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Der Israelit · 1903-07-02 · Heft 52 (2.7.1903) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 52 (2.7.1903)
Date
1903-07-02
Page
– (sequence 10)
Language
German
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wir Menschen km Stande sekn können, km Leben zu bethätigen, ist eine nicht zu bestreitende Wahrheit. Ein . Gesetz ist ste, das wir recht gut erfüllen, nicht aber, und zwar vorwiegend in einem Theil, den apn. ergründen können. Darin aber liegt die Größe des Judenthums, gerade diesen einen Gesetzeskodex getreu zu befolgen, trotzdem sein ganzer Inhalt uns unfaßlich scheint. Wir waren ein Volt, ein rechtliches Volk, wie die uns umgebenden Völker, fehlten uns apr. Wir erfüllen und beobachten auf's genaueste eine Gesetzesklasse, die sich nicht mit unseren Anschauungen deckt, ja, die ihnen gerade entgegengesetzt uns zu handeln anhält. Ich greife nur beispielsweise das Rasiren, das Tragen der Stoffe von Wolle und Flachs, die Speisegesetze heraus, alles Dinge, die einen tiefkluftenden Unterschied ergeben, zwischen Gottes Befehl und unserem Anschauungsvermögen. Die Thora ist uns Erdensöhnen gegeben, sie muß uns verständlich sein in Allem, was sie uns ge- und verbietet, wird mancher nun leicht geneigt sein, mit einer sarkastischen, hohnsprechenden Miene einzuwerfen. Dieser Einspruch entbehrt jedoch unter allen Umständen der Richtigkeit, wie wir weiterhin noch sehen werden. Wir sollen, wie schon oben erwähnt, unserem Schöpfer durch die Ausführung seiner Thora, hier auf Erden ähneln, ja gleichen. Gleichen wir Gott nur im entferntesten, wenn wir gute Menschen sind? Rein. Von einem Gleichen wird erst dann die Rede sein können, wenn wir den Gesetzestheil der v"p'.n genau so wie die übrigen befolgen. Wir glauben in der Behauptung nicht irre zu gehen, daß Gottes Gesetze, wie die Worte besagennur unsere apin sind, und unser Verständniß derselben sich in dem Maße verhält, wie unsere von Gott verliehene geistige Fähigkeit zu dessen Geist. Wir wissen schon unendlich viel, wenn wir wissen, daß wir nichts wissen. Erklären wir selbst doch jeden Morgen in unserem nnnp Gebete, daß sogar der Einsichtige unter uns. mit Gott verglichen, wie ohne Wissen und Verstand uns entgegentritt, cwnji vna ^22 a'aam b2sn H22. Daß nun insbesondere die Jnnehaltung der a^pin uns von der Niedrigkeit des leiblichen Sinnens. Denkens und Fuhlens zur höchsten Höhe der Sittlichkeit, Enthaltsamkeit und Heiligkeit hinanhebt, ja uns veredelt, ist aus der Thatsache glänzend, ohne selbst hier erbrachten Beweis, bewiesen. Die dieswöchentliche Sidrah ipn enthält in ihrem ersten Kapitel, die namu nis nviv genannt, ein Gesetz oder resp. mehrere Gesetze, die jetzt vorzuführen unsere Aufgüße sein wird. Der Inhalt, allgemein wiedergegeben, dürfte etwa folgender sein: Eine Person, die durch die Berührung mit irgend einem unreinen Gegenstände oder einer Leiche sich verunreinigt, hat eine gewisse Zeit in diesem unreinen Zustand zu verharren; bei der unmittelbaren Berührung mit der letzteren sogar sieben Tage. Er hat sodann die Pflicht — es steht keinesfalls in seiner Wahl — sich von dieser ihm anhaftenden Unreinheit zu befreien, indem er sich zuvorderst zum Priester zu begeben hat. Zu diesem Zweck hat dieser eine vollkommen rothe Kuh zu nehmen, an der kein Fehler hastet und auf die noch kein Joch gekommen. Alsdann wird dieselbe von ihm selbst geschlachtet, und von deren Blut sprengt er siebenmal mit seinem Finger gegen die Front des Zusammenkunft-Bestimmungszeltes. Ein reiner Mann verbrennt sie dann, selbst mit ihrem Unrath, und hierauf nimmt der Priester ein Cedernscheit und Jsop und carmoisinrothe Wolle und wirft diese Dinge in den Brand hinein. Durch diese Handlung wird sowohl der Priester, als auch der, der sie verbrennt, unrein und zwar, nachdem sie sich und ihre Kleider gebadet, bis zum Abend. Die Asche der Kuh sammelt jetzt ein anderer Reiner, und diese bleibt der Gemeinde zur Aufbewahrung. Der diesen letzten Akt vollzieht, hat die obenerwähnte Reinigung ebenfalls zu beobachten. Hat sich nun eine Person an einer Leiche-verunreinigt, so muß in ein Gefäß zu der Asche lebendiges Wasser gegeben werden, und die betr. Person am dritten und siebenten Tage mit diesem Entfernungswasser besprengt werden. Selbst das Berühren dieses Wassers macht den Berührenden unrein bis zum Abend. Dies die gedrängte Wiedergabe des Inhalts. Fragen wir uns nun, wie sollen wir diese Anordnungen uns begreiflich machen, daß sie uns so gegeben werden mußten? Vermeintlichen Widersprüchen nach unseren menschlich fähigen Anschauungen begegnen wir sogar, stände uns eine Kritik zu. Vergegenwärtigen wir uns nur das: Der Unreine macht durch Berührung den Reinen unrein, erscheint klar. Der Unreine macht berührende reine Gegenstände unrein, mag auch als klar gelten. Hier in diesem Kapitel jedoch erhalten diese Begriffe noch eine umfangreiche Erweiterung, damit, daß selbst das Berühren des reinen Entfernungswassers den Betreffenden in einen unreinen Zustand versetzt, und der, der nicht einmal mittelbar, also der {na, den Unreinen mit den reinen dazu erforderlichen Dingen besprengt, wird selbst unrein. Der Reine wird demnach durch das Berühren an sich reiner Gegenstände unrein. Wie ja auch der Satz lautet als echtes Charakterbild der s'pm r a'rrav vraa nam rr® v'mnv navai. Für uns rein unverständlich! Doch nicht allein dieses, der ganze übrige Hergang, wie oben dargethan, ist unklar. Warum nur die Asche der rothen Kuh? Weßhalb gerade am dritten und siebten' Tag diese Reinigung zu vollziehen? Wozu das siebenmalige Vlutsprengen an die Wand des -»na fern? Doch noch weit mehr Fragen wären hier berechtigt, auf die Jeder von uns die Antwort schuldig bleiben müßte. Die den Abschnitt einleitenden Worte enthalten, was uns nöthig: n mtw rrann npn ronu Es ist eine von Gott uns anbefohlene Bestimmung, worüber, da es ja doch nutzlos, du nicht grübeln sollst. Sonv'» zur ' Stelle in seinem Commentar. (Sowohl er als auch t 4*50

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