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Der Israelit · 1903-07-02 · Heft 52 (2.7.1903) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 52 (2.7.1903)
Date
1903-07-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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höheren Beamten des Gerichts — nicht etwa von einem Referendar oder Assessor — bedeutet, daß Juden an diesem Tische nicht Platz nehmen dürften! Der schwer gekränkte junge Mann hat gegen diese unerhörte Behandlung Beschwerde erhoben, auf welche eine Antwort unseres Wissens bisher noch nicht eingegangen ist. Aber sehr interessant ist, so fugt die „Volkswacht" hinzu, das Eeschichtchen, auch für die toleranten Konservativen. die jeden Bürger ohne Unterschied des Bekenntnisses gern haben — auch wenn es sich bei Wahlen um deren Stimmen handelt!" Potsdam, 24. Juni. Der 26. Verbandstag des Deutschen Fleischerverbandes genehmigte bezüglich der Ausführungsbestimmungen zum neuen Fleischbeschaugesetz u. a. folgenden, gegen die Schächtmethode gerichteten Antrag des Vezirksvercins Königreich Sachsen: „Der Fleischerverband wolle mit allen Mitteln dahin wirken, daß I) einheitlich für das Deutsche Reich eine Verordnung erlassen wird, auf Grund deren beim Tödten alles Schlachtviehes der Vlutentziehung Betäubung vorauszugehen hat, 2) daß das Schlachten von Vieh aller Art nur von solchen Personen ausgeübt werden darf, die nachgewiesen haben, daß sie fähig sind, Schlachtthierc handwerksmäßig zu tödten." Nitschmann (Leipzig) begründete den Antrag, der dem Standpunkte der Humanität entspreche u. sich mit den Forderungen der Thierschutzvereine decke. Die beim Schächten zur Anwendung kommenden Methode der Tödtung sei eine Grausamkeit. Schwere Qualen werden dem Thiere dadurch verursacht, daß . beim Schächten die Tödtung oft durch Nichtfleischer (Gemeindediener) unhandwerksmäßig erfolgt. Der Antrag stieß, wie in früheren Jahren, so auch diesmal auf allgemeinen Widerspruch. Nach längerer Besprechung wurde der erste Theil, der gegen das Schächten gerichtet ist. mit großer Mehrheit abgelehnt, der zweite Theil einstimmig angenommen. Benthe» (O.-S.). 30. Juni. Die am 25. Juni stattgehabte Stichwahl im Wahlkreis Kattowih-Zabrze hat wieder einmal das alte Sprüchwort wahr gernacht: „Wer andern eine Grube gräbt" u. s. w. Vor der Hauptwahl nämlick wurde von der Zentrumspariei ein Flugblatt verbreitet, das gröblichen Antisemitismus predigte, unter anderem auch die Kischinewer Greuelthaten in judenfeindlichem Sinne ausb§utete. Die Folge davon war. daß bei der Stichwahl die jüdischen Wähler sich großentheils der Stimmabgabe enthielten, so daß das Unerwartete eintrat, und das Zentrrrm den Wahlkreis, den es bis dahin ununterbrochen inne hatte, verlor. Der Pole siegte mit einer schwachen Majorität. Das dürfte der oberschlesischen Zentrumspartei eine heilsame Lehre sein. Uebrigens hat die Wahl des Polen eine bemerkenswerthe Folge gehabt. Der über die Grenzen Oberschlesiens hinaus bekannte R. Awrohom Korfanty, Religionslehrer zu Boguschiitz, ist zur Zeit mit der Herausgabe eines verdienstvollen Merkchens beschäftigt. Er gibt nämlich eine Uebersetzung der zahlreichen polnischen bezw. russischen Wörter heraus, die sich in den halachischen Schriften , z. B. Chase Odom, Chochmas Odom u. a. m. befinden, was ja besonders für die Süddeutschen eine große Erleichterung beim „Lernen" bedeuten wird. Der Verein zur Kräftigung des Deutschthums in den Ostmarken, dir seit dem polnischen Wahlsiege alles aufbietet, das Deutschthum zu fördern, hat nun für dieses Werkchen eine zwar kleine, aber dankenswerthe Subvention bewilligt. Das Werk wird in den nächsten Tagen im Verlage von M. M argul i e s - Kattowih erscheinen. Hirsch Krolik. Leipzig, 30. Juni. Das Reichsgericht verwarf die Revision des Grafen P L ck l e r - Klein-Tschirne gegen das Erkenntniß des Berliner Landgerichts vom 20. Januar, wodurch er wegen Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten und wegen Beleidigung des Sanitätsraths Dr. Reumann zu insgesammt 10,000 Mk. verurtheilt worden war, hob hingegen auf die Revision des Nebenklägers das Urtheil auf, insoweit Graf Pllckler von der Anklage der Beleidigung der Glogauer Juden durch die Behauptung, sic hätten einen Giftmord gegen ihn veranlaßt, freigesprochen worden war. Insoweit wurde eine neue Verhandlung vor dem Landgericht II angeordnet. Glogan. 30. Juni. Graf Pückler, der Drescharaf von Klein-Tschirne und dessen Inspektor Kirchner, die von der hiesigen Strafkammer zu sechs bezw. vier Wochen Gefänaniß verurtheilt worden waren, sind, wie bekannt wird, auf ein Gnadengesuch an den Kaiser in der Weise begnadigt worden, daß die gegen . den Grafen Pückler erkannte Strafe in sechstausend Mark Geldstrafe, diejenige gegen Kirchner in dreihundert Mark Geldstrafe umgewandelt worden ist. Oesterreich. Wien. (Israelit. Allianz. Hilfsaktion für Kischinew.) Herr Rabbiner Dr. K a m i n k a ist aus Kischinew zurückgekehrt und hat dem Vorstände über die Hilfsorganisation und über die Thätigkeit der an Ort und Stelle wirkenden Zentral-Komitees, an dessen Sitzungen er theilgenommen, eingehend Bericht erstattet. Nach einer genauen Berechnung des Schadens und des Minimums der erforderlichen Hilfe ergab sich, daß für die ca. 2400 in äußerste Roth gebrachten Familien mindestens 1,103,000 Rubel ans.zubringen sein werden. Dabei ist für die Geschäftsleute und Handwerker, deren Hab und Gut zertrümmert wurde, nur eine Entschädigung von durchschnittlich 33 pCt. und für die Wittwen und Waisen der Ermordeten (ca. 160 Seelen) nur die nach den lokalen Verhältnissen bemessene, sehr bescheidene Unterstützung zur Gründung einer Existenz

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