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Der Israelit · 1903-07-06 · Heft 53 (6.7.1903) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 53 (6.7.1903)
Date
1903-07-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Menschheit, den Judenhaß, hat sich der Sabbat als wirksam erwiesen. Wie nach einer Sage der Effig, den die Tochter des R. Chaninah aus Versehen in die Sabbatlampe statt des Oels geschüttet, wie dieses leuchtete, so hat auch dem Juden trotz seines herben Mißgeschickes, trotz Haß und Verfolgung, die Sabbatlampe Licht und Frieden gespendet und ihm ein Glück" verliehen, um das es gar oft beneidet wurde. Uno in der That fühlten sich Römer und Griechen von der Institution des Sabbats derart angezogen, daß viele derselben ihn in Gemeinschaft mit den Juden feierten, worüber der Satyriker Persius dermaßen ergrimmte, daß er seinem Zorne hierüber gegen Ende der fünften Saiyre Luft macht. (Fortsetz, folgt.) FELmgAKschrWäM TsVSsspsKdeVZm. Deutschland. Berlin, 2. Juli. (Die Begnadigung des Grafen Pückler.) Dem durch seine grotesken, antisemitischen Hetzreden seit Jahren bekannten Grafen Pückler auf Klein-Tschirne in Niederschlesien ist eine Gefängnißstrafe von sechs Wochen im Gnadenwege erlassen und ihm dafür eine Geldbuße von 6000 Mark auferlegt worden. Dieser antisemitische Agitator, den übrigens ein Theil der Antisemiten, und diese nicht allein, für nicht ganz zurechnungsfähig halten, hat bisher ein sehr auffallendes Glück in allen seinen Konflikten mit der Justiz gehabt. Er ist wiederholt wegen öffentlicher Aufreizung zu Gewaltthaten, wegen Beleidigung von Richtern und Staatsanwälten, wegen Herausforderung zum Zweikampf angeklagt worden und bisher immer freigesprochen oder nur zu Geldstrafen verurtheilt worden. Man kann ohne Uebertreibung sagen, daß jedem andern in der politischen Agitation thätigen Manne diese Anklagen wegen Aufreizung zur Gewalt und wegen Beleidigung von Richtern und Staatsanwälten ganz sicher Gefängnißstrafen eingetragen hätten. Wenn ein Sozialdemokrat Aehnliches leistete, wie dieser Graf in vielen öffentlichen Versammlungen; wenn ein Pole so direkt aufforderte, die Deutschen zu verhauen, wie Graf Pückler zum Faustrecht gegen die Juden aufgefordert hat. oder wenn im Kulturkampf ein Zentrumsmann über Richter und Staatsanwalt annähernd das gesagt hätte, was Graf Pückler gesagt hat: die Strafen würden sich auf einige Jahre Gefängniß summirt haben. Er bat stets merkwürdig milde Richter gefunden. Es ist ihm wiederholt zu statten gekommen, daß der Gerichtshof angenommen hat, seine pathetischen Ermahnungen, auf die Straße zu gehen und den ersten schwarzhaarigen Juden niederzuchlagen, nicht wörtlich, sondern bildlich gemeint seien. Die Staatsanwälte haben wiederholt Gefängnißstrase beantragt, sie sind aber damit nicht durchgedrungen. Man muß sich dieser bekannten und lebhaft erörterten Vorgänge erinnern, um das Aufsehen zu begreifen, welches die jetzt erfolgte Begnadigung des Grafen in dem einzigen Falle, wo er zu Gefängnißstrase verurtheilt war, in weiten Kreisen erregt. Personen, die in so kurzer Zeit so häufig und so auffällig und noch dazu immer wegen desselben Vergehens, wegen Aufforderung zu Gewaltthaten und schwerer öffentlicher Beleidigung, mit der Justiz in Konflikt gerathen, pflegen aus begreiflichen Gründen überhaupt nicht begnadigt zu werden. Es wird bereits angekündigt. daß man den Justizminister, der für diese Begnadigung verantwortlich ist, im Landtage deßwegen befragen werde. Dann wird Herr Schönstedt, wenn er sich überhaupt darauf einl'äßt, wie er es in früheren Fallen übrigens gethan hat, wahrscheinlich geltend machen, daß das Vergehen, wegen dessen Graf Pückler verurtheilt worden ist, kein politisches ist. Er hat eine auf benachbartem Terram erbaute Feldbahn zerstört. Er glaubte in seinem Rechte zu sein, weil der Theil der Feldbahn auf seinem Terrain liege. Der Gerichtshof hat aber trotzdem die Zerstörung einer Eisenbahnanlage angenommen und hat, obwohl der Staatsanwalt nicht Gefängnißstrase, sondern, wenn wir uns recht erinnert sogar Freisprechung beantragt hatte, den gewaltthätigen Herrn zu sechs Wochen Gefängniß verurtheilt. Läge in dem Urtheil ein Rechtsirrthum, so würde die Revision beim Reichsgericht durchgegangen fein. Das Reichsgericht hat sie verworfen, das Urtheil ist rechtskräftig geworden. Man darf wirklich gesvannt sein, ob der Justizminister außer der Thatsache, daß es sich nicht um ein politisches Vergehen handelt, und daß ursprünglich gegen den Antrag des Staatsanwalts erkannt worden ist, noch einen anderen Grund für die Begnadigung dieses durch seine Gewaltthätigkeit und seine steten Konflikte mit der Justiz geradezu berühmt gewordenen Agitator? anführt. Was er aber auch vielleicht nach bester Ueberzegung anführen mag, er wird die in weiten Kreisen der Bevölkerung herrschende Vorstellung — die wir uns natürlich nicht zu eigen machen — nicht beseitigen. daß wenn es nicht ein Graf wäre, einem solchen Manne die Gefängnißstrase nicht erlassen wäre. Er wird ebensowenig verhindern, daß man in jüdischen Kreisen, in denen man längst weiß, wie gewisse Mitglieder des Staatsministeriums aus Scheu vor der antisemitischen Presse sich in der Anstellung und Beförderung von Juden zurückhalten. nun auch der Glaube Platz greift, daß eine gehässige und aufreizende, antisemitische Agitation sogar einen ungewöhnlichen Anspruch auf Begnadigung verschafft. Wir haben, ganz 'MC*

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