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Der Israelit · 1903-06-29 · Heft 51 (29.6.1903) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 51 (29.6.1903)
Date
1903-06-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1129 Kultusfreiheit, Lehrfreiheit. Petitionsrecht, Vereinsrecht, Unantastbarkeit des Domizils und Eigenthums u. s. w. Einheimische Juden kann also umsoweniger eine Landesverweisung treffen. Um die einheimischen von den fremden Juden zu unterscheiden, schlägt Herr Mandrea vor. hast die ersteren angehalten werden sollen, nachzuweisen, daß fie im Lande geboren sind, und daß ihre gleichfalls im Lande geborenen Eltern vor 1866 nicht einem fremden Staate angehörten. Deßgleichen müßten ste Nachweisen, daß sie wie ihre Eltern sich den ihnen vom rumänischen Staate auferlegten Pflichten nicht entzogen haben. Der Präsident des Kassationshofes schließt seine äußerst gehaltvolle Abhandlung mit folgenden Worten: ..Wir leben in einem Lande, welches eine doppelte und dreifache Bevölkerung ernähren könnte. Die rumänische Nation ist aus verschiedenen Volkselementen entstanden, die alle aufgesaugt und assimilirt worden sind. Die rumänische Nation besitzt Aufsaugungs- und Assimilationssähigkeit in hervorragendem Maße und ich glaube, daß sie unter dem neuen politischen Regime diese Fähiakeit nicht eingebüßt hat. Wollten wir uns ein gegenteiliges Zeugniß ausstellen, so spräche das nur gegen uns. besonders gegen gewisse Fähigkeiten im Staatsleben. Es ist nützlich, daß die Israeliten fortfahren. als ein von der rumänischen Nation verschiedenes Element zu leben. Es müssen daher successive die Hindernisse beseitigt werden, welche einer vollständigen Aufsaugung inl Wege stehen." Schließlich em.pfiehlt Herr Mandrea den Juden, sich ja nicht einer Assimilation zu widersetzen. Der Artikel des Präsidenten des Kassationshofes erregt in politischen und juridischen Kreisen großes Aufsehen. Rußland. Petersburg. Durch die Beschränkung des Ansiedlungsrahons unter der Negierung des Czaren Nikolaus li., auf den die Juden bei dessen Thronbesteigung ihre schönsten Hoffnungen gesetzt haben, hat die Freizügigkeit der Juden eine weitere wesentliche Einschränkung erfahren. Schon unter der Regierung seines Vaters, des Czaren Alexander Hl., haben die durch und durch antisemitischen Behörden einen glühenden Eifer entfaltet, die Maigesetze weit über ihr ursprüngliches Ziel hinauszudehnen, und durch unglaubliche Chikanirung die jüdische Bevölkerung aus den Dörfern in die Städte und Städtchen des Ansiedlungsravons zu drä-men. So kam es, daß während kur; vor Erlaß der Maigesetze von den sechs Millionen Juden Rußlands über 20 pCt. noch auf dem flachen Lande wohnten, die Zahl der ländlichen jüdischen Bevölkerung bereits 1893, also kaum 13 Jahre nach diesem Erlasse, auf den Vruchtheil eines Procents?.usammengeschrumpst war. Noch aber wohnten Millionen von Juden in den zahlreichen kleinen Städtchen. sowie in den vielen Vororten der großen und mittleren Städten des Ansiedelungsrayons, und Niemand dachte anfangs daran, sie auch von da verdrängen zu wollen. Erst der Regierung des Czaren Nikolaus II. war es vergönnt, die Juden auch aus ihrem letzten Bollwerke zu verdrängen und so das ca. 15,000 Quadratmeilen umfassende, eigentliche, jüdische Ansiedelungsgebiet in Wirklichkeit auf einige Dutzend Städte zu beschränken. Zunächst wurden sämmtliche jüdischen Kolonien Westrußlands im Widerspruch zum eigentlichen Sinne des Maigesetzes als „Dörfer" den Juden zur weiteren Niederlassung verboten. (Der Versuch, dasselbe Spiel auch in den jüdischen Kolonien Südrußlands zu wiederholen, scheiterte an einer Senatsentscheidung.) 1895 begann man immer mehr Städtchen in Dörfer zu verwandeln. sowie zahlreiche Vorstädte von-den betreffenden Großstädten zu trennen und als besondere Dörfern zu nominiren, um so die Freizügigkeit der Juden wirksam zu beschränken. Zwar bereitete der Senat 1897 diesem Unfug ein jähes Ende, allein dem russischen Tschinownikthum blieben selbst nach dieser Seuatsentscheidung noch zahlreiche Handhaben übrig, das Spiel mit der Entrechtung der Städtchen erfolgreich fortzusetzen. So wurden viele Städtchen mit zahlreicher jüd. Bevölkerung aufgefordert, ihre Existenzberechtigung als Städte durch Beibringung des betr. Patentes zu beweisen. Dieses konnte bei vielen Städtchen. die schon seit Jahrhunderten Stadtrecht genießen, und im Verlaufe der Jahre mehrfach abbrannten, nicht geschehen, worauf sie flugs zu Dörfern degrädirt und sämmtliche Juden, welche sich noch dem Erlasse der Maigesetze in denselben niedergelassen haben, unweigerlich ausgewiesen. Durch solche und ähnliche Machinationen wurden 1897 sämmtliche Städtchen der Gouvernements Jekaterinoslaw, Tschernigow und Poltawa entrechtet und die zahlreichen Juden aus denselben vertrieben. Wollte der russische Minister des Innern nur das von seinen Beamten im Laufe der 9Oer Jahre des vorigen Jahrhunderts den Juden auf diesem Wege zugefügte Unrecht wieder guimachen, er würde weit mehr als „101 Ortschaften" den Juden zur Neuansiedelnng eröffnen können. . 4 Türke i. Taida. (A u s dem alten Phönizi e n.) Sidon, einstmals die Königin der Meere, die so blühende Skadt der Phönizier, ist heute nichts Mehr als ein düsterer und trauriger Flecken von 15 Vis 18 000 Seelen, ein großes Dorf ohne Handel und ohne Industrie. Die große Masse der Bevölkerungen lebt fast ausschließlich von den Einkünften aus den zahlreichen Gärten, welche die Stadt umgeben und deren Produkte man entweder nach Egypten oder nach England ausführt, woselbst die Orangen von Saida, wie es scheint, sehr gesucht sind. Die Bevölkerung ist in ganz kleinen, sehr verfallenen Häusern durcheinander eingepfercht. Die

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