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Der Israelit · 1903-07-09 · Heft 54 (9.7.1903) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 54 (9.7.1903)
Date
1903-07-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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8ettmrg§Kschrrchrm urrv SsrrespsVvsmsV. Deutschland. Berlin. Am 28. Juni fand in Cassel's Hotel Hierselbst die alljährliche ordentliche Generalversammlung des „Esra, Verein zur Unterstützung Ackerbau treibender Juden in Palästina und Syrien" statt- Nebst Delegirten des Berliner Zweigvereins wohnten derselben noch die Vertreter' der Lokal-Komitees von Breslau, Hamburg, Kattowitz, Ostrowo und München bei. Wir bemerkten unter den Delegirten die Herren Rabbiner Dr. Rosenthal und Dr. Schottländer aus Breslau, Rabbiner Dr. C. Werner aus München, sowie einige Gäste aus Jaffy und Kischinew. Vorsitzender, Herr Moritz Dorn, erstattete den Jahresbericht, aus dem hervorging, daß der Verein gegen, das vorige Jahr an Mitgliedern zugenommen hat. Die Kolonisation Palästina's hatte in dem Berichtsjahre ihren ersten sichtbaren und großen Erfolg zu verzeichnen gehabt, indem in diesem Jahre zum ersten Male die ganze „palästinensische Weinernte verkauft werden konnte, so daß die materielle Zukunft der 2500 jüdischen Winzer im heiligen Lande als definitiv sichergestellt gelten kann. Auch die Lage der übrigen jüdischen Kolonisten Palästinas hat sich im Jahre 1902 wesentlich gebessert, und von den 27 im heiligen Lande begründeten jüdischen Dörfern sind kaum vier noch der Unterstützung bedürftig. Von diesen ist die transjordanische Kolonie „Bne-Jehuda" im Berichtsjahre vom Vereine „Esra" übernommen worden, welcher mit einer Allsgabe von 45,000 Mk. die Kolonisten zur völligen Selbstständigkeit zu verhelfen hofft. Aus dem vom Kassirer des Vereins, Herrn Konsul Jul. Fried mann, erstatteten Kassenbericht geht hervor, daß der „Esra" im Berichtsjahre für Bne-Jehuda 7642 Mk. ausgegeben hat und daß ferner in Baar und in Werthpapieren noch ein Bestand von Mk. 24,188 vorhanden ist. Demnach wird der „Esra" zuzüglich der zu erwartenden Einnahmen für das laufende Jahr 1903, die zur Sanirung der Kolonie Bne-Jehuda erforderliche Summe von 45,000 Mk. selber aufbringen können. Die Wiederwahl des Schatzmeisters, sowie der turnusmäßig ausscheidenden Mitglieder des Zentral- Komitees erfolgte per Akklamation. Zum Schlüsse gab der' s. Zt. in Berlin weilende palästinensische Vertreter des Vereins „Esra", Herr Dr. Soskin, einen Bericht über den gegenwärtigen Zustand der Kolonie Bne-Jehuda, worauf die Versammlung mit einem ' warmen Appell an die Delegirten,, überall für den Verein „Esra" neue Mitglieder zu werben, vom Vorsitzenden um 1 Uhr geschlossen wurde. Leipzig, 6. Juli. Graf Pückler-Kleintschirne beschäftigte am 30. v. Mts. abermals das Reichsgericht. Es handelte sich um das Urtheil des Landgerichts I in Berlin vom 25. Nov. v. I., durch welches der Graf wegen Aufreizung verschiedener Bevölkerungsklassen zu Gewaltthätigkeiten gegeneinander in zwei Fällen zu 300 und 400 Mk., sowie wegen Beleidigung des Geh. Sanitätsrathes Dr. Neumann in Glogau zu weiteren 300 Mk. Geldstrafe verurtheilt worden ist. Von der Anklage, die Glogauer Juden beleidigt zu haben, ist er freigesprochen worden. Das Vergehen gegen § 130 wurde vom Gerichte erblickt in den beiden Reden des Grafen am 24. Februar und 7. März 1902 in den Konkordiasälen in Berlin, in denen er in der üblichen Weise zum Verhauen der Juden aufforderte. Bekannt ist, daß der Geh. Sanitätsrath Dr. Neumann vor dem Landgericht Glogau die geistige Gesundheit des Angeklagten angezweifelt und später die Forderung des Angeklagten auf Pistolen abgelehnt hatte. Pückler hatte dann der „Staatsb. Zeitung" eine Erklärung zugesandt, in welcher es hieß, Neumann könne wohl beleidigen, habe aber nicht den Muth, seine Meinung zu vertreten; er sei ein .... In dieser Veröffentlichung wurde eine Beleidgung des Dr. Neumann erblickt. Freisprechung erfolgte betreffs einer dritten Rede des Grafen, die sich gegen die Glogauer Juden richtete. Das Gericht nahm hier eine Beleidigung der jüdischen Nebenkläger — Justizrath Friedmann und Gen. in Glogau — nicht an, da nur von einem Kampf mit geistigen Waffen die Rede sei. Die Nebenkläger Haien lediglich deßhalb Strafantrag gestellt, weil Pückler in dieser Rede behauptet hatte, die nähere Veranlassung zu dem gegen ihn (seiner Meinung nach) in der Schweiz verübten Giftmordversuche sei von den Glogauer Juden ausgegangen. Das Gericht war der Meinung, daß dieser Theil der Rede nicht unter Anklage gestellt sei; die in diesen Worten liegende Beleidigung könne deßhalb nicht zum Gegenstände der Verurtheilung gemacht werden. Graf Pückler Hai gegen seine Verurtheilung, die Nebenkläger gegen seine Freisprechung Revision eingelegt. Der Reichsanwalt hielt die Revision der Nebenkläger für begründet. Das Landgericht nehme an. daß durch die Kollektivbeleidi-, gung der Glogauer Juden nicht die einzelnen getroffen werden. Das Reichsgericht aber nehme das Gegentheil an, da die Ehre ein persönliches Attribut sei. Das Gericht habe nicht geprüft, ob der Angeklagte die Möglichkeit, daß die Nebenkläger sich getroffen fühlen konnten, vorausgesehen habe. Das Reichsgericht verwarf die Revision des Grafen Pückler, hob dagegen, wie schon berichtet wurde, auf die Revision der Nebenkläger das Urtheil auf, so-

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