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Der Israelit · 1903-06-22 · Heft 49 (22.6.1903) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 49 (22.6.1903)
Date
1903-06-22
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1081 Poesien unter dem Titel arrcx worin er sich als geistreicher und gewandter Stylist zeigte, und die sich den besten Erzeugnissen der hebräischen Poesie anreihen. Doch nicht nur in gelehrten Kreisen war er hochgeschätzt; sein vornehmes und herzgewinnendes Wesen machte ihn auch in weiteren Kreisen bei Alt und Jung beliebt, zumal er auch auf der Höhe der Zeitbildung stand und p» p-n nrjj in schönster Harmonie vereinigte. Kann man nun die ihren Zoll fordernde Natur nicht grausam nennen, so ist doch der Verlust eines solchen Mannes um so schmerzlicher, als derartige Männer leider immer seltener werden. Oesterreich. Wie». In der Verhandlung über die Sonntagsruhe beantragte Abg. Breiter-Wien (Nichtjude) eine Nesolution. in welcher die Regierung ausgefordert wird, in offizieller Weise die Initiative zur Abhaltung einer bezüglichen Enquete, zu welcher sämmtliche Kulturstaaten eingeladen werden sollen, zu ergreifen. Die Vorlage bedeute mehr einen Rückschritt, als einen Fortschritt. Weil man dem Gesetz einen kirchlichen Charakter aufpräge, entstehen bei der Durchführung Schwierigleiten. Nicht die Sonntagsruhe, sondern 24stündiger, beziehungsweise 36stündiger Ruhetag sollte in der Woche eingeführt werden. Durch die Handhabung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werde die Sonntagsruhe für viele Geschäftszweige einfach illosorisch gemacht. Das Recht der Landesbehörden zur Regelung der Sonntagsruhe sollte aus dem Gesetz gänzlich climinirt werden. Redner kommt hierauf auf die Petitionen der jüdischen Gewerbetreibenden in Galizien zu sprechen. In Galizien wird von den jüdischen Geschäftsleuten der Sabbat als Ruhetag beobachtet. Wenn nun auch an Sonntagen die Geschäfte geschlossen gehalten werden müssen, so käme für diesen Theil der Bevölkerung mebr als ein Drittel des Jahres in Wegfall, da außer an Sabbaten auch an den jüdischen Feiertagen und an den gebotenen christlichen Feiertagen die Geschäfte geschlossen bleiben sollen. Redner findet es unmoralisch und unchristlich, wenn das Staaisgrundgesetz, das allen Nationen und Konfessionen Gleichberechtigung gewährt, durch das Sonntagsruhegcsctz umgangen würde. Der Erfolg der Rede bleibt abzuwarten. Ungarn. Budapest. Herr Alexander v. Hatvany- Deutsch hat zur Erinnerung an seine verstorbene Mutter, Frau Vauline v. Deutsch, und seine ihm früh entrissene Gemahlin. Frau Emma v. Hatvany-Deutsch. der Verwaltung des Budapester israelitischen Spitals den Betrag von 200,000 Kr. gewidmet. Diese Summe dient der Errichtung einer selbstständigen Frauenabtheilung in diesem Krankenhause und gestattet der Verwaltung desselben die Ausgestaltung der Anstalt in modernstem Styl. Der kürzlich verstorbene Vater des Stifters, Herr Josef v. Deutsch, hat in seiner letztwilligen Verfügung die Bestimmung getroffen, dass 300,000 Kr. wohlthätigen Zwecken zugeführt werden, und zwar erhalten unter anderen das vom Vater des Erblassers gegründete israelitische Waisenhaus in Arad 20,000 Kr., die Ortsgemeinde Hatvan 16,000 Kr., die israelitische Gemeinde Hatvan 6000 Kr., die Armen in Hatvan 1000 Kr., die Armen Budapests 4000 Kr., die verschiedenen wohlthätigen Institutionen der israelitischen Gemeinde Budapest 8000 Kr., das israelitische Knabenwaisenhaus 6000 Kr., das israelii. Mädchenwaiscnhaus 6000 Kr., der Heilige Verein in Budapest 4000 Kr., der Heilige Verein in Arad 2000 Kronen, das Rabbiner-Seminar in Budapest 2000 Kr... der Budapester Rettungsverein 2000 Kr. Der Rest vertheilt sich auf verschiedene wohlthätige und gemeinnützige Anstalten in Budapest, Arad und Hatvan. — Zwei israelitische Schüler der achten Klasse der Realschule in der Markogasse wohnten während des ganzen verflossenen Schuljahres dem Religionsunterricht nicht bei, so daß sich der israelitische Religionslehrer gezwungen sah, ihnen die Note „ungenügend" zu geben. In Folge dieser Note sind sie durchgefallen und werden zur Maturitätsprüfung nicht .zugelassen. Nun trat aber der katholische Religionslehrer Pfarrer Gallowitsch an den jüdischen Neligionslehrer heran und erklärte, diese zwei Schüler seien vor drei Tagen zum katholischen Glauben übergetreten und deßhalb sei er es, der ihre Religionskenntnisse z» klassifiziren habe, nicht aber der israelitische Religionslehrer. Dagegen verwahrte sich nun dieser. Die zwei Schüler waren während der ganzen abgelaufenen Schulzeit bei ihm Religionsunterricht zu nehmen verpflichtet und folglich liege es auch an ihm, ihnen die entsprechenden Noten zu . ertheilen. Er wies Gallowitsch nach, daß die beiden Schüler bisher die Note ..ungenügend" erhalten hoben und folglich könne er ihnen auch jetzt keine andere geben. Der Pfarrer protestirte, allein der israelitische Neligionslehrer wich nicht von seinem Standpunkte und so werden jetzt die beiden Schüler zur Matura nicht zugelassen, da sse das Semestralzeugniß nicht besitzen. Selbstverständlich werden die Schüler an das höhere Forum apvelliren. und man darf nun gespannt sein, welche Entscheidung der Kultusminister Herr von Wlaffics treffen wird. , Budapest. Die bekannte Trafikverordnung des ungarischen Ministeriums, laut welcher die Juden gezwungen werden, entweder die Trafik aufzugeben oder den Sabbat und die Feiertage zu entweihen, hat endlich die orthodoxen Kreise Ungarns zu einer Aktion aufgerafft. Wie aus Oedenburg mitgetheilt wird, hat dort vor einigen Wochen auf Anregung des Rabbiners

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