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Der Israelit · 1903-07-16 · Heft 56 (16.7.1903) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 56 (16.7.1903)
Date
1903-07-16
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1230 Und waS that der Allweise? Er nahm die Wahrheit und warf sie zur Erde und erschuf den Menschen. Und die Schaar der Engel rief klagend: Herr, unser Gott, die Wahrheit, auf der die Ordnung der Dinge beruht cwv-v ragte) hast Du zur Erde geworfen? Und Gott sprach: So soll denn von nun an die Wahrheit aus der Erde hervorwachsen pi« re» nem So erzählen die Weisen im Midrasch. Warum aber warf Gott die Wahrheit zur Erde und nicht den Frieden, der sich doch ebenfalls der Schöpfung des Menschen widerseht hatte? Weil der Friede niemals aus der Erde, hervorwachsen würde. Der Friede muß geschlossen und erhalten werden; die Wahrheit aber bricht sich selber Bahn, bei Solchen, von denen nicht bezweifelt werden kann, daß sie die Wahrheit ernstlich wollen und suchen. Ach, daß so viele Kräfte, die so nothwendig wären im Kampfe gegen die Lüge, den Wahn, das Laster, die Sünde unnütz vergeudet, ja aufgerieben werden. — icy r« -P2' /mt. Diejenigen, welche heißen wv, Gottes Volk, sie müssen sich einen im Frieden — nur dann kann Gottes Segen unser Streben zur gedeihlichen Entwickelung führen.' ZeTßrmgSttachrrchLs« itttd Soreesyonderrzerr. Deutschland. Berlin, im Juli. An den Schluß meines Artikels in vorletzter Nummer anknüpfend, sei bemerkt, daß jeder aus dem Rabbiner-Seminar entlassene Hörer, nachdem er seine verschiedenen Examina bestanden, ein Zeugniß über seine Befähigung zur Uebernahme eines Rabbinats, das von allen Dozenten des Lehrer-Kollegiums unterzeichnet ist, erhält, zugleich mit der ntnn rrunn, welche vom Rektor des Seminars ertheilt wird. Mit diesen beiden Zeugnissen wird bei der Uebergabe auch zugleich die nwr» eingehändigt. deren Text vor einigen Jahren in diesen Blättern veröffentlicht worden ist. In diesem Dokument wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Gültigkeit der Zeugnisse über die Befähigung nur so lange andauere, wie der betreffende Rabbiner innerhalb der religiösen Grenzen lehrt und lebt, die das Rabbinerseminar. als sein Grundprinzip in unveräußerlicher Potenz bewahrt und bisher festgehalten hat. Weicht der Betreffende von diesem Prinzip ab, so kann in ihm die religiöse Würdigkeit nicht mehr gefunden werden, unter deren Voraussetzung die Zeugnisse zur Uebernahme eines Rabbinats ertheilt worden waren — sie sind von selbst hinfällig geworden. Namentlich wird hierbei mit Nachdruck hervorgehoben, daß der Rabbiner in keiner Gemeinde fungire. in welcher religionswidrige Einrichtungen, wie die Orgel, getroffen sind. Allerdings ist hierdurch ein großer Theil der deutschen Gemeinden den Kandidaten des Seminars verschlossen. Aber diese haben bisher ihren festen Standpunkt behauptet und sich durch keinerlei äußere Vortheile oder Nutznießungen vom rechten Wege ablenken lassen. Wenn während der dreißig Jahre, feit dem Beginne des Seminars bis heute her, unter den Hunderten von Rabbinern. die entlassen werden konnten, etwa in fünf Fällen es vorgekommen war. daß die Treue dem religiösen Prinzip nicht gehalten und der Orgel-Kultus acceptirt wurde, worauf die Erklärung erfolgen mußte, daß die ertheilten Zeugnisse als null und nichtig anzusehen seien, so ist ein solches Resultat noch immer ein ganz zufriedenstellendes. Aus der großen Zahl der Jeschiba-Jünger im Lehrhaufe des R. Mosche Sofer s. A. waren auch manche, die hinterher als erprobt und bewährt nicht befunden wurden. Das Rabbiner-Seminar wird unter allen Umständen daran festhalten, daß der fremde Kultus, wie die Orgel ihn darstellt. als ein vollständig religionsgefehliches Verbot (cks**)) zu betrachten sei. Hierauf wollen wir in einem besonderen Artikel noch näher eingehen. Für heute sollen zwei neue Fälle angeführt werden, in denen das Seminar nach seiner bisherigen Praxis verfahren mußte. Um das erledigt gewesene Rabbinat in Ratibor hatten sich auch zwei Rabbiner beworben, die aus dem Seminar hervorqegangen waren. Diese hatten zu viel auf ihre oratorische Leistung gebaut, mit der sie dort die Beseitigung der Orgel zu bewirken hofften. (?) Aber eitel war ihr Vorhaben; vergeblich war nämlich ihre Probepredigt. Sie wurden nicht gewählt — und auf. ihren Treubruch, denn sie hatten die Zeugnisse des Seminar? unter den in der r»-nn angegebenen Bedingungen erhalten und angenommen, mußte die Nullitäts-Erklärung der Zeugnisse in gleicher Weise erfolgen, wie in früheren Fällen dieser Art geschehen ist. Berlin, im Juli. Es ist eine erfreuliche Wahrnehmung. daß unsere Zeit mehr und mehr ihre Aufmerksamkeit der Ausbildung der Taubstummen zuwendet. Immer weiteren Umfang und tieferen Boden hat eben die Ueberzeugung gewonnen, daß es eine heil. Menschenpflicht ist. sich der unglücklichen Gehör- und Sprachlosen anzunehmen. Mit dieser allgemeiner werdenden Theilnahme haben unsere Glaubensgenossen in Deutschland Schritt gehalten und sich ihrer Taubstummen angenommen, indem sie im Jahre l889'die in Weißensee bei Berlin bestehende Taubstummen-Anstalt erbauten. Diese hat die Bestimmung, jüdischen taubstummen Kindern aus Deutschland Erziehung und Unterricht nebst vollstän-

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