 1), aus Bayern 6, Königr. Sachsen 5, Hessen-Darmstadt 5, Elsaß-Lothringen 2, Koburg- Gotha, Anhalt, Hamburg, Bremen je 1. Die Zeugnisse unserer Zöglinge, welche die Volksschule in Diez besuchen, bekunden die Zufriedenheit ihrer Lehrer sowohl mit deren Leistungen, als auch ihrem sittlichen Verhalten. Für die Unterweisung im Hebräischen und in der Religion wurde durch einen